Verhütungsmittelfonds eingerichtet

Wetteraukreis (red). Der Wetteraukreis hat einen Verhütungsmittelfonds für Menschen mit geringem Einkommen eingerichtet. Frauen und Männer, die im Kreis leben und soziale Hilfen beziehen, können ab sofort die Übernahme der Kosten für Verhütungsmittel beantragen. Der Antrag kann bei der Caritas, der Diakonie Wetterau und pro familia gestellt werden.
»Frauen mit geringem Einkommen können Verhütungsmittel häufig nicht mehr finanzieren«, sagt Susanne Martin-Ploner von der Schwangerenberatungsstelle der Diakonie Wetterau aufgrund der Erfahrungen während der Beratungsarbeit. »Da ist es eine enorme Hilfe, wenn diese Kosten über den Fonds des Wetteraukreises übernommen werden können. Wir sind sehr froh über das neue Angebot.«
Ziel des neuen Fonds ist es, Frauen und Männern auch bei geringem Einkommen einen Zugang zu sicheren Verhütungsmitteln zu erleichtern und ihr Recht auf eine selbstbestimmte Familienplanung und Sexualität zu stärken, erläutert Kornelia Schäfer, Leiterin des Fachdienstes Frauen und Chancengleichheit des Wetteraukreises. »So sollen auch ungewollte Schwangerschaften und Schwangerschaftsabbrüche vermieden werden«, sagt sie.
Der Fonds ist für alle Menschen ab 22 Jahre zugänglich, die im Wetteraukreis wohnen und soziale Leistungen beziehen. Darunter fallen Wohngeld und Kinderzuschlag, Arbeitslosengeld II, BAföG und Berufsausbildungsbeihilfe, Sozialhilfe und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Bei jungen Frauen unter 22 Jahren übernehmen die Krankenkassen die Kosten. Die Anträge können bei den drei Schwangerenberatungsstellen im Wetteraukreis per E-Mail, per Post oder persönlich gestellt werden (siehe Info). Wenn gewünscht, bieten die Stellen auch ein Beratungsgespräch zu Vor- und Nachteilen verschiedener Verhütungsmittel an. Übernommen werden alle Mittel wie Pille, Dreimonatsspritze, Hormonimplantat, Hormonpflaster und Spirale, aber auch die Sterilisation bei Mann und Frau. Der Fonds ist eine freiwillige Leistung des Kreises, es besteht kein Rechtsanspruch.