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Verkürzte Betreuungszeit bleibt

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Ranstadt (lut) Eine Anpassung der Kita- und Kitagebühren-Satzung nahm Ranstadts Parlament jüngst vor. Zuvor hatte der Jugend- und Sozialausschuss festgelegt, dass Eltern künftig Änderungen der Betreuungsmodule nur noch zum neuen Quartal vornehmen können. Also jeweils zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober eines Jahres. Dazwischen sind keine Änderungen oder Anpassungen möglich.

Bereits im Dezember 2022 hatte der Gemeindevorstand wegen Personalmangels in den beiden Einrichtungen Sonnenhügel und Abenteuerland beschlossen, dass die Betreuungszeiten freitags statt um 15 Uhr bereits um 13.30 Uhr enden. Eine notwendige Entscheidung, die auch die Eltern mittrugen und die zunächst bis zum 31. Juli andauern sollte. Eine danach erfolgte Bedarfsabfrage ergab, dass nur ein geringer Bedarf am langen Betreuungsmodul bis 15 Uhr bestehe. Also segnete die Gemeindevertretung das für freitags verkürzte Modul nun ab und passte die Kita-Satzung und die Gebührensatzung an.

Dennis Eichinger aus der Finanzabteilung informierte die Gemeindevertreter über den aktuellen Stand des Haushaltsvollzugs. Demnach seinen die Jahresabschlüsse 2020 und 2021 fertig zur Prüfung. Für 2022 habe man bereits erste Abstimmungsarbeiten vorgenommen und ein positives Ergebnis prognostiziert, denn der Abschluss 2022 sei wichtig für die Haushaltsgenehmigung 2024.

Gemeinde mit Vorreiterrolle

Die Gemeinde Ranstadt sei übrigens eine Vorreiterkommunen im Wetteraukreis, die stets unter den ersten vier der erstellten und geprüften Jahresabschlüsse liege. Den Haushalt 2023 reichte man Mitte Februar ein, er wurde Mitte Mai ohne Auflagen genehmigt.

Eichinger berichtete ferner über die Grundsteuerbemessung, die alle drei Jahre notwendige Inventur und das Thema Abfall, wo man wahrscheinlich vom Wiege- auf das Identsystem umrüsten müsse. Sein Ausblick beschäftigte sich mit dem Haushaltsentwurf 2024, die anstehende gemeinsame Sitzung aller Ortsbeiräte am 25. Juli und damit, dass man derzeit alle Gebührenhaushalte durchkalkuliere.

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