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Verschlossenes Tor, offene Fragen: Wieder brennt es im Sängerheim im Büdinger Schlosspark

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Stadtbrandinspektor Riccardo Bortolotti (l.) und ein Kollege blicken auf das Sängerheim im Büdinger Schlosspark. Binnen 48 Stunden hat dort zweimal jemand Feuer gelegt. © Björn Leo

Zwei Tage nach dem ersten Feuer brannte es im Sängerheim im Büdinger Schlosspark erneut. Wieder war es Brandstiftung. Ein verschlossenes Tor bereitete der Feuerwehr zunächst Probleme.

Wäre es eine Übung gewesen, sie hätte gleich eine ganze Reihe von Schwachstellen offengelegt. Eine davon könnte im Notfall mit fatalen Folgen verbunden sein: Würde sich im brennenden Sängerheim eine Person in Lebensgefahr befinden, wären die Rettungskräfte am Mittwoch möglicherweise die entscheidenden Momente zu spät vor Ort gewesen. Denn das verschlossene »Waisentor« am Hain verhinderte die prompte Zufahrt der Feuerwehr zum Schlosspark. Fast zehn Minuten vergingen, bis der herbeigerufene Hausmeister aufschloss und auch das einige Meter weiter installierte Stahlrolltor öffnete.

Wie ein Trümmerfeld

Immerhin kommt nach den jüngsten Ereignissen nun Bewegung in die Sache. Schon in der nächsten Woche soll das »Waisentor« mit einer Feuerwehr-Schließung ausgestattet werden, die den Einsatzkräften es künftig ermöglicht, direkt und ohne den herbeieilenden Hausmeister auf das Gelände zu kommen. Das erklärt Stadtbrandinspektor Riccardo Bortolotti am Donnerstag im Gespräch mit dieser Zeitung. Parallel dazu informiert die Kriminalpolizei auf Nachfrage, dass sie wegen Brandstiftung im Sängerheim ermittelt. Binnen zwei Tagen ist im ersten Geschoss des Gebäudes Holz zusammengelegt, als Haufen gestapelt und dann angezündet worden. Das Sängerheim gleicht inzwischen einem Trümmerfeld. Nichts erinnert mehr an das schmucke Gebäude, das viele Büdinger als Ausflugsziel und idyllische Veranstaltungsstätte in Erinnerung haben. Es ist ein Schandfleck mit einem Haus, das der Büdinger Feuerwehrchef abbruchreif nennt und die Polizei als Bauruine bezeichnet.

Dass der Stadtbrandinspektor im Zusammenhang mit dem Brandschutz bereits nach dem ersten Feuer auf die prekäre Situation auf dem weitläufigen Schlossgelände aufmerksam gemacht hat, scheint nun Wirkung zu zeigen. Denn: Die Feuerwehr gelangte mit ihren Einsatzfahrzeugen bislang nur über die Zufahrt am Hain aufs Areal, auf dem sich nicht nur zahlreiche historisch bedeutsame Bauten befinden, sondern zudem ein Hotel, ein Gastronomiebetrieb und bewohnte Häuser. Jetzt, bestätigt Riccardo Bortolotti, haben Zuständige des beim Wetteraukreis angesiedelten vorbeugenden Brandschutzes im Gespräch mit dem Eigentümer des Geländes erreicht, dass das Rolltor im Innenbereich abgebaut und das »Waisentor« mit einem Schließzylinder versehen wird. Zudem wird das gusseiserne Tor unweit des Schlosses und des Küchenbachs mit einem Transponder ausgestattet, mit dem es die Feuerwehr im Notfall öffnen kann.

Das Schloss mit seinem Park ist laut Riccardo Bortolotti das letzte Gelände in der Großgemeinde, das noch nicht über ein vom Landkreis verwaltetes Schließsystem verfügt. Jedes Objekt, das über eine Brandmeldeanlage verfügt, hat eins. 69 davon gibt es in Büdingen, vor allem in Firmen und an größeren Häusern sind sie zu finden. Zum Beispiel am ehemaligen Joh-Gebäude. Wird dort Alarm ausgelöst, springt die Tresorklappe der Anlage auf. Die eintreffende Feuerwehr findet dort einen Schlüssel, der zu einem zweiten Tresor passt, in dem sich ein gesicherter Generalschlüssel befindet. Am in der Nähe liegenden Casa Atrium sind zuletzt einige konventionelle Poller gegen ein modernes System ausgetauscht worden. Dort befindet sich ein ins Mauerwerk eingelassenes Metallrohr samt Schließzylinder und Schlüssel. Im Notfall kommt die Feuerwehr über die Straße »An der Fahrbach« problemlos in den Innenhof des Casa Atriums.

Alles andere als zeitgemäß

Da der Torbogen zum Schlosshof zu eng ist und den Einsatzkräften die Zufahrt aus der Altstadt nicht möglich macht, dürfte die alles andere als zeitgemäße Situation am Hain nun also bald Geschichte sein. Man stelle sich nur vor: Da steht die Feuerwehr am Mittwochabend vor verschlossenen Toren. Sie muss rekonstruieren, wer am Montag den Brand gemeldet hat, da von dem Anwohner bekannt ist, dass er den Hausmeister kennt und diesen direkt verständigte. Glücklicherweise erreicht die Feuerwehr den besagten Anwohner telefonisch und bittet ihn, doch dringend den Mann mit dem Schlüssel anzurufen. Es pressiert.

Ein Grund des Scheiterns

Auf die Frage, warum dieser Anachronismus nicht schon längst behoben worden ist, sagt Stadtbrandinspektor Riccardo Bortolotti unter anderem: Es sei schon so, dass der vorbeugende Brandschutz häufig versucht habe, mit dem Eigentümer des Geländes darüber zu sprechen. Das sei jedoch schon daran gescheitert, dass man kaum habe nachvollziehen können, an wen und wohin man etwaige Briefe adressiert. Immerhin diese Frage scheint ja nun geklärt.

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Zweimal hat in dieser Woche jemand im Sängerheim im Büdinger Schlosspark Feuer gelegt: am Montag und Mittwoch, jeweils zwischen 18.30 und 19 Uhr. Die Kriminalpolizei des Wetteraukreises ermittelt wegen Brandstiftung und bittet mögliche Zeugen um Hinweise unter der Telefonnummer 0 60 31/60 10.

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