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Von Haushalt bis Hochwasserschutz

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Von: Carsten Woitas

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Büdingen (cwo). Mit insgesamt 39 Tagesordnungspunkten hat sich Büdingens Stadtverordnetenversammlung für ihre nächste, voraussichtlich letzte Sitzung in diesem Jahr noch einmal ein umfangreiches Programm geschnürt. Die Sitzung findet am Mittwoch, 7. Dezember, um 20 Uhr im großen Saal der Willi-Zinnkann-Halle, Eberhard-Bauner-Allee 18, statt.

So geht es unter anderem um verschiedene Gebührenanpassungen, etwa der Wassergebühr, der Abwassergebühren (Niederschlagswasser und Schmutzwasser) sowie der Tarife für die Grund- und Ersatzversorgung mit Erdgas.

Man diskutiert die Beschlussvorlage der Eigenbetriebskommission der Stadtwerke zum Wirtschaftsplan für kommendes Jahr. Ebenso einen Grundstücksankauf für eine Renaturierungsmaßnahme am Seemenbach in Rinderbügen. Darüber hinaus geht es um die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans »Reichardsweide West«.

Frühwarnsystem für Hochwasserschutz

Die CDU stellt Anfragen zur grundhaften Erneuerung der B521 im Bereich der Ortsdurchfahrt Düdelsheim, wozu auch ein Pro-Vernunft-Antrag vorliegt, und zum Neubau mit Erweiterung des Netto-Marktes in Düdelsheim.

Das Thema Hochwasser ist vertreten mit einem Antrag von FWG, SPD, FDP und Pro Vernunft zu den Jahres-Berichten Hochwasserschutz, einem weiteren zur Veröffentlichung von Quartalsberichten zum Hochwasserschutz (Antrag des Stadtverordneten Wasiliew) und zur Instandhaltung oder Sanierung der Neustadtmauer (FWG-Antrag) sowie zu einem Starkregen-/Hochwasser-Frühwarnsystem (ebenfalls FWG).

Förderung für Vereine

Beraten werden der zurückgestellte Grünen-Antrag zu Investitionen in Dorfgemeinschaftshäuser, ein weiterer der CDU zu einem Energiezuschuss für Büdinger Vereine und ein gemeinsamer Antrag der FWG-, SPD-, FDP-, Pro Vernunft- und Grüne2.0-Fraktion über die Erweiterung der Vereinsförderrichtlinien.

Der Büdinger Magistrat beziehungsweise Bürgermeister Benjamin Harris bringt auch den Haushaltsentwurf für 2023 ins Parlament ein. Zudem geht es um die Namensgebung der Straße zum neuen Feuerwehrgerätehaus in Wolferborn und einen Grundsatzbeschluss zur Ausübung eines Vorkaufsrechts nach dem Hessis8chen Wassergesetz.

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