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Vorgärten als Visitenkarte

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Nidda (ihm). Einstimmig hat das Niddaer Parlament während seiner jüngsten Sitzung eine Vorgartensatzung beschlossen. Folgendes sind die Ziele: Das Rathaus soll die Möglichkeit haben, Steingärten im Zuge der Baugenehmigungen abzulehnen. Zudem will die Stadt Bürgerinnen und Bürger animieren, sich an zeitgemäße ökologische Standards zu halten, wenn sie einen Garten anlegen.

Diese Mindestanforderungen für die Gestaltung von Vorgärten sollen dazu beitragen, ein einheitliches, grüneres Ortsbild zu schaffen sowie Artenschutz, Mikroklima und Wasserhaushalt zu verbessern. In der Sitzungsvorlage hieß es zudem, dass Regelungen zur Gestaltung von Vorgärten insbesondere dort bedeutsam sind, wo es keinen Bebauungsplan gibt.

Laut der Satzung sind Vorgärten gärtnerisch zu gestalten und zu unterhalten, außerdem muss die Eigenschaft des Vorgartens als Garten insgesamt gewahrt bleiben. Stein-, Kies-, Split- und Schottergärten oder -schüttungen sind unzulässig, soweit der Bauherr sie auf einem Unkraut-Vlies, einer Folie oder einer vergleichbaren Untergrundabdichtung aufbringt. Sie sind ferner nicht gestattet, wenn nicht die Vegetation - wie beim klassischen Steingarten - das hauptsächliche Gestaltungsmerkmal ist, sondern das steinerne Material. Drittens sind sie untersagt, wenn sie nicht dem Spritzwasserschutz am Gebäude dienen. Unzulässig ist auch die gärtnerische Gestaltung in Form von Kunstrasen sowie befestigten Flächen, wie beispielsweise aus Asphalt.

Vorgärten dürfen, wie die Vorlage weiter erklärt, nicht als Arbeitsfläche oder Lagerfläche fungieren. Einfriedungen haben den freien Blick in den Vorgarten zu ermöglichen und dürfen nicht höher als 1,54 Meter sein. Die Verwendung von Stacheldraht, scharfkantigen Elementen und Schilfrohr-Matten ist unzulässig. Öffnungen zum Durchschlüpfen von Igeln und Amphibien müssen vorhanden sein.

Bestandschutz wird gewährt

Vorgärten, die bei Inkrafttreten der Satzung vorhanden sind, genießen Bestandsschutz, zumindest so lange, bis das Gebäude neu- oder umgebaut oder der Vorgarten geändert wird.

Wer einen Weg zum Haus oder einen Pkw-Stellplatz anlegen will, kann dafür bis zu 50 Prozent der Vorgartenfläche befestigen: mit Pflaster, Rasengittersteinen, wassergebundenen Decken, Steinen, Kiesel- und Schotterflächen. Bei Doppel- und Reihenhäusern sind es bis zu 70 Prozent - es sei denn, die erforderlichen Stellplätze lassen sich außerhalb des Vorgartens unterbringen.

Joachim Zweiböhmer (fraktionslos, ehemals Bürger-Liste) stellte einen Änderungsantrag. Er beantragte, Flyer zum Thema für die Bürgerinnen und Bürger zu erstellen. »Die geänderte Satzung über die Gestaltung und Einfriedung der Vorgärten der Stadt Nidda ist eine wichtige Komponente«, sagte er. Dieser Ansatz sollte nach Ansicht von Zweiböhmer durch Flyer flankiert werden, »denn wir möchten auch erreichen, dass sich bei Bestandsanlagen die Sichtweise der Eigentümer ändert«. Schließlich könne man sie nicht zur Umgestaltung zwingen.

Mit Flyern hat die Stadt nach Ansicht von Zweiböhmer dauerhaft die Möglichkeit, niedrigschwellig auf die negativen Auswirkungen von Schottergärten hinzuweisen. »Der Vorgarten ist die Visitenkarte eines Hauses«, betonte er. Er sei ein unverzichtbares Gestaltungsinstrument für den öffentlichen Raum. Ein Grundstück oder auch ein Straßenzug werde durch Bäume, Sträucher und Grünflächen optisch aufgewertet, das Mikroklima könne verbessert werden. Zweiböhmer: »Ein geringerer Pflegeaufwand von Schottergärten ist oft nicht gegeben. Ein Flyer kann helfen, die Einsicht der Eigentümer dahingehend zu forcieren, einen Beitrag zu einer lebendigen Umwelt zu leisten.«

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