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Vorkaufsrecht als Instrument zur Entwicklung der Stadt Büdingen? Thema jetzt im Ausschuss

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Von: Petra Ihm-Fahle

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Welche Branchen und Betriebe bringen eine Stadt weiter? Spielhallen und Wettbüros, von denen es in Büdingen bereits einige gibt, sind es aus Sicht von Sabine Kraft-Marhenke eher nicht. © Björn Leo

Was tun, um Büdingen attraktiv zu halten? Die Freien Wähler haben dazu klare Vorstellungen: Eine Satzung soll her, um dem Magistrat der Stadt ein Vorkaufsrecht für Gebäude zu verschaffen.

Der Magistrat der Stadt Büdingen soll die Möglichkeiten einer Vorkaufssatzung prüfen. Jedenfalls wenn es nach den Freien Wählern geht, die das bei der jüngsten Stadtverordnetenversammlung beantragt haben. Inhalt einer derartigen Satzung ist, einer Kommune das Vorkaufsrecht für Gebäude zuzubilligen, sofern dies der Stadtentwicklung zupasskommt. Die Prüfergebnisse, mögliche Geltungsbereiche und ein Satzungsentwurf sollen der Stadtverordnetenversammlung bis Ende Juni vorliegen - so will es zumindest der Antrag. Zunächst wird sich aber der Haupt- und Finanzausschuss mit dem Thema befassen. Die vorausgegangene Debatte war kontrovers.

Leerstand: Risiko nimmt zu

»Auch Büdingen muss sich fit für die Stadt von morgen machen«, sagte Sabine Kraft-Marhenke (FWG). Ihren Worten zufolge haben die Veränderungen in den vergangenen Jahren rasant zugenommen. »Durch den Boom des Online-Handels, durch Immobilienspekulationen, durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie und jetzt der Energiekrise«, stellte sie fest. Das Risiko des Leerstandes nehme zu. »Die Gefahr von Vermietungen an qualitativ schlechte Branchen leider auch.«

Wie sie dieser Zeitung erklärt, meint sie Zweige, »die eine Stadt nicht weiterbringen« - aber der Vermieter sage: »Das ist mir ganz egal, Hauptsache, ich habe meine Miete.« Als Beispiele nannte sie dem Kreis-Anzeiger Spielhallen und Wettbüros. Im Parlament nun richtete sie den Blick auf die Stadt Hanau, die mit dem Stadtentwicklungsprogramm »aufLADEN« eine wirkungsvolle Strategie erarbeitet habe, um die Innenstadt zu beleben. Laut der Freien Wählerin unterstützt das Projekt bestehenden Handel und die Gastronomie mit konkreten Maßnahmen. Es fördert kreative Geschäftsmodelle und besondere Läden.

»Wichtiger Baustein des Programms ist dabei die Vorkaufsrechtsatzung aus dem Jahr 2019.« Auch für die Stadtentwicklung von Büdingen könne das ein wichtiger Aspekt sein. Brechen etwa Branchen weg, die für eine Kommune wichtig sind, wäre es nach Ansicht von Kraft-Marhenke eine gute Sache, dem Hauseigentümer zu helfen, neue Vertreter dieser Branche zu finden.

Es kam zu einer turbulenten Diskussion. Zunächst stellte Robert Wasiliew (AfD) in Frage, ob es wirklich eine Vorkaufssatzung braucht und ob die finanziellen Spielräume vorhanden sind. Er ging davon aus, dass der Antrag darauf abzielte, die Ausbreitung von Spielhallen und Wettbüros einzudämmen. Insofern stellte er einen Änderungsantrag zur »Städtebaulichen Steuerung von Spielhallen und Wettbüros im Gemeindegebiet«. Die Forderung beinhaltete, die Steuern für Spielapparate zu erhöhen, ein städtebauliches Vergnügungsstätten-Konzept zu entwerfen und beim Land eine Änderung des Hessischen Spielhallengesetzes anzuregen.

Andrea Rahn-Farr (FDP) widersprach ihm: »Das ist kein Änderungsantrag. Es geht nicht, zu einem Thema A ein anderes Thema B aufzumachen.« Was die Freien Wähler wollten, ging Rahn-Farr etwas zu weit, wie sie darlegte. »Ein Vorkaufsrecht ist ein Eingriff ins Eigentum. Wir haben nichts dagegen, es zu prüfen. Aber bei Punkt zwei, bereits Geltungsbereiche zu erarbeiten und viel Arbeit hineinzustecken: Da können wir nicht mitgehen«, unterstrich sie.

Wie Jonathan König (CDU) ankündigte, werde seine Fraktion das Vorhaben ablehnen. »Es ist nicht realistisch, massenhaft Grundstücke anzukaufen. Natürlich muss etwas gegen Leerstände getan werden«, erklärte er. Leerstandsmanagement steht laut König aber bereits auf der Agenda. Ulrich Majunke (FWG) erwiderte: »Ich halte es für sinnvoll, den Antrag in den Haupt- und Finanzausschuss zu überweisen. Ehe wir uns entscheiden, sollten wir es überprüfen und ganzheitlich betrachten.« Boris Winter (SPD) plädierte für den Antrag. »Wir können uns nicht leisten, so etwas nicht zu machen.«

Thema jetzt im Ausschuss

Mit knapper Mehrheit überwies die Stadtverordnetenversammlung den Antrag der FWG in den Ausschuss, in Sachen Wasiliew und seines Änderungsantrags erfolgte »Nichtbefassung«. Wasiliew protestierte, worauf ihm Stadtverordnetenvorsteher Dieter Jentzsch (CDU) das Wort entzog. Der AfD-Mann soll seinen Vorschlag in der kommenden Sitzung neu beantragen.

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