Wenn Wasser knapp wird

Die Gemeindevertretung Hirzenhain verabschiedet eine Gefahrenabwehrverordnung. Sie ermöglicht künftig, dass der Trinkwasserverbrauch der Bürger im Notfall eingeschränkt werden kann.
Hirzenhain (ten). Einstimmig haben die Hirzenhainer Gemeindevertreter während ihrer Sitzung am Montagabend beschlossen, dass der Trinkwasserverbrauch der Bürger im Notfall eingeschränkt werden kann. Für welche Zwecke bei einem solchen Trinkwassernotstand kein Trinkwasser verwendet werden darf, regelt künftig eine Gefahrenabwehrverordnung.
Wenn der Bürgermeister den Trinkwassernotstand ausruft, dürfen Gärten, Sportplätze sowie land- und forstwirtschaftliche Flächen, die nicht gewerblich genutzt werden, nicht mehr bewässert werden. Der Betrieb von privaten Schwimmbecken, Springbrunnen, Wasserspielanlagen und Wasserbecken wird ebenfalls verboten.
Strikte Regelungen
Das Waschen von Fahrzeugen ist nur noch in Anlagen mit eigenem Wasserkreislauf erlaubt, Geräte und Anlagen dürfen nicht mehr unter fließendem Wasserstrahl gereinigt werden. Zisternen oder Teiche dürfen bei einem Trinkwassernotstand nicht mehr befüllt werden.
Der Bürgermeister kann sogar Sperrzeiten anordnen, in denen Wasserhähne nicht geöffnet werden können. Nur wenn ein öffentliches Bedürfnis vorliegt oder bei besonders dringenden Umständen, sind Ausnahmen von den Verboten möglich.
In der Erläuterung zu der Beschlussvorlage betonte die Hirzenhainer Verwaltung, dass die unbegrenzte Versorgung mit sauberem Trinkwasser keine Selbstverständlichkeit sei: »Extreme Wetterlagen wie die lange anhaltende Trockenheit und Hitze hatten dazu geführt, dass an einigen Tagen von Juni bis August 2020 auch in hessischen Kommunen das Trinkwasser knapp wurde.« Außerdem wies sie darauf hin, dass der Trinkwasserspiegel in jüngster Zeit gesunken sei. Auch die Niederschläge der vergangenen Zeit hätten bei Weitem nicht für eine Erholung der Trinkwasserressourcen ausgereicht. Deshalb müsse die Gemeinde Hirzenhain für eventuelle Versorgungsengpässe vorsorgen.
Bürgermeister Timo Tichai (parteilos) erläuterte, dass die Ovag über eine Trinkwasserampel signalisiere, ob ein Trinkwassernotstand vorliege. Aktuell stehe diese auf Orange. Bisher sei noch nicht bekannt, nach welchen Kriterien die Ovag die Warnung auslöse. Er werde sich aber bemühen, diese Kriterien zu erfahren.
Mitglied in der Schutzgemeinschaft
Benno Aul (UWG) wollte wissen, ob bei einem Wassernotstand auch die Wasserlieferungen nach Frankfurt beschränkt werden. »Wir liefern unser Wasser nach Frankfurt, damit dort der Liter Wasser weniger kostet als hier«, kritisierte er. Die Gemeinde könne in dieser Frage die Unterstützung der Bürgerinitiative suchen. Tichai erklärte, er kenne keine direkte Möglichkeit, die Wasserlieferungen nach Frankfurt zu begrenzen. Hirzenhain sei aber bereits Mitglied in der Schutzgemeinschaft Vogelsberg (SGV). Es sei deshalb möglich, einen Referenten der SGV einzuladen.