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Wetterau: Negatives Corona-Testergebnis für Klinikbesuch - Worauf müssen Besucher achten?

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Von: Kim Luisa Engel

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Besucher von Kliniken in Hessen müssen aktuell negativ auf Corona getestet sein und das auch nachweisen können. Im GZW und in der Kerckhoff-Klinik darf der Test nicht älter als 24 Stunden sein und muss von einer offiziellen Stelle sein. SYMBOL © Imago Sportfotodienst GmbH

Besucher von Krankenhäusern müssen ein negatives Testergebnis zeigen. Auf was müssen Besucher der Kerckhoff-Klinik und des GZW achten? Wie ist die Lage in Testzentren?

Wenn ein Verwandter oder Freund im Krankenhaus liegt, dann möchten Angehörige ihn besuchen. Dafür müssen sie aktuell das negative Ergebnis eines Schnelltests vorweisen. Gleichzeitig ist davon die Rede, dass immer mehr Testzentren im Wetteraukreis schließen. Das hat auch mit der neusten Testverordnung zu tun: Die sieht kostenlose Bürgertests nur noch für bestimmte Personengruppen vor. Eine davon sind Besucher von Reha- und Pflegeeinrichtungen sowie von Krankenhäusern - alle anderen müssen selbst bezahlen.

Testzentren in der Wetterau: Keine genauen Zahlen

Genaue Zahlen, wie viele Testzentren es in der Wetterau gibt - oder gab - liegen beim Kreis nicht vor. »Testmöglichkeiten in Arztpraxen oder Apotheken werden durch das Gesundheitsamt des Kreises nicht erfasst«, teilt Sprecherin Deliah Eckhardt mit. Das Wetterauer Gesundheitsamt erteilt aber sogenannte Einzelbeauftragungen für Teststellen. »Aktuell gibt es noch 25 gültige Einzelbeauftragungen«, schildert Eckhardt. »Davon sind noch 15 aktiv in Betrieb«. Zwar dürften die Zentren mit der gültigen Beauftragung noch testen, wenn sie sich aber zum Beispiel aus wirtschaftlichen Gründen dagegen entschieden, habe der Wetteraukreis keinen Einfluss darauf.

Schnelltests sind in der Flora-Apotheke in Florstadt noch bis zum 15. Januar gemacht worden. Auf der Website steht: »Bedingt durch die neue Testverordnung sehen wir uns gezwungen, den Testbetrieb für Schnelltests einzustellen. Es ist einfach nicht mehr möglich die Leistungen weiterhin kostendeckend anzubieten.« Noch Anfang Januar schätzte Mitarbeiterin Kim Waldeck, dass dort »täglich um die 20 bis 30 Tests« gemacht werden. Die meisten davon seien für Besuche in Krankenhäusern und Altenheimen gedacht.

Testzentren in der Wetterau: Viele Coronatests für Klinikbesucher

In die Bad Nauheimer Kur-Apotheke kommen hauptsächlich Angehörige dieser Personengruppe, sagt Mitarbeiter Peter Müller-Rose. »Insgesamt sind es aber weniger als zu den Zeiten, in denen die Tests noch kostenlos waren.« Ab und zu kämen auch noch Leute, die sich ohne Grund testen ließen - Selbstzahler also. »Aber auch weniger als zuvor«, sagt Müller-Rose.

Wie viele Tests pro Tag in der Kur-Apotheke gemacht werden, kann Müller-Rose nicht sagen. »Das variiert mit den Öffnungszeiten.« Ob vielleicht mehr Kunden in die Bad Nauheimer Apotheke kämen, weil die Kliniken und viele Reha-Zentren vor Ort sind, vermag er auch nicht zu sagen. Aber: »Eine Verbindung liegt sicherlich nahe.« In der Kur-Apotheke in der Frankfurter Straße wird seit März 2021 getestet. Mit den neuen Verordnungen seien auch die Testzeiten reduziert worden.

Testzentren in der Wetterau: Nicht älter als 24 Stunden

Besucher der Kliniken des Gesundheitszentrums Wetterau (GZW) - das Standorte in Bad Nauheim, Friedberg und Schotten hat - müssen das negative Testergebnis am Empfang vorlegen. Der Test muss von offizieller Stelle sein und darf nicht älter als 24 Stunden sein. Ein Selbsttest, heißt es auf der Website des GZW, ist nicht zulässig.

Das ist für viele Besucher sicherlich mit weiteren Wegen und mehr Zeitaufwand verbunden. Warum sie sich nicht direkt an einer GZW-Klinik testen lassen können? »Die Häuser des GZW sind keine Testzentren«, sagt Pressesprecherin Hedwig Rohde dazu. In der Bad Nauheimer Kerckhoff-Klinik können Besucher entweder ein offizielles negatives Testergebnis - nicht älter als 24 Stunden - mitbringen oder sich beim Eintritt in der eigenen Abstrichambulanz testen lassen, wie die Chefärztin der Abteilung Labormedizin und Krankenhaushygiene, Dr. Katharina Madlener, mitteilt.

Testzentren in der Wetterau: »Patienten haben oberste Priorität«

Im Alltag braucht man hingegen kaum noch ein negatives Testergebnis, um Zutritt zum Beispiel für Veranstaltungen zu bekommen. Vergessen deshalb Besucher einer Klinik, vorher einen Test zu machen? Rohde vom GZW sagt, dass die meisten Besucher wissen, dass sie beim Besuch von Krankenhäusern einen Test brauchen: »Wer es vergessen oder nicht daran gedacht hat, reagiert zum weitaus überwiegenden Teil mit vollem Verständnis.«

Madlener von der Kerckhoff-Klinik sagt, es kommen »natürlich auch« Besucher ohne Test - so etwa 15 bis 20 Prozent, schätzt sie. »Einige wenige sind verärgert, die meisten sehen aber die Notwendigkeit ein«, sagte sie und betont: »Oberste Priorität haben unsere Patienten«.

Testzentren in der Wetterau: Änderung voraussichtlich ab 1. März

Zur Kontrolle der Zertifikate gibt es in der Kerckhoff-Klinik einen sogenannten »Screening-Bereich«. Dort werden die Daten geprüft. Ist dieser Bereich nicht geöffnet, übernimmt der Empfang die Kontrolle.

Auf seiner Website schreibt das Hessische Ministerium für Soziales und Integration: »Ab dem 1. März entfallen voraussichtlich auch alle Möglichkeiten der Bürgertestung ersatzlos.« Dann sei eine Bürgertestung für die genannten Personengruppen (siehe Infokasten) nicht mehr möglich. Ob dann auch die Testpflicht für Besucher des GZW wegfällt, wird laut Rohde »zum gegebenen Zeitpunkt intern diskutiert und entschieden«.

Auch Dr. Katharina Madlener von der Kerckhoff-Klinik sagt, dass es dazu bisher keine Vorgaben des Landes Hessen gibt: »Bei Änderung passen wir unser Vorgehen angemessen und zeitnah an.«

Info: Bürgertest

Seit dem 25. November 2022 sind die Möglichkeiten einer Bürgertestung weitgehend eingeschränkt, teilt das Hessische Ministerium für Soziales und Integration mit. Die kostenlose Bürgertestung wird laut Bundesregierung nur noch für folgende Personengruppen fortgeführt:

Bewohner bzw. Behandelte und Besucher von Einrichtungen wie Krankenhäusern, Dialysezentren und Reha-Kliniken, ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen oder Obdachlosen- und Asylunterkünfte

Pflegende Angehörige

Menschen mit Behinderungen, die im Rahmen eines sogenannten »Persönlichen Budgets« z.B. einen Assistenten beschäftigen sowie die Beschäftigten selbst.

Seit dem 16. Januar besteht kein Anspruch mehr auf einen kostenlosen Bürgertest zur »Freitestung«. Für medizinisches Personal, das sich vor Wiederaufnahme seiner Tätigkeit testen lassen muss, besteht weiterhin der Anspruch auf Testung.

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