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Gemeindevorstand zum Rewe-Lager: BUND kann nicht in jedem Fall klagen

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Bagger haben in der Vergangenheit am geplanten Standort des Rewe-Logistikzentrums lediglich die oberste Erdschicht abgegraben. So konnten die Archäologen leichter die Reste eines Dorfes aus der Jungsteinzeit untersuchen. Inzwischen wächst dort wieder Gras. ARCHIV © Klaus Nissen

Demonstrativ gelassen kommentiert der Gemeindevorstand von Wölfersheim das wenige Stunden zuvor ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Rewe-Logistikzentrum bei Berstadt.

Der Bau des 30 Hektar umfassenden Nachschublagers für Lebensmittel wird damit nicht verhindert, heißt es sinngemäß in der Mitteilung des Gemeinde-Sprechers Sebastian Göbel, die Bürgermeister Eike See (SPD) zuvor auch im Internet verbreitet hatte. Angeordnet sei nur eine zusätzliche Prüfung.

Beim Streit ging es darum, ob ein Umweltverband wie der BUND gegen die Zielabweichung des Regionalen Flächennutzungsplanes klagen kann. Zwei Verwaltungsgerichtsinstanzen hatten das verneint. Der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig hielt am Donnerstag ein Klagerecht dann für gerechtfertigt, wenn durch eine Zielabweichung »erhebliche Umweltauswirkungen« nicht ausgeschlossen werden könnten. Der Kasseler Verwaltungsgerichtshof muss das nun prüfen. Nur wenn diese Prüfung tatsächlich erhebliche Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Wasser und Wetter ergibt, kann der BUND nach Angaben des Gemeindevorstands gegen die Zielabweichung klagen. Die Wölfersheimer geben sich zuversichtlich, dass die fast neun Hektar große Lagerhalle gebaut werden kann. »Zwischenzeitlich wurde der Regionalplan geändert«, sagt Göbel. »Und die Zielabweichung, die Gegenstand der Klage ist, ist nicht mehr notwendig. Eine finale Entscheidung wurde durch das Bundesverwaltungsgericht nicht getroffen.«

Ob Rewe weiter hinter den Bauplänen aus dem Jahr 2017 steht, bleibt offen. Auf Anfrage reagierte das in Rosbach sitzende Unternehmen am Freitag nicht.

Jochen Kramer vom BUND-Landesvorstand betont die grundsätzliche Bedeutung des Urteils. »Mit dem Erfolg der Klage des BUND können nun Abweichungsentscheidungen von Regionalplänen durch anerkannte Umweltvereinigungen zur gerichtlichen Kontrolle gestellt werden.«

Das RP Darmstadt kommentiert die gerichtlich erzwungene Prüfung des Bauprojekts am Freitag noch nicht. Das werde in der kommenden Woche geschehen, sagt ein Sprecher. Auch Rouven Kötter will zunächst die schriftliche Urteilsbegründung lesen. Der SPD-Landratskandidat, frühere Bürgermeister von Wölfersheim und jetzige Erste Beigeordnete des Regionalverbandes, hatte sich stets für das Projekt starkgemacht.

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