Wölfersheim: Bald Urteil zu Rewe-Logistikzentrum

Sechs Jahre dauert nun schon der Rechtsstreit um den geplanten Bau des Logistikzentrums von Rewe bei Wölfersheim. Am Donnerstag fällt die höchste Instanz eine Entscheidung.
Sechs Jahre dauert nun schon der Rechtsstreit um den geplanten Bau des riesigen Logistikzentrums von Rewe zwischen Wölfersheim und Berstadt. Am Donnerstag fällt die höchste Instanz eine Entscheidung. Mit dem 25 Hektar großen Acker befassen sich die Richter des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts in Leipzig ab 9.30 Uhr.
Rewe will eine gewaltige Lagerhalle im Winkel zwischen der A 45 und der B 455 an der Autobahn-Auffahrt in Berstadt bauen. Sie soll 625 Meter lang, 175 Meter breit und bis zu 36 Meter hoch werden. Auf fast 90 000 Quadratmetern sollen Hochregallager Platz finden. Auf ihnen will Rewe den Nachschub für Dutzende Supermärkte in der Rhein-Main-Region und Oberhessen platzieren. Das neue Logistikzentrum soll die alten, beengten Lager in Rosbach und Hungen ersetzen. Gut 550 Arbeitsplätze versprach der Konzern der Gemeinde Wölfersheim.
Das bringt viel Gewerbesteuer. Kein Wunder, dass die SPD-dominierte Gemeindevertretung das Projekt vorantrieb. Sie kaufte Land, setzte eine »Zielabweichung« für die Umnutzung des Ackers in ein Logistikzentrum im regionalen Flächennutzungsplan durch. Archäologen begannen, den künftigen Bauplatz nach alten Schätzen zu durchsuchen. Sie fanden die Reste eines kompletten Dorfes aus der Jungsteinzeit.
Lastwagen sollten schon längst rollen
Eigentlich sollten die Lastwagen längst rollen. Doch der Bau ist aufgeschoben, der Acker liegt brach. Denn seit 2017 klagt der hessische Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) gegen das Multimillionenprojekt. In ihrem Rücken haben die Umweltschützer auch Landwirte, die evangelischen und katholischen Dekanate der Region und die BI »Schatzboden«.
Das Hauptargument der Projektgegner formulierte zuletzt Grünen-Landtagskandidatin Sabina Eberlein aus Bad Vilbel: »In einer Zeit, in der viele Ernten auf ihren Äckern vertrocknen oder aufwendig mit knapper werdendem Wasser künstlich bewässert werden müssen, können wir die fruchtbaren, trockenheitsverträglichen Böden der Wetterau nicht zubauen.« Vor dem Bundesverwaltungsgericht fordert der BUND ein Klagerecht gegen die Zielabweichung. Das gibt es bisher nicht. Es ist aber nötig, sagt BUND-Sprecher Thomas Norgall. Denn der auf zehn Jahre ausgelegte Flächennutzungsplan hätte schon 2021 erneuert werden müssen. Größere Neubauten erlaube die Regionalversammlung deshalb stets per »Zielabweichung«, gegen die Umweltverbände nichts ausrichten können.
Das wird sich am Donnerstag vielleicht ändern. Schon im November 2022 wollte das Bundesverwaltungsgericht die Klage des BUND offenbar ablehnen. Doch die Leipziger Richter verschoben die Sache. Denn am selben Tag wurde publik, dass der Europäische Gerichtshof Umweltschützern in einer anderen Sache mehr Rechte zubilligte. Damals ging es um illegale Abschaltvorrichtungen in Abgas-Katalysatoren von Autos.
Laut Norgall hätte es bundesweite Konsequenzen, wenn Umweltverbände künftig die nachträgliche Änderung von Flächennutzungsplänen beklagen dürfen. Das könne zum Beispiel das geplante 450 Hektar große Neubaugebiet »Ostfeld« bei Wiesbaden verhindern.