Zigaretten und Wasserpfeifentabak sichergestellt
Region (red). Kontrolleinheiten des Hauptzollamtes Gießen haben bei gezielten Tabaksteuer-Kontrollen in Mittelhessen Verstöße gegen die Steuervorschriften festgestellt. Dabei wurden insgesamt 206 Kilogramm unversteuerter Wasserpfeifentabak-Tabak und 15 240 Zigaretten sichergestellt.
Die Kontrollen fanden in Shisha-Bars, Geschäften und auf der Straße statt. Die Kontrolleure deckten in 13 Objekten mehrere Fälle von Steuerhinterziehung und Steuerordnungswidrigkeiten auf.
Bei einer Kontrolle auf der Autobahn 3 in Höhe von Limburg ging einer Zollstreife ein Zigarettenschmuggler ins Netz. In seinem Fahrzeug fanden die Zöllner 15 250 unversteuerte Zigaretten unterschiedlicher Marken, die der 47-jährige Bulgare wohl verkaufen wollte. Der Steuerschaden beträgt knapp 2800 Euro. Es wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Auf der gleichen Autobahn erwischten sie einen 34-jährigen Rumänen mit mehreren Kartons unversteuertem Wasserpfeifentabak in seinem Kleintransporter. Auch in diesem Fall wurde wegen Verdachts auf Steuerhinterziehung ein Strafverfahren eingeleitet. Der Steuerschaden für die 134 Kilo Tabak beträgt 5800 Euro. In beiden Fälle wurde die Zollfahndung informiert.
In Nidda, Florstadt, Butzbach, Reiskirchen und Grünberg wurden bei abendlichen Überprüfungen von Shisha-Bars kiloweise unversteuerter Wasserpfeifentabak sichergestellt und entsprechende Strafverfahren eingeleitet.
Im Zuge der Steueraufsicht wurden auch Geschäfte überprüft, die Wasserpfeifentabak verkaufen. Seit Juli darf der nur noch in Kleinverkaufspackungen mit einer Menge bis zu 25 Gramm verkauft werden. Um den Händlern den Verkauf von gelagerten, größeren Gebinden zu ermöglichen, gibt es eine Abverkaufsfrist bis zum 30. Juni 2023.
Allerdings muss der Tabak zum auf dem Steuerzeichen angegeben Wert verkauft werden. Eine Preisreduzierung, etwa im Sinne eines Sonderangebots, ist somit rechtlich nicht möglich.
»Uns ist bekannt geworden, dass einige Händler aufgrund der eingeführten Mengenbegrenzung und um die größeren Gebinde noch vor Ablauf der Frist loszuschlagen, Rabatte gewähren und unter dem Steuerzeichenpreis verkaufen. Das ist illegal und eine Steuerordnungswidrigkeit. Darüber hinaus geht das zu Lasten der gesetztestreuen Händler«, so Michael Bender, der Pressesprecher des Hauptzollamtes Gießen.