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Zu Hause beraubt

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Nach einem Überfall in dieser Wohnanlage in Büdingen ermittelt die Polizei schnell zwei Verdächtige. Die beiden Männer müssen sich nun vor Gericht verantworten. ARCHIV © Oliver Potengowski

Weil sie einen 24-jährigen Büdinger in dessen Wohnung überfallen, geschlagen und ausgeraubt haben sollen, müssen sich zwei Männer aus Aschaffenburg und Echzell derzeit vor dem Landgericht in Gießen verantworten. Beide sind bereits einschlägig bei der Polizei bekannt.

Schwerer Raub, schwere Körperverletzung und Diebstahl - das Landgericht in Gießen beschäftigt sich derzeit damit, was sich am 31. Oktober 2022 in einer Wohnanlage in Büdingen ereignet hat. Im Mittelpunkt stehen zwei Männer aus Aschaffenburg und Echzell. Ihnen wirft die Anklage vor, gemeinsam einen Büdinger überfallen, geschlagen und ausgeraubt zu haben.

Die Männer trafen sich eigenen Angaben zufolge nachts in Büdingen zufällig auf der Straße. Bereits seit Tagen seien sie berauscht gewesen - wegen erheblichen Alkoholgenusses und anhaltenden Drogenkonsums. Obwohl sie nicht mehr klar bei Verstand gewesen seien, wollten sie weiterfeiern. Dazu benötigten sie dringend Nachschub an Alkohol oder Drogen.

Schilderungen gehen auseinander

Der 40-jährige ledige Aschaffenburger und der 28-jährige verheiratete Echzeller landeten daher schließlich vor dem Haus, in dem das spätere Opfer lebt. Ab diesem Punkt gingen die Schilderungen auseinander. Der 40-Jährige berichtete, dass sie zunächst in die Wohnung eines gemeinsamen Bekannten gegangen seien und gefeiert hätten. Von dort sei er dann mit einem Begleiter ein Stockwerk höher gegangen, um bei dem 24-Jährigen Drogen zu kaufen. Nachdem sie für 70 Euro ein Gramm Kokain bekommen hätten, seien sie zurück in die untere Wohnung gegangen und hätten weitergefeiert. Doch das Koks sei schnell weg - und der Wunsch nach mehr da gewesen. Daher sei er mit dem Echzeller wieder zu dem Büdinger gegangen.

Fernseher und Mikrowelle geklaut

Der 28-Jährige gab an, zwei Monate bei dem Opfer gelebt zu haben. Schon beim Betreten der Wohnung soll es zu einer körperlichen Auseinandersetzung gekommen sein. Das passierte laut 28-Jährigem aber nicht, um weitere Drogen zu bekommen. »Ich wusste, dass er kein Dealer war und höchstens Stoff für den Eigenverbrauch hatte.« Vielmehr hätten sie in der Vergangenheit wegen persönlicher Dinge Streit gehabt. »Ich habe ihm deshalb eine Ohrfeige gegeben. Mit dem Raub habe ich nichts zu tun«, behauptete er.

Der Mitangeklagte sagte dagegen: »Wir sind gewaltsam in die Wohnung rein und wollten noch mehr Stoff haben.« Deswegen hätten beide abwechselnd die Wohnung durchsucht und den 24-Jährigen in Schach gehalten. Weil sie nichts fanden, hätten sie den Mann geschlagen. Der Aschaffenburger berichtete, dass er ein auf einem Tisch liegendes Klappmesser genommen und das verängstigte Opfer gefragt habe, ob es einen Stich haben wolle. Als der Mann verneinte, habe er das Messer aus Wut in den Tisch gerammt.

Weil sie kein Rauschgift fanden, nahmen die beiden laut Anklage einen Fernseher, eine Musikanlage und eine Mikrowelle mit. Das Diebesgut wollten sie zu Geld machen und damit weitere Drogen kaufen. In dem Durcheinander gelang es dem Opfer zu fliehen und die Polizei zu benachrichtigen.

Beamte verhafteten die Angeklagten ein Stockwerk tiefer. Während der 40-Jährige sich geständig zeigte, will der 28-Jährige mit dem Raub nichts zu tun gehabt haben. Er sei mitgegangen, um den persönlichen Zwist mit dem Büdinger zu klären. Er sei gespannt, was das Opfer dazu sagen werde, hatte Richter Neidel am ersten Verhandlungstag gesagt. Doch sowohl das Opfer als auch ein weiterer Zeuge ignorierten die Vorladung. Das Gericht ordnete die polizeiliche Vorführung der beiden für das nächste Mal an.

Bei der Polizei hatte das Opfer ausgesagt, dass die Angeklagten gegen 6.30 Uhr gewaltsam in seine Wohnung eingedrungen seien und Geld gefordert hätten. Der Echzeller soll zuerst zugeschlagen haben. Der Aschaffenburger soll zunächst nur im Hintergrund gestanden und dann mit einem Messer gedroht haben. Später soll auch er zugeschlagen haben. Das Messer sollen die beiden mitgebracht haben.

Prall gefülltes Strafregister

Laut Strafregister ist der Aschaffenburger seit 2004 wegen sechs Überfällen auf Banken und Spielhallen zu mehrjährigen Haftstrafen und Sicherungsverwahrungen verurteilt worden. Der Echzeller erhielt wegen Diebstahls, Drogenbesitzes, Betrugs und Fahrens ohne Führerschein drei Strafbefehle, den letzten 2021.

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