Update vom 6. März 2019: Die AfD-Bundesgeschäftsführung hat in der Schweizer Spendenaffäre einem Bericht zufolge irreführende Angaben gegenüber der Bundestagsverwaltung gemacht. Die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" zitierte am Mittwoch aus einem Brief vom Dezember, in dem die AfD-Spitze argumentiert habe, der Schatzmeisterin des Kreisverbands Bodensee, Brigitte Hinger, seien am 21. Januar 2018 "erstmals Zweifel an der Zulässigkeit der Spenden aus der Schweiz" gekommen. Dem widersprach der AfD-Schatzmeister von Baden-Württemberg, Frank Kral.
Kral sagte der Zeitung, er habe Hinger schon am 14. August 2017 telefonisch über "die gesetzlichen Regelungen für Spenden aus der Schweiz" aufgeklärt. Er habe gesagt, "dass diese nur angenommen werden dürfen, wenn sie aus dem Einkommen oder Vermögen eines Deutschen oder EU-Bürgers kommen".
Hinger bestreitet dem Bericht zufolge das Telefonat. Sie habe am 14. August 2017 "mit Sicherheit nicht" mit Kral zu dem Thema telefoniert, er habe sie "nie" zu dem Spendenthema angerufen. In einem von Hinger angefertigten "Verlaufsprotokoll" der Affäre, das der "FAZ" vorliegt, werde auch kein Telefonat mit Kral am 14. August erwähnt. Die Zeitung zitierte aber aus einer E-Mail Hingers vom selben Tag, in der sie Kral bittet, "mich zurückzurufen", sie habe ihm zum Spendenthema "schon auf Band gesprochen".
Update vom 23. Februar 2019: In der Affäre um Wahlkampfspenden aus der Schweiz hat die AfD-Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Alice Weidel, alle Vorwürfe von sich gewiesen. „Die anderen Parteien beziehen Millionenbeträge und wir haben da mal irgendwie Hunderttausend in einem Kreisverband, die dann zurückgezahlt werden“, sagte sie am Rande des Landesparteitags der AfD Baden-Württemberg in Heidenheim. „Also das Ganze mutet doch recht lächerlich an.“ Zu dem Verdacht, die AfD habe möglicherweise eine Spenderliste mit zum Teil falschen Namen beim Bundestag eingereicht, sagte Weidel: „Mir sind diese gesamten Namen völlig unbekannt.“ Es sei ihr völlig schleierhaft, wie so etwas zustande komme. Zwar seien Fehler passiert in den Abläufen. Aber: „Von einer Parteispendenaffäre zu sprechen finde ich dahingehend ein ziemliches Theater, weil diese Gelder alle zurückgezahlt wurden.“
Die zuständige Staatsanwaltschaft Konstanz ermittelt gegen Weidel und drei weitere Mitglieder ihres Kreisverbandes am Bodensee wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Parteiengesetz. Die Partei hatte im November bestätigt, dass eine Schweizer Pharmafirma 2017 rund 130 000 Euro in mehreren Tranchen an den AfD-Kreisverband überwiesen hatte. Das Geld wurde den Angaben zufolge im Frühjahr 2018 zurückgezahlt. Spenden von Nicht-EU-Bürgern an deutsche Parteien sind illegal.
Die AfD hatte dem Bundestag jüngst die Namen von 14 Deutschen und anderen EU-Bürgern vorgelegt, die hinter den Zuwendungen stehen sollen. Die Staatsanwaltschaft zweifelt allerdings an den Angaben. Medienberichten zufolge haben angebliche Gönner der AfD bestritten, der Partei Geld gespendet zu haben.
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Neue Wendung in der Affäre um dubiose Wahlkampfspenden an die AfD. Die Partei soll dem Bundestag eine falsche Spenderliste übermittelt haben. Nach Informationen des Spiegel und des ARD-Politikmagazins "Report Mainz" bestreiten angebliche Gönner, der Partei Geld gespendet zu haben.
Konkret geht es um mehrere Personen, die dem Kreisverband der heutigen AfD-Fraktionschefin Alice Weidel im Bundestagswahlkampf 2017 insgesamt etwa 130.000 Euro gespendet haben sollen. Ein Sprecher der ermittelnden Staatsanwaltschaft Konstanz erklärte laut Speigel: "Die bisherigen Vernehmungen haben die Zweifel bestätigt, dass es sich bei den Personen tatsächlich um die angeblichen Spender handelt."
Nach den Recherchen von Spiegel und "Report Mainz" bestreiten einige der angeblichen Spender inzwischen, tatsächlich Geld für die Partei gegeben zu haben. Vielmehr hätten sie lediglich ihre Namen hergegeben. Dies bestätigten mehrere mit den Vorgängen vertraute Personen. Im Gegenzug soll den angeblichen Spendern auch Geld geboten worden sein.
NDR, WDR und "Süddeutsche Zeitung" hatte im vergangenen November enthüllt, dass der AfD-Kreisverband Bodensee vor der Bundestagswahl 2017 umgerechnet mehr als 132.000 Euro von einer Schweizer Firma erhalten hatte. Parteispenden aus Nicht-EU-Staaten sind grundsätzlich illegal, die Staatsanwaltschaft Konstanz hat deswegen die Ermittlungen eingeleitet. Der Kreisverband Bodensee hatte das Geld zurückgezahlt, allerdings erst Monate nach dem Eingang auf das Konto.
Ein AfD-Sprecher wollte zu den neuen Vorwürfen nicht Stellung nehmen. Auch die Fragen, wer der AfD die Namen der angeblichen Gönner mitgeteilt habe und ob die Partei selbst an der Erstellung der offenbar falschen Spenderliste mitwirkte, ließ der Sprecher unbeantwortet, wie "Spiegel" und "Report Mainz" weiter berichten.
Dagegen erklärte Weidels persönlicher Pressereferent Daniel Tapp, es werde immer deutlicher, "dass hier ein Parteikonto eines Kreisverbandes kontaminiert wurde, um Frau Weidel und der AfD zu schaden".
Ein Zwischenruf aus der AfD-Fraktion hat in der Bundestagsdebatte über Gleichberechtigung bei Wahlen für Fassungslosigkeit gesorgt. Die Grünen-Abgeordnete Britta Haßelmann wies in ihrer Rede am Donnerstag darauf hin, dass die AfD besonders wenige Frauen in den Landesparlamenten habe. „Natürliche Auslese“, kommentierte jemand aus der AfD-Fraktion. Bundestags-Vizepräsidentin Claudia Roth kündigte an, den Zwischenruf im Ältestenrat des Parlaments anzusprechen. Mehr könne sie nicht tun, da nicht klar sei, wer die Worte reingerufen habe. „Ich würde Sie bitten, sich an Grundregeln des Umgangs zu halten“, sagte Roth, die die Sitzung zum Zeitpunkt des Zwischenrufs leitete. Digital-Staatsministerin Dorothee Bär zeigte sich „fassungslos“ über den Vorfall.
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mke
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