Parteiausschluss-Verfahren: Gedeon darf vorerst in AfD bleiben - trotz Antisemitismus-Vorwürfen

Der Ausschluss von AfD-Politikern Stefan Räpple und Wolfgang Gedeon im baden-württembergischen Landtag war rechtens. Das hat ein Gericht entschieden.
Update vom 31. Oktober: Der baden-württembergische Politiker Wolfgang Gedeon darf vorerst Mitglied in der AfD bleiben. Ein Parteiausschlussverfahren gegen den wegen Antisemitismusvorwürfen vorbelasteten Landtagsabgeordneten ist erneut gescheitert, wie ein Sprecher des schleswig-holsteinischen Landesverbands am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur bestätigte. Der Bundesvorstand der Partei unterlag damit vor dem Landesschiedsgericht Schleswig-Holstein, das in der Sache entschied. In einer Mitteilung teilte das Schiedsgericht mit, dass es den neuen Antrag als zum Teil unzulässig und zum Teil unbegründet abgewiesen habe. Das baden-württembergische Schiedsgericht hatte sich in der Sache für befangen erklärt.
Gericht entscheidet: Ausschluss von AfD-Politikern aus Landtag war rechtens
Stuttgart - Der zwischenzeitliche Ausschluss der AfD-Politiker Stefan Räpple und Wolfgang Gedeon aus dem baden-württembergischen Landtag ist rechtens gewesen. Dies gelte auch für die zuvor erteilten Ordnungsrufe, entschied das Landesverfassungsgericht am Montag in Stuttgart. Es gab damit Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) recht. Gedeon und Räpple warfen den Richtern vor, ein politisches Urteil gesprochen zu haben.
Aras hatte Räpple und den fraktionslosen AfD-Politiker Gedeon von der Landtagssitzung am 12. Dezember und den drei Folgesitzungen ausgeschlossen. Der Grund: Die Politiker befolgten die Ordnungsrufe der Präsidentin nicht und verließen nach dem Ausschluss erst in Begleitung von Polizisten den Saal. Räpple war durch Zwischenrufe aufgefallen, Gedeon mit einem umstrittenen Redebeitrag. Es handelte sich um einen beispiellosen Eklat in der Geschichte des Parlaments. Räpple und Gedeon sahen ihre Rechte als Abgeordnete verletzt und klagten deshalb vor dem Landesverfassungsgericht.
AfD-Politiker Gedeon hatte Landtagspräsidentin Muhterem Aras kritisiert
Die Verfassungsrichter urteilten, der Landtag sei gerade der Ort, an dem Meinungsverschiedenheiten ausgetragen werden sollten. Dabei seien auch Überspitzung, Polarisierung, Vereinfachung oder Polemik zulässig. Die Grenzen zur Verletzung der parlamentarischen Ordnung seien aber erreicht, sobald die inhaltliche Auseinandersetzung ganz in den Hintergrund rücke und im Vordergrund eine bloße Provokation und eine Herabwürdigung anderer, insbesondere des politischen Gegners, stünden. Die Sitzungsleitung dürfe kritisiert werden - in sachlicher Weise und in angemessenem Umfang (Az.: 1 GR 1/19 und 1 GR 2/19).
Gedeon hatte Aras kritisiert mit den Worten: „So können Sie ein Parlament in Anatolien führen, aber nicht in Deutschland.“ Die Richter erklärten, dies sei eine unzulässige Kritik an der Sitzungsleitung mit einem diskriminierenden Charakter gewesen.
AfD-Politiker: „Politisches Urteil, kein juristisches“
Die beiden AfD-Politiker kritisierten das Urteil scharf. Für Gedeon handelte es sich um einen „politischen Prozess“, in dem das Menschenrecht der Meinungsfreiheit missachtet worden sei. Die Justiz sei „Anhängsel der Politik“. Räpple sprach von einem „Schauprozess“. „Das war ein politisches Urteil und kein juristisches Urteil.“
Schon im Januar hatte das Gericht die Anträge von Räpple und Gedeon auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen den Ausschluss abgelehnt. Die Richter verwiesen am Montag zum Teil auf ihre damalige Begründung und machten klar, dass ein Abgeordneter den Plenarsaal nach einem Ausschluss unverzüglich verlassen muss. Die Frage, ob ein Ausschluss verfassungswidrig sei, könne nur im Nachhinein geklärt werden. „Bis dahin ist dem Ausschluss Folge zu leisten.“
dpa
Auch einem AfD-Landtagsabgeordneten aus Bayern droht ein juristisches Nachspiel: Ralf Stadler hatte ein Bild, auf dem Landtagspräsidentin Ilse Aigner mit Kindern zu sehen ist, für eine Fotomontage benutzt und diese auf seiner Facebook-Seite veröffentlicht. Aigner hat daraufhin bei der Generalstaatsanwaltschaft München einen Strafantrag gegen Stadler gestellt.
Nach dem Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat der baden-württembergische AfD-Politiker Wolfgang Gedeon die politische Bedeutung des rechtsextremistischen Terrors in Deutschland relativiert. Der AfD in Sachsen droht ein herber Rückschlag. Bei der Landtagswahl hat ihre Liste nur noch 18 Kandidaten, denn die Partei beging einen Formfehler.
Ein ehemaliges AfD-Mitglied hat nach seinem Parteiaustritt seine Neigung zum inhaltlosen Pöbeln nicht abgelegt.