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Eklat vor Landtagswahl in Sachsen: Teilerfolg für AfD vor sächsischem Verfassungsgericht

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Von: Florian Naumann

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Die AfD in Sachsen hat vor Gericht einen Teilerfolg errungen.
Die AfD in Sachsen hat vor Gericht einen Teilerfolg errungen. © dpa / Sebastian Willnow

Der AfD in Sachsen droht ein herber Rückschlag. Bei der Landtagswahl hat ihre Liste nur noch 18 Kandidaten, denn die Partei beging einen Formfehler.

Update vom 26. Juli 2019: Der sächsische Landtagspräsident Matthias Rößler (CDU) sieht in der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes im Streit um die AfD-Landesliste ein wichtiges Signal. „Die Demokratie in Sachsen funktioniert, und die Chancengleichheit politischer Parteien wird gewahrt“, erklärte Rößler am Freitag in Dresden.

Das Verfassungsgericht in Leipzig hatte am Donnerstagabend im Eilverfahren entschieden, dass die AfD zur Landtagswahl am 1. September 2019 mit einer Landesliste von 30 statt der bislang nur zugelassenen 18 Kandidaten antreten darf. Damit gab das Gericht einem Antrag der AfD jedoch nur zum Teil statt. Die Partei wollte mit insgesamt 61 Listenkandidaten antreten, zwei wurden am Donnerstag aber wegen fehlender Voraussetzungen ohnehin nicht zugelassen. Im eigentlichen Verfahren zur Verfassungsbeschwerde der AfD soll am 16. August ein Urteil gesprochen werden.

„Der Wählerwille muss sich im Parlament widerspiegeln, das ist eines der obersten Prinzipien in unserem Land“, betonte Rößler. „Über die maßgebliche Zusammensetzung des Landtags sollten die Wähler in freien Wahlen entscheiden.“ Die nun vorliegende Entscheidung ermögliche eine Landtagswahl mit einem verlässlichen Ergebnis, über dem nicht von vornherein das Damoklesschwert einer Neuwahl schwebe.

Unterdessen kandidiert übrigens auch ein Ex-General der Bundeswehr für die AfD - was manche für ein „Alarmsignal“ halten. Der amtierende Ministerpräsident Michael Kretschmer sorgte darüber hinaus mit einem Vergleich zwischen AfD und NPD für Ärger. Für manche Wähler sind aber die politischen Fragen nicht das Wichtigste, was es über den Ministerpräsidenten zu wissen gibt. Viele Wähler fragen sich zum Beispiel, ob Michael Kretschmer privat Frau und Kinder hat.

AfD-Eklat vor Landtagswahl in Sachsen: Teilerfolg vor Gericht

Update vom 25. Juli 2019: Im Streit um ihre Kandidatenliste zur Landtagswahl in Sachsen hat die AfD vor dem sächsischen Verfassungsgerichtshof einen Teilerfolg erzielt. Die Partei darf bei dem Urnengang am 1. September mit 30 statt nur 18 Kandidaten auf der Liste antreten. Das haben die Leipziger Richter am Donnerstag im Eilverfahren entschieden. Die ersten 30 Plätze der Liste wurden in einem Einzelwahlverfahren bestimmt, danach wählte die AfD aus Zeitgründen im Block.

Auch im eigentlichen Verfahren, in dem es um die Frage geht, ob die Kürzung der Liste rechtens war, will das Gericht noch vor der Wahl Klarheit schaffen. Diese Entscheidung ist für den 16. August terminiert, wie das Gericht mitteilte.

Während der Wahlkampf in Sachsen in die heiße Phase geht, gibt es dort Ärger wegen Wahl-Plakaten. Eine Stadt hatte bestimmte Plakate einer Partei zur Sachsen-Wahl abgehängt, als hoher Besuch ins Haus stand.

AfD-Eklat vor Landtagswahl in Sachsen: Klage wegen Kandidatenliste in Karlsruhe gescheitert 

Update vom 24. Juli 2019: Die AfD Sachsen ist mit einer Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe gescheitert. Dabei ging es um die teilweise Nichtzulassung ihrer Kandidatenliste für die Landtagswahl. Das teilte das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch mit. Eine Entscheidung des sächsischen Verfassungsgerichtshofs steht aber noch aus.

Weitere Infos zur Wahl: Im Vorfeld der Landtagswahl blicken wir für Sie auf die Frage, welche Koalitionen 2019 in Sachsen realistisch sind.

AfD-Eklat vor Landtagswahl Sachsen: Partei legt Verfassungsbeschwerde wegen Landesliste ein

Update vom 12. Juli 2019: Sachsens AfD will mit allen verfügbaren Mitteln gegen die Kürzung ihrer Landesliste für die Landtagswahl am 1. September vorgehen. Sollte die Entscheidung des Landeswahlausschusses bis kommenden Montagabend nicht revidiert sein, werde man Strafanzeigen wegen Rechtsbeugung gegen die Ausschussmitglieder stellen, ließ die Partei am Freitag in Dresden über ihren Rechtsberater Michael Elicker ausrichten. Außerdem kündigte die AfD an, nach dem Einzug in den Landtag nach der Landtagswahl am 1. September einen Untersuchungsausschuss mit der Aufklärung des Falles zu befassen. AfD-Vertreter sprachen von einer Verfassungskrise und einem „Demokratieskandal“.

AfD-Eklat vor Sachsen-Wahl 2019: Partei legt Verfassungsbeschwerde wegen Landesliste ein

Update vom 10. Juli 2019: Die AfD in Sachsen will gegen die Nichtzulassung eines Großteils ihrer Listenkandidaten zur Landtagswahl am 1. September eine Verfassungsbeschwerde einlegen. Das kündigte der sächsische Parteichef Jörg Urban am Mittwoch in Dresden an. „Der Landesvorstand unserer Partei hat die Ablehnung der Landesliste ausgiebig juristisch geprüft und kommt zu dem Schluss, dass es seitens der sächsischen AfD keine Fehler gibt, die es rechtfertigen, unsere Landesliste derart drastisch zusammenzustreichen.“ Die Streichung von 43 Kandidaten sei ein Willkürakt, „um den stärksten Mitbewerber zur Landtagswahl 2019 entscheidend zu schwächen“.

AfD distanziert sich vor Landtagswahl 2019 in Sachsen von Drohungen gegen Wahlleiterin

Update vom 9. Juli 2019: Die AfD in Sachsen hat sich von Drohungen gegen die Landeswahlleiterin Carolin Schreck distanziert. „Auch wenn ich den Ärger vieler Sachsen verstehen kann, verbieten sich hier Drohungen von selbst“, erklärte der sächsische AfD-Generalsekretär Jan Zwerg am Dienstag in Dresden. In einem Rechtsstaat würden Gerichte über fragwürdige Behördenentscheidungen entscheiden und nicht einzelne Bürger. Zudem bekräftige Zwerg den Willen seiner Partei, gegen eine Entscheidung des Wahlausschusses juristisch vorzugehen. Wie aus Parteikreisen zu erfahren war, prüft die AfD eine Verfassungsbeschwerde.

Drohungen gegen Wahlleiterin vor der Sachsen-Wahl - Wahlausschuss tagt unter Polizeischutz

Update vom 8. Juli 2019, 19.24 Uhr: Nach Drohungen gegen die Landeswahlleiterin und ihre Behörde erfolgen öffentliche Sitzungen des Gremiums künftig unter Polizeischutz. Das sagte Landespolizeipräsident Horst Kretzschmar am Montag in Dresden. Die Gefährdung einzelner Personen werde geprüft. Die Behörden reagieren damit auf Vorfälle nach der Entscheidung des Landeswahlausschusses zur AfD.

Das Gremium hatte am vergangenen Freitag die Landesliste der Partei wegen formaler Mängel bei der Aufstellung zum Großteil für ungültig erklärt. Sie kann zur Landtagswahl in Sachsen am 1. September nur mit 18 statt 61 Kandidaten antreten. „Es gibt in unseren Postfächern die eine oder andere Kommentierung des Geschehens, positiv und negativ“, sagte Landeswahlleiterin Carolin Schreck. Es seien alle Facetten dabei.

Die AfD kritisierte den Beschluss am Montag erneut als „Willkür-Entscheidung“ und warf dem Gremium „Missbrauch der Möglichkeiten“ vor. Der Generalsekretär der sächsischen SPD, Henning Homann, warf der AfD vor, die Entscheidung des Landeswahlausschusses für eine politische Kampagne zu missbrauchen. Er forderte deren Vorstand auf, ihren Fehler einzugestehen und damit zur Sicherheit der Ausschussmitglieder beizutragen.

Wahlausschuss: Sachsens AfD-Liste teils ungültig
Landeswahlleiterin Carolin Schreck erhielt vermehrt Drohungen. © dpa / Daniel Schäfer

Eklat vor Landtagswahl Sachsen: Nur 18 von 61 AfD-Kandidaten zugelassen - Gauland giftet

Update von 17.47 Uhr: Die AfD sieht sich im Fall der nicht zugelassenen Listenkandidaten für die Sachsenwahl als Opfer. Der Parteivorsitzende Alexander Gauland unterstellte dem sächsischen Landeswahlausschuss, er wolle die AfD mit formalen Tricksereien kleinhalten. „Die Oppositionspartei, die in Sachsen stärkste Partei werden soll, soll mit Tricks sozusagen von ihrem Wahlsieg entmachtet werden“, sagte Gauland vor rund 800 Anhängern des rechtsnationalen „Flügels“ seiner Partei im thüringischen Leinefelde. „Das werden wir niemals zulassen.“

Auf die Frage, wer die Verantwortung für den Fehler trägt, herrschte bei der AfD zunächst Schweigen. Intern hieß es, zwei Versammlungsleiter aus Nordrhein-Westfalen treffe zumindest eine Mitschuld. „Wir als AfD Sachsen haben keine formalen Fehler gemacht“, sagte der sächsische Landesvorsitzende Jörg Urban in Leinefelde. Er sprach von „politischer Willkür“ und versprach seinen Parteifreunden: „Wir werden in Sachsen mehr Direktmandate holen, als wir jemals über Zweitstimmen hätten erwerben können.“ Urban lobte den Rechtsaußen-Flügel und sagte, die AfD stehe aktuell nur so gut da, „weil ihr standhaft geblieben seid“.

Erstmeldung vom 6. Juli: Nur 18 von 61 Listenkandidaten der AfD zur Sachsenwahl zugelassen

Leipzig - Der AfD droht trotz guter Umfragewerte bei der Landtagswahl in Sachsen ein Flop: Der Landeswahlausschuss des Bundeslandes hat am Freitag nur 18 von insgesamt 61 Listenkandidaten zur Wahl zugelassen. Damit blüht der Partei ein peinliches Problem: Sie kann möglicherweise bei der Wahl erhaltene Mandate nicht besetzen. Grund der Misere ist ein Formfehler, wie der MDR online berichtet

Vor Landtagswahl in Sachsen ist großer Teil der AfD-Landesliste ungültig

Dem Bericht zufolge hatte die Partei zunächst zwei Listen ein- und später eine einheitliche Liste nachgereicht. Die für den Landeswahlausschuss zu klärende Frage war nun, ob die gesonderten Listen - eine mit den Plätzen 1 bis 18, die anderen mit den Plätzen 19 bis 61 - bei zwei getrennten Parteitagen aufgestellt wurden, oder ob der erste Wahlparteitag lediglich fortgesetzt wurde.

Für die erste Sichtweise sprach offenbar, dass es unterschiedliche Versammlungsleiter und Vertrauensleute gab. Damit sah es der Ausschuss offenbar als nicht sichergestellt an, dass alle Bewerber Gelegenheit hatten, ihr Programm vorzustellen und an beiden Versammlungen teilzunehmen und sich zu bewerben.

„Wenn Sie mit Unterlagen, die nach ihren Aussagen Entwurfscharakter tragen, am 18. Juni kommen, dann ist das einfach zu knapp“, zitiert die Bild eine an Sachsens AfD-Chef Jörg Urban gerichtete Rüge von Landeswahlleiterin Carolin Schreck: „Man hätte bei entsprechendem Vorlauf nochmal eine neue Versammlung für alle Listenplätze 1 bis 61 machen können.“

AfD in Sachsen droht ein Landtagswahl-Flop - nur 18 Listenkandidaten können ins Parlament

Die jüngsten Umfragen sehen die AfD in Sachsen bei 26 Prozent - und damit gleichauf mit der CDU. Mit diesem Stimmenanteil wären deutlich mehr als 30 Sitze im Landtag in Dresden möglich. Sollte es bei der Entscheidung des Ausschusses bleiben, könnte die AfD nur 18 Listenkandidaten entsenden. Weitere Sitze könnten nur über etwaige Direktmandate besetzt werden.

Auch für eine weitere Gruppierung hatte der Wahlausschuss schlechte Nachrichten: Laut MDR wurde die Liste von „Demokratie in Bewegung“ in Gänze nicht zugelassen - die Unterlagen seien zu spät eingegangen, hieß es.

AfD-Vorsitzender in Sachsen wittert ein Komplott der „Altparteien“

Der sächsische AfD-Vorsitzende Jörg Urban bezeichnete die Entscheidung des Landeswahlausschusses als "Komplott von Vertretern der im Landtag sitzenden Altparteien". Diese wollten "mit einem durchsichtigen, juristisch nicht haltbaren Boykottverfahren" die AfD schwächen. Die Partei werde dagegen klagen.

Der AfD-Bundesvorsitzende Jörg Meuthen sagte der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Samstagsausgabe), seine Partei wolle den Verlust an Listenplätzen durch Direktmandate ausgleichen. Die AfD werde "ganz gewiss versuchen, so viele Direktmandate zu erlangen, dass wir mit der Auffüllung durch die akzeptierte Liste in voller Stärke in den Landtag einziehen".

Spott kam von den sächsischen Grünen. "Die AfD behauptet in der Lage zu sein, in diesem Land Verantwortung zu übernehmen, scheitert aber schon an einfachsten wahlrechtlichen Formalia", erklärte Landesvorstandssprecher Norman Volger.

Der Landesgeschäftsführer der sächsischen Linken, Thomas Dudzak, erklärte, der Wahlausschuss habe die Angelegenheit "sehr intensiv abgewogen", wie mit der "unzureichenden Wahlvorbereitung der AfD" umgegangen werden solle. "Alle Erklärungen, alle Opfermythen sind daher von Grund auf als falsch zurückzuweisen."

Am Donnerstag hatte es bereits Aufregung um ein Wahlwerbe-Foto der sächsischen AfD für die Landtagswahlen gegeben. Der Urnengang wird am 1. September stattfinden.

fn

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