Die Opposition bemängelte hingegen, unter Dobrindts Führung seien die Maut-Gesetze durch Bundestag und Bundesrat gebracht worden. Entgegen vielstimmiger Rechtsmeinungen seien die Maut-Gesetze als rechtskonform deklariert worden. Krischer sagte, Dobrindt habe die Pkw-Maut eingefädelt und grundlegende Weichen gestellt, die nachher zum „juristischen Totalschaden“ vor dem Europäischen Gerichtshof geführt hätten.
Dobrindt sagte zur Amtszeit Scheuers seit 2018 allerdings auch, die Maut sei gesetzt gewesen, es habe einen festen Umsetzungsauftrag für den zuständigen Bundesminister gegeben, egal wie dieser heiße.
Kern der Untersuchungen ist, dass das Verkehrsministerium unter Scheuer Ende 2018 Verträge zur Erhebung und Kontrolle der Maut geschlossen hatte - bevor endgültige Rechtssicherheit bestand. Die Opposition wirft Scheuer schwere Fehler etwa im Haushalts- und Vergaberecht vor. Die vorgesehenen Betreiber fordern 560 Millionen Euro Schadenersatz, nachdem der Bund die Verträge direkt nach dem Urteil gekündigt hatte. Scheuer weist die Vorwürfe zurück. Er soll am 28. Januar erneut als Zeuge im Untersuchungsausschuss befragt werden.
Vor Dobrindt hatte ein wichtiger Zeuge Scheuer erneut entlastet. Dabei geht es um Aussagen von Managern der späteren Betreiberfirmen. Sie hatten ausgesagt, Scheuer bei einem Treffen im November 2018 angeboten zu haben, mit dem Abschluss von Verträgen zu warten, bis der Europäische Gerichtshof entscheidet.
Der frühere Verkehrsstaatssekretär Gerhard Schulz sagte im Ausschuss, er sei „sehr sicher überzeugt“, dass es ein solches Angebot nicht gegeben habe. Das hatte Schulz bereits in einer Zeugenaussage im Oktober ausgesagt - und untermauerte es nun noch. Nach Einsicht in Akten habe sich seine Erinnerung „zur Gewissheit“ verdichtet, dass es ein solches Angebot nicht gegeben habe. Als Grund für die anderslautenden Aussagen der Manager vermutete Schulz das laufende Schiedsverfahren zwischen dem Bund und den Firmen. (dpa/fn) *Merkur.de ist Teil des Ippen-Digital-Netzwerks.