1. Startseite
  2. Politik

Drastischer Schritt: Neues Landesgesetz verlangt 50 Prozent Frauen auf Wahllisten - CDU warnt vor „Staatskrise“

Erstellt:

Kommentare

Landtagsitzung in Potsdam
Landtagsitzung in Potsdam. © dpa / Bernd Settnik

Die CDU warnte vor einer möglichen Staatskrise und einem Verfassungsbruch, doch SPD, Linke und Grüne machten ernst: Ein Gesetz soll gleich viele Frauen und Männer ins Parlament bringen.

Potsdam - Brandenburg hat am Donnerstag eine neue Wahl-Regelung verabschiedet, die die Emotionen hochkochen lässt - und eventuell sogar als Vorbild für den Bundestag dienen könnte: Das Land hat als erstes Bundesland ein Gesetz beschlossen, das von allen Parteien bei Landtagswahlen gleich viele Frauen und Männer als Kandidaten verlangt. Der Landtag in Potsdam billigte die Änderung des Wahlgesetzes am Donnerstag mit den Stimmen der regierenden SPD-Linke-Koalition sowie der Grünen.

Dem Gesetz zufolge müssen die zuständigen Parteigremien für eine Landtagswahl zunächst getrennte Wahllisten für Männer und Frauen erstellen. Anschließend wird die eigentliche Wahlliste abwechselnd aus beiden Listen bestückt, nachdem entschieden wurde, welches Geschlecht den obersten Listenplatz bekommt. 

Kandidaten, die sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen, können frei entscheiden, ob sie für die Männer- oder die Frauenliste kandidieren. Ausgenommen bleiben allerdings die Direktkandidaten in den Wahlkreisen. Aktuell liegt der Anteil der Parlamentarierinnen in dem Bundesland bei knapp 39 Prozent.

Die Oppositionsfraktionen von CDU und AfD stimmten dagegen. Sie halten es für verfassungswidrig, weil es unzulässig in das Wahlrecht eingreife. Die Regelung soll erst im Sommer 2020 und damit nach der Brandenburger Landtagswahl im Herbst in Kraft treten.

Neues Gesetz in Brandenburg: CDU-Mann warnt vor „Staatskrise“

Der CDU-Innenexperte Björn Lakenmacher hatte bei der Beratung im Innenausschuss vor einer möglichen Staatskrise gewarnt, weil es gegen die Regelung erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gebe. „Wenn nach dem Inkrafttreten Neuwahlen notwendig würden und die Verfassungsgerichte noch nicht abschließend entschieden haben, hätten wir eine veritable Staatskrise“, hatte er gemahnt. Dagegen hatten die Fraktionen von SPD und Grünen argumentiert, die Gleichstellung von Frauen und Männern sei ein verfassungsrechtliches Gebot.

Lesen Sie auch: Personalkarussell bei den Grünen: Özdemir hält Quotierung für nicht mehr zeitgemäß

Die gesetzliche Regelung fußt auf einem Entwurf der Grünen, den SPD und Linke geändert hatten. Die AfD hatte im vergangenen Jahr ein Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes zur Initiative der Grünen anfertigen lassen. Dieser stufte das Vorhaben als unvereinbar mit dem Grundgesetz ein.

Frauenquote auf Parteilisten bei Brandenburger Landtagswahl - Verfassungsbeschwerde angekündigt

Die SPD im Landtag schreibt auf ihrer Homepage, es gehe nicht nur darum, dass Frauen die Hälfte der Landtagsmandate bekommen. „Es geht darum, dass die Bedürfnisse, Interessen und Vorstellungen von Frauen gleichberechtigt vertreten werden.“ Der Landtag müsse mit positivem Beispiel vorangehen. Die SPD setzt bei der Listenaufstellung in Bund und Ländern bereits jetzt auf volle Parität.

Die Brandenburger Piraten und die Jugendorganisation der Brandenburger Liberalen haben Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz angekündigt. Die Piraten - nicht im Landtag vertreten - sehen einen Verstoß gegen Artikel 12 der Landesverfassung zur Gleichheit und einen massiven Eingriff in das Prinzip der Organisationsfreiheit der Parteien.

Kramp-Karrenbauer will mehr Frauen in Parlamenten - auch SPD-Ministerinnen fordern Nachbesserung für Bundestag

Auf Bundesebene hatten unter anderem Justizministerin Katarina Barley und Frauenministerin Franziska Giffey (beide SPD) gefordert, eine stärkere Vertretung von Frauen im Bundestag durchzusetzen.

Die CDU-Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer will ebenfalls, dass mehr Frauen in den Parlamenten vertreten sind. Auch ihre Partei müsse hier noch „ihre Hausaufgaben machen“, sagte sie in einem am Donnerstag in Teilen vorab veröffentlichten Gespräch mit der Zeitschrift Emma. „Ich bin auf jeden Fall dafür, dass im Zusammenhang mit der Wahlrechtsreform die Frage der Frauen-Repräsentanz entsprechend ihres Anteils an der Bevölkerung diskutiert wird“, sagte sie.

Auch interessant: Größer, männlicher, rechter: Zwölf Fakten zum neuen Bundestag

Die Linken-Vorsitzende Katja Kipping lobte die brandenburgische Regelung als "großen Beitrag zu etwas, was längst Normalität sein sollte". Es sei auch auf Bundesebene "höchste Zeit für ein Wahlgesetz auf Bundesebene". Mindestens jeder zweite Platz bei der Listenaufstellung für die Bundestagswahl müsse von einer Frau besetzt werden - die Linke praktiziere dies schon lange. "Andere können das auch", zeigte sich Kipping überzeugt.

Die frauenpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Ulle Schauws, würdigte den Beschluss in Brandenburg ebenfalls. Das neue Gesetz sei "ein erster Schritt, um gleiche Zugangschancen für Frauen in der Politik herzustellen".

dpa/AFP/fn

Auch interessant

Kommentare