Fünf Parteien sollen Steuergelder zweckentfremdet haben - eine vernichtete sogar die Akten

Fünf Parteien saßen 2013 im Bundestag - alle Fraktionen haben offenbar Steuergelder zweckentfremdet. Gegen eine erhebt der Rechnungshof besonders schwere Vorwürfe.
Berlin - Brisante Vorwürfe gegen gleich fünf Bundestagsparteien: Laut einem erst jetzt publik gewordenen Bericht des Bundesrechnungshofes haben die Fraktionen von Union, SPD, Grüne, Linke und FDP im Wahljahr 2013 Steuergelder zweckentfremdet - für Parteiwerbung. Mit Abstand am buntesten soll es die FDP getrieben haben, wie zuerst der rbb berichtete.
Die Liberalen haben, so heißt es im Bericht des Rechnungshofes, „in erheblichem Umfang öffentliche Mittel zweck- und damit rechtswidrig für Parteiaufgaben“ eingesetzt. So seien etwa mit Geldern der Fraktion bundesweit Werbespots im Kino gezeigt worden. Brisant klingt auch ein weiterer Satz: „Der Bundesrechnungshof konnte viele Maßnahmen nicht vollständig prüfen, da wesentliche Unterlagen nicht oder nicht mehr vorhanden waren.“
Die FDP-Fraktion habe die Akten nach ihrem Auszug aus dem Bundestag schlicht vernichtet. Gleichwohl gebe es zahlreiche Anhaltspunkte dafür, dass viele der nun nicht mehr nachprüfbaren Vorgänge „nicht ordnungsgemäß waren“. Damit nicht genug: Die Prüfer fanden auch „zahlreiche Verstöße gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit“ - vor allem ein Vertrag mit einer Medienagentur weckte den Argwohn des Rechnungshofes.
Vorwürfe auch gegen die anderen Fraktionen - auch bei der Linken fehlen offenbar Akten
Ähnliche, wenn auch weniger drastische Vorwürfe gibt es auch gegen den Rest der Parteien, die 2013 im Bundestag vertreten waren. Die Fraktionen von SPD und Linke hätten „in mehreren Fällen“ Gelder für Parteiaufgaben eingesetzt, schreibt der Bundesrechnungshof; Union und Grüne in „einzelnen Fällen“. Auch bei der Linken waren teilweise Unterlagen verschollen.
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Hintergrund der Rüge: Die Fraktionen der Bundestagsparteien erhalten jedes Jahr öffentliche Gelder für ihre Arbeit. Damit dürfen sie die Bundesbürger über ihre Arbeit informieren, zum Beispiel in Broschüren. Verboten ist aber offene Parteiwerbung. Eine Unterscheidung, mit der offenbar alle fünf 2013 im Parlament vertretenen Parteien ihre Probleme hatten.
Union, SPD, Grüne, Linke und FDP könnten nun auch Sanktionen drohen. Die Bundestagsverwaltung führt nach Informationen des Spiegel bereits entsprechende eigene Prüfungen durch. Theoretisch könnte sogar der Vorwurf illegaler Parteienfinanzierung im Raum stehen. Mögliche Konsequenzen reichen von Rückzahlungen der Zuschüsse bis hin zu hohen Strafzahlungen.
Die AfD muss in dieser Angelegenheit nichts befürchten - sie saß 2013 noch nicht im Bundestag. Dafür hat die Partei aktuell mit einer Spendenaffäre zu kämpfen.
fn