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Bundesverfassungsgericht eröffnet Verhandlung über NPD-Verbot

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NPD-Anwalt Peter Richter hatte im Vorfeld „den einen oder anderen Knaller” angekündigt. Foto: Marijan Murat
NPD-Anwalt Peter Richter hatte im Vorfeld „den einen oder anderen Knaller” angekündigt. Foto: Marijan Murat © Fritz Demel

Dreizehn Jahre nach dem Scheitern des ersten NPD-Verfahrens verhandelt das Bundesverfassungsgericht über einen neuen Antrag zum Verbot der rechtsextremen Partei. Der Vorsitzende des Zweiten Senats, Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle, eröffnete die dreitägige Verhandlung.

Dreizehn Jahre nach dem Scheitern des ersten NPD-Verfahrens verhandelt das Bundesverfassungsgericht über einen neuen Antrag zum Verbot der rechtsextremen Partei. Der Vorsitzende des Zweiten Senats, Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle, eröffnete die dreitägige Verhandlung.

Der Antrag kommt diesmal vom Bundesrat. Der erste Anlauf war 2003 gescheitert, weil der Verfassungsschutz bis in die NPD-Spitze hinein Informanten hatte. Laut Gliederung wollen sich die Richter gleich zu Beginn anschauen, ob diesmal alle sogenannten V-Leute rechtzeitig „abgeschaltet” wurden. In der Geschichte der Bundesrepublik wurde erst zweimal eine Partei verboten, zuletzt 1956 die kommunistische KPD. (Az. 2 BvB 1/13)

(dpa)

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