Neuer Bußgeldkatalog: Scheuer mit Kehrtwende - er will Verschärfungen zurücknehmen
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer stellt seine neuen Verkehrsregeln für Deutschland vor. Es drohen höhere Bußgelder. Doch jetzt die Kehrtwende.
- Ab Dienstag, den 28. April gelten in Deutschland neue Regeln im Straßenverkehr.
- Viele Bußgelder wurden deutlich erhöht.
- Jetzt will Andreas Scheuer einen Teil der Neuerungen zurücknehmen.
Update vom 20. Juni: Die Bußgeldnovelle, die vor allem höhere Strafen für Raser mit sich bringt, kritisierten nicht nur begeisterte Autofahrer. Der Gemeinde- und Städtebund meldete sich zu Wort und steltle die Verhältnismäßigkeit der neuen Regeln in Frage.
Neuer Bußgeldkatalog: Scheuer mit Kehrtwende - er will Verschärfungen zurücknehmen
Update vom 14. Mai: Der neue Bußgeldkatalog* für Verkehrssünder sorgte für Kopfzerbrechen bei den Deutschen. Nach der Neuerung drohen deutlich höhere Strafen (siehe Erstmeldung vom 27. April). Doch jetzt könnte die Kehrtwende folgen: Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer will kurz nach der Neuerung einen Teil der Verschärfungen rückgängig machen.
Nach dpa-Informationen arbeitet das Verkehrsministerium an der Überarbeitung eines Teils des Bußgeldkatalogs. Dabei geht es vor allem um die nun gültige Regel, dass nun schon bei einer einmaligen Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 Kilometern pro Stunde innerorts und 26 km/h außerorts ein Monat Führerscheinentzug droht.
Dies sorge für große Aufregung bei den Autofahrern, heißt es im Ministerium. Mit einer Änderung solle die Akzeptanz bei den Bürgern sowie das „Gerechtigkeitsempfinden“ wieder hergestellt werden. Was konkret geplant ist, ist offen. Das Ministerium sei aber bereits auf die Bundesländer zugegangen, um deren für die Umsetzung notwendige Zustimmung zu erhalten.
Neuer Bußgeldkatalog für Deutschland gilt sofort: Rigorose Strafen und neue Straßenschilder
Update vom 28. April: So richtig zufrieden sind ADAC und FDP mit dem neuen Bußgeldkatalog nicht. „Autofahrer müssen wissen: Geschwindigkeitsverstöße werden sowohl innerorts als auch außerorts deutlich früher mit
Fahrverbot belegt - unabhängig von der Gefährdungssituation und ohne ausreichende Differenzierung“, sagte ADAC-Verkehrspräsident Gerhard Hillebrand der dpa.
FDP-Verkehrsexperte Oliver Luksic sagte, dem neuen Bußgeldkatalog fehle es „teilweise an Maß und Mitte“. Es sei unpassend, das Falschparken auf einem Parkplatz für Elektroautos ebenso zu bestrafen wie auf einem Parkplatz für Schwerbehinderte - für beides werden von Dienstag an 55 Euro fällig. Und dass künftig ein einmonatiges Fahrverbot schon droht, wenn man außerorts einmal mit 26 Kilometern pro Stunde zu schnell erwischt wird, sei „praxisfern und überzogen“.
Neue Verkehrsregeln: Härtere Strafen für Falschparker und Temposünder
Update vom 27. April, 15:15 Uhr: Ab morgen dem 28. April werden zusätzlich zu den strengeren Regeln im Straßenverkehr auch neue Straßenschilder eingeführt. Darunter einige, die Fahrräder oder Carsharing betreffen. Auch ein Sonderschild zum Überholverbot ist darunter.
Ist das Schild am Straßenrand zu sehen, dann gilt ein Überholverbot für einspurige Fahrzeuge. Mehrspurige Fahrzeuge wie Autos oder Lkws dürfen dann keine Motorräder oder Fahrräder überholen.

Für Radfahrer bedeutet dieses Schild eine Lockerung: Ist die Ampel rot, darf ein Radfahrer trotzdem rechts abbiegen.
Unter den neuen Schildern befinden sich auch solche, deren Einsatzort aktuell noch nicht geklärt ist. Es handelt sich um Schilder, die Carsharing zeigen. Wie andere Verkehrsteilnehmer auch (Fußgänger, Fahrradfahrer, Lkws), haben nun auch Fahrgemeinschaften ein Symbol.
Eine Auflistung aller neuen Verkehrsschilder finden Sie hier.
Neuer Bußgeldkatalog: Diese Rigoros-Regeln gelten ab morgen beim Parken - harte Strafen ab 16 und 21 km/h zu schnell
Erstmeldung vom 27. April:
Berlin - Für Autofahrer gelten ab Dienstag (28.4.) strengere Regeln vor allem zum Schutz von Fahrradfahrern - und es drohen höhere Strafen für viele Verkehrsvergehen. Denn dann tritt die Novelle der Straßenverkehrsordnung in Kraft, wie Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer der Deutschen Presse-Agentur sagte. „Ich freue mich, denn damit machen wir unsere Mobilität sicherer, klimafreundlicher und gerechter“, sagte der CSU-Politiker. „Die neuen Regeln stärken insbesondere die schwächeren Verkehrsteilnehmer.“ Neben dem Schutz für Radfahrer gebe es auch Vorteile für Carsharing - also gemeinsam benutzte Autos - und Autos mit Elektro-Antrieb.
Scheuer stand in den vergangenen Monaten häufig wegen der misslungenen Pkw-Maut in Kritik. Womöglich muss er sogar um sein Amt bangen.
Neuer Bußgeldkatalog: Diese Strafen drohen nun im Straßenverkehr
- Wer im Stau unerlaubt durch eine Rettungsgasse für Einsatzfahrzeuge fährt, kann dann mit bis zu 320 Euro Strafe, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten im Fahreignungsregister, also in „Flensburg“, bestraft werden.
- Auf Schutzstreifen für Fahrradfahrer am Straßenrand darf nicht mehr gehalten werden - sonst drohen bis zu 100 Euro Strafe und ein Punkt.
- Auch die unerlaubte Nutzung von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen wird - statt bis mit 25 Euro - mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet.
- Wer Fahrräder überholt, muss im Ort künftig mindestens 1,5 Meter Abstand halten, außerorts 2 Meter - bisher war lediglich ein „ausreichender Seitenabstand“ vorgeschrieben.
Bußgeldkatalog 2020: Ab 21 km/h zu viel ist der Führerschein weg
- Wer inner- und außerorts 16 bis 20 km/h zu schnell unterwegs ist, muss jetzt mit einem Bußgeld von 70 Euro (innerorts) beziehungsweise 60 Euro (außerhalb geschlossener Ortschaften) rechnen. Außerdem hat eine innerörtliche Überschreitung des Tempolimits von 21 bis 25 km/h weitreichendere Konsequenzen als bisher. Zu einem Punkt in Flensburg kommt nicht nur ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro, sondern auch ein einmonatiges Fahrverbot.**
- Außerorts beträgt die Strafe für 21 bis 25 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung 70 Euro und einen Punkt. Fahrverbote werden außerhalb geschlossener Ortschaften erst ab 26 km/h verhängt. Damit wird auch die bisherige Regel hinfällig, nach der Temposünder, die zweimal innerhalb von zwölf Monaten mindestens 26 km/h zu schnell unterwegs waren, mit einem Fahrverbot belegt werden können.
- Dazu kommen strengere Regeln fürs Parken an unübersichtlichen Kreuzungen. Wer sein Auto an einer unübersichtlichen Stelle parkt, zahlt 35 statt 15 Euro. Die Kosten für das Parken in einer Feuerwehrzufahrt steigen von 35 auf 55 Euro.
- Bei Behinderung von Einsatz – beziehungsweise Rettungsfahrzeugen, erhöht sich das Bußgeld auf 100 Euro und gibt es einen Punkt.
- Das unzulässige Abstellen von Fahrzeugen auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz sowie auf für E- und Carsharing-Fahrzeugen vorgesehenen Parkplätzen kostet 55 Euro. Das Parken oder Anhalten in zweiter Reihe wird nun mit mindestens 55 Euro geahndet.
- Das Nutzen einer Blitzer-App während der Fahrt kostet 75 Euro plus Punkt im Fahreignungsregister.
- Das Verursachen von unnötigem Lärm und Abgas, zum Beispiel beim Motor aufheulen lassen, sowie das unnütze Hin- und Herfahren kann bis zu 100 Euro kosten.
- Alle Neuerungen im Detail finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.
dpa
Die Parkplatzsuche in Parkhäusern oder auf Supermarktplätzen kann schon stressig genug sein. Und außerdem muss man auf die Verkehrsregeln achten. Doch welche gelten?
Der Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer unternimmt gegen Raserei und Motorradlärm* lieber wenig bis gar nichts. Er hat einfach den falschen Job. Der Kommentar.
*merkur.de fr.de und tz.de sind Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Netzwerkes.
**In einer früheren Version hatten wir berichtet, dass man bereits ab 16 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem Punkt rechnen muss sowie, dass man bei einer Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 21 km/h innerorts zwei Punkten in Flensburg zu erwarten habe. Diese Informationen sind falsch. Wir bitten dies zu entschuldigen.