Hausbesitzer aufgepasst: 2022 wird eine neue Steuererklärung fällig

Ab 2022 erfolgt die Überprüfung einer Steuer, die sowohl den Grundbesitz als auch das Wohnungs- und Hauseigentum betrifft. Alle Infos im Überblick.
Kassel – Alle sieben Jahre wird der Grundsteuerwert im Rahmen der Hauptfeststellung festgesetzt, so steht es im Bundesgesetz. Das Land Hessen weicht von diesem Modell allerdings ab: Dort finden Hauptveranlagungen, abgesehen von der Land- und Forstwirtschaft, alle 14 Jahre statt. Das bedeutet, dass das Finanzamt in diesen Zeitabständen überprüft, ob dieser Wert gegebenenfalls angepasst, also erhöht oder gesenkt werden muss. Die Neubewertung des Grundbesitzes erfolgt nun zum ersten Mal zum 01. Januar 2022.
Wie das Bundesfinanzministerium bekannt gab, hat das Kabinett im Jahr 2018 eine neue Grundsteuer-Reform beschlossen, da diese mit der steuerlichen Gleichbehandlung nicht mehr vereinbar sei. Grundstücke sowie Bebauungen müssen demnach neu bewertet werden. Erhoben werden soll die neue Steuer dann erstmals im Jahr 2025. Was kommt auf Grundbesitzerinnen und -besitzer sowie Eigentümerinnen und Eigentümer von Häusern und Wohnen zu und welche Regelungen betreffen Hessen? Die wichtigsten Informationen im Überblick.
Steuer 2022: Wen betrifft die Grundsteuer-Reform?
Zunächst gilt es zu klären, um was es sich bei der Grundsteuer handelt: Laut Informationen des Bundesfinanzministeriums auf dessen Website wird die Grundsteuer auf Grundstücke und Gebäude erhoben und von Eigentümerinnen und Eigentümern einmal pro Jahr gezahlt. Diese berechnet sich nach dem entsprechenden Wert des jeweiligen Grundstücks. Für Kommunen und Gemeinden ist die Grundsteuer eine verlässliche und lukrative Einnahmequelle.
Jetzt wird die Steuer allerdings in regelmäßigen Abständen neu berechnet, weil einige Häuser und Grundstücke mancherorts unterschiedlich besteuert worden seien. So sei es beispielsweise zu Fällen gekommen, in denen die Differenz von vergleichbaren Häusern an einem Ort fast beim Vielfachen lag. Eine Neubewertung der Grundsteuer, die zum 01.01.2022 erfolgt, soll dem nun entgegenwirken. Der Grundstückswert wird jetzt auch anders berechnet: Künftig sollen laut Bundesfinanzministerium auch der Bodenrichtwert sowie eine statistisch ermittelte Nettokaltmiete eine Rolle spielen.
Bislang gab es die Grundsteuern „A“ für agrarische Nutzung, und „B“ für bauliche Nutzung. Jetzt werden diese Kategorien allerdings um eine ergänzt: die Grundsteuer „C“. Diese umfasst unbebaute, aber baureife Grundstücke und soll Eigentümerinnen und Eigentümer dazu animieren, ihren Baugrund nicht über längere Zeit brach liegen zu lassen. Die neuen Regelungen treten jedoch nicht bundesweit in Kraft: Die einzelnen Länder können weiterhin eigene Grundsteuergesetze erlassen - Hessen schließt sich der Grundsteuer-Reform an*. Im Kreis Kassel sind einige Kommunen von einer Grundsteuer-Erhöhung* betroffen.
Neue Steuer für Grundbesitz: Das müssen Hauseigentümer beachten
Solange der Grundbesitz neu bewertet wird, müssen Eigentümerinnen und Eigentümer noch nicht aktiv werden. Ab März 2022 sollen diese allerdings durch eine öffentliche Aufforderung zur Abgabe der „Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte“ aufmerksam gemacht werden, die anschließend beim Finanzamt eingereicht werden muss. Dem Bundesfinanzministerium zufolge läuft die Frist „nach derzeitigem Stand bis zum 31. Oktober 2022.“ Ab 2025 soll die neue Steuer schließlich erhoben werden.
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Steuer für Grundbesitz wird neu berechnet: Diese Regeln zur Steuerreform gelten in Hessen
Das Land Hessen weicht von der bundesweiten Regelung zur Grundsteuerreform ab. Wie auf dem Informationsportal der Hessischen Steuerverwaltung zur Grundsteuerreform in Hessen bekannt gegeben wird, ist die Abgabe der Erklärung bei der Steuerverwaltung für hessische Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken ab dem 1. Juli möglich. Die Frist läuft auch hier bis zum 31. Oktober
„Hessens Steuerverwaltung hat bereits Ende vergangenen Jahres ein Informationsschreiben zur neuen Grundsteuer ab 2025 an die Kommunen in Hessen versandt. Dieses Schreiben haben bereits sehr viele Städte und Gemeinden dem aktuellen Grundsteuerbescheid, den die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz in Hessen von den Kommunen erhalten, beigelegt“, teilte Moritz Josten, Sprecher der Oberfinanzdirektion Hessen, auf Anfrage mit.
In Hessen findet die Hauptveranlagung für die Grundsteuer B zum 01.01.2022 und anschließend alle 14 Jahre statt - und nicht, wie vom Bund geregelt, alle sieben Jahre. Der verlängerte Zeitraum soll die Bürgerinnen und Bürger entlasten. Für die Grundsteuer A gilt aber auch der Sieben-Jahre-Rhythmus. „Hessen hat sich im Sinne der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler bewusst für eine einfach ausgestaltete Grundsteuer entschieden. Als Eigentümerin oder Eigentümer muss man in Hessen insgesamt nur wenige Daten zum Grundstück angeben“, so Josten. Dazu zählen unter anderem Lage, Grundstücksgröße und die Wohn- oder Nutzungsfläche des entsprechenden Gebäudes. Der Bodenrichtwert muss im hessischen Modell hingegen nicht angegeben werden. Zudem spielt eine statistisch ermittelte Nettokaltmiete keine Rolle.
„Das Hessen-Modell der Grundsteuer ist gerecht, einfach und verständlich. Gerecht, weil sich Größe, Lage und Nutzung der Immobilien auf die Steuerhöhe auswirken. Einfach, weil weniger Angaben zu machen sind. Verständlich, weil die Berechnung kurz und der Einfluss der Angaben auf das Ergebnis klar ist“, erklärte Josten.
Steuer wird ab 2025 angepasst – Ungleiche Besteuerungen von Grundbesitz sollen verhindert werden
Ob die Grundsteuer schließlich teurer wird oder nicht, hänge vom Einzelfall ab. Eine Erhöhung sei laut Bundesfinanzministerium nicht das Ziel der Reform. Vielmehr sollen ungleiche Besteuerungen vermieden werden. Dadurch könnten sich aber auch vereinzelte Erhöhungen der Steuer ergeben.
Für Mieterinnen und Mieter ändert sich im Regelfall nichts - es sei denn, der Grundbesitzende wickelt die Grundsteuer über die Betriebskostenabrechnung ab. Dementsprechend können ab 2025 Änderungen in der Nebenkostenabrechnung auftreten. (Alina Schröder) *hna.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.