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Fahrerflucht: Betroffene dürfen nicht auf Schäden sitzenbleiben

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Noch gilt Unfallflucht bei einem Parkrempler als Straftat. FOTO: DPA
Noch gilt Unfallflucht bei einem Parkrempler als Straftat. © dpa

Buschmanns Vorschlag ist eine gute Diskussionsgrundlage

Dank Piepern in der Stoßstange und Rückfahrkameras sinkt das Risiko - Parkrempler kommen aber immer noch regelmäßig vor. Ebenso wie etwa abgebrochene Außenspiegel, wenn man zu dicht an einem anderen Fahrzeug vorbeifährt. Wer sich nach einem solchen Missgeschick vom Unfallort entfernt, gilt bislang als Straftäter - auch wenn er dem Geschädigten eine Nachricht hinterlässt.

Das wirkt überzogen, findet auch Bundesjustizminister Buschmann. Er will das Strafrecht in diesem Punkt modernisieren und zugleich die Justiz entlasten. Das erste Ziel entspricht dem Rechtsempfinden vieler Menschen, ein Entfernen vom Unfallort nur bei Personenschäden als Straftat zu ahnden, nicht aber bei Sachbeschädigungen. Ziel Nummer zwei stößt hingegen auf Kopfschütteln bei den Betroffenen. So sieht der Richterbund keinen Handlungsbedarf, weil die Gerichte ausreichend Spielräume hätten.

Bleibt die Frage, wem es schaden würde, Fahrerflucht bei Sachschäden als Ordnungswidrigkeit herabzustufen. Die Versicherer und auch der hessische Justizminister äußern die Befürchtung, dann könnten künftig noch mehr Betroffene auf Unfallschäden sitzen bleiben. Ein Risiko, das sicher nicht von der Hand zu weisen ist, wenn das Entfernen vom Unfallort entkriminalisiert würde.

Der ADAC hingegen sieht keine Schlechterstellung der Geschädigten. Das wäre allerdings nur dann gewährleistet, wenn Schäden zuverlässig gemeldet würden. Da scheint die Idee, im Schadensfall einen Zettel zu hinterlassen, nicht ausreichend. Zu groß ist das Risiko, dass ein solcher Hinweis verloren geht oder durch Witterungseinflüsse unleserlich wird. Stundenlanges Warten auf den Betroffenen Halter ist allerdings auch realitätsfremd. Insofern bildet Buschmanns Vorschlag, ein Online-Meldeportal einzuführen, eine gute Diskussionsbasis. Allerdings bleibt die Beweissicherung wichtig, zum Beispiel durch Fotos, die hochgeladen werden können. Weisen die Versicherer doch zurecht darauf hin, dass der Unfallhergang zweifelsfrei festzustellen sein muss. Schwieriger dürfte das werden, wenn es darum geht, ob der Unfallverursacher unter Alkoholeinfluss stand. Darüber wird bei den nun anstehenden Beratungen zu diskutieren sein.

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