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Steinmeier unterzeichnet Gesetz zur umstrittenen Wahlrechtsreform - CSU will klagen

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Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat das Gesetz zur umstrittenen Wahlrechtsreform unterzeichnet. Die bayerische CSU will jedoch dagegen klagen.

München/Berlin - Die umstrittene Wahlrechtsreform zur Verkleinerung des Bundestags kann in Kraft treten. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat das Gesetz hierzu unterzeichnet. Das teilte das Bundespräsidialamt an diesem Donnerstag (8. Juni) in Berlin mit. Das Gesetz muss nun nur noch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Es steht allerdings bereits fest, dass es vom Bundesverfassungsgericht überprüft werden wird.

Umstrittene Wahlrechtsreform: CSU will in Karlsruhe klagen

Die CSU-geführte Landesregierung Bayerns hat schon beschlossen, in Karlsruhe zu klagen. Und die CDU/CSU-Bundestagsfraktion will mit einer abstrakten Normenkontrollklage die Verfassungsmäßigkeit überprüfen lassen. Die Union, aber auch die Linke fühlt sich durch die Reform benachteiligt und hält diese für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.

Das Gesetz war im März mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen SPD, Grüne, FDP und einiger AfD-Abgeordneter vom Bundestag beschlossen worden. Im Mai passierte es den Bundesrat. Anschließend wurde es im Bundespräsidialamt der üblichen juristischen Prüfung unterzogen. Mit derzeit 736 Abgeordneten ist der Bundestag das größte frei gewählte Parlament der Welt. Das neue Wahlrecht deckelt die Zahl der Sitze nun bei 630. Gewählt wird weiter mit Erst- und Zweitstimme. Es gibt aber keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr. Für die Stärke einer Partei im Parlament ist allein ihr Zweitstimmenergebnis entscheidend.

Der Deutsche Bundestag in Berlin. (Symbolfoto)
Der Deutsche Bundestag in Berlin. (Symbolfoto) © IMAGO/Revierfoto

Umstrittene Wahlrechtsreform: Grundmandatsklausel fällt jetzt weg

Überhangmandate entstanden bisher, wenn eine Partei über Direktmandate mehr Sitze im Bundestag gewann, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustanden. Diese durfte sie behalten. Die anderen Parteien erhielten dafür Ausgleichsmandate. Dieses System führte zu einer immer größeren Aufblähung des Bundestags. Auch die Grundmandatsklausel fällt jetzt weg. Nach ihr zogen Parteien bisher auch dann in der Stärke ihres Zweitstimmenergebnisses in den Bundestag ein, wenn sie unter der Fünf-Prozent-Hürde lagen, aber mindestens drei Direktmandate gewannen.

Über die Wahlrechtsreform war in den vergangenen Monaten eine hitzige politische Debatte entbrannt. CSU-Chef Markus Söder sah die Existenz seiner Partei „fundamental infrage gestellt“. Auf Twitter schrieb der bayrische Ministerpräsident im März, die Ampel wolle „Bayern mundtot machen“. Die Klagefrist endet am 17. September. (dpa/pm)

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