Weniger Hartz-IV-Sanktionen: Deutschlands „faulster“ Arbeitsloser jubelt
Nach dem Verfassungsgerichtsurteil jubelt Deutschlands „faulster“ Arbeitsloser. Und das in aller Öffentlichkeit.
- In Karlsruhe urteilt das Bundesverfassungsgericht zum Thema Hartz-IV-Strafen.
- Laut der Bundesregierung sind Strafen notwendig - ganz nach dem Prinzip „Fördern und Fordern“.
- Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Hartz-IV-Strafen sind teils verfassungswidrig.
Update vom 7. November 2019: Er erfüllt scheinbar das Klischee des Hartz-IV-Empfängers: Faul und ohne Scham. Nur wenige Tage nachdem das Bundesverfassungsgericht einige Sanktionen von Hartz-IV-Empfängern bei Nichterfüllung ihrer Aufgaben als „unmenschlich“ verboten hatte, erzählt der 55-Jährige im Bild-Interview, wie leicht es sei, „den Staat zu bescheißen.“
Damit rührt er in einer der größten Wunden des Sozialstaats: Was macht man mit jenen Menschen, die das System ausnutzen?
„Ich bin Facharbeiter. Für Mindestlohn rühre ich nicht mal den kleinen Finger“, sagt Markus M. der Bild. Und seine Miete (rund 330 Euro für 35 Quadratmeter) werde vom Staat bezahlt. Hinzu kommt der Regelsatz von 424 Euro. Mit einem Minijob verdient er 100 Euro dazu. Mit Vollzeitarbeit würde er auch nicht mehr bekommen, so die Argumentation des Facharbeiters.
„Früher gab es schon sofort Sanktionen für Nichtigkeiten, etwa wenn ich einen Job ablehnte. Das aktuelle Urteil erleichtert mir mein zukünftiges Leben sehr“, zitiert die Bild den Hartz-IV-Empfänger. Unabhängig von seiner Freude über ihr Scheiden, scheinen die Sanktionen bisher bei Markus M. aber auch keine wirksame Methode gewesen zu sein: „Seitdem es Hartz IV gibt, bin ich dabei“, sagt er der Bild - Seit elf Jahren lebt M. vom Staat. Für jene Hartz-IV-Empfänger, die den Weg zurück in die Beschäftigung suchen, könnte die neue Regelung einige Chancen bieten.
Hartz-IV-Sanktionen: Juso-Chef Kühnert will Strafen komplett abschaffen
Update vom 6. November: Juso-Chef Kevin Kühnert will den anstehenden SPD-Parteitag über eine Abschaffung der gesamten Sanktionen abstimmen lassen. Das Hartz-System atme "den ideologischen Geist einer längst vergangenen Zeit", sagte Kühnert der Rheinischen Post. Unionsfraktionsvize Hermann Gröhe (CDU) betonte, eine völlige Abschaffung sei mit der Union "nicht zu machen."
Auch wenn die grundlegende Überwindung des Hartz-IV-Systems mit der Union nicht möglich sei, so gehörten offensichtliche Ungerechtigkeiten auf den Tisch, sagte Kühnert. „Reparaturen von Haushaltsgeräten, Rückforderungen von Kleinstbeträgen, aberwitzige Abzüge bei Zuverdiensten - insbesondere die kleinen Ungerechtigkeiten des Hartz-Alltags drangsalieren die Leistungsempfänger und untergraben das Vertrauen in einen gerechten Sozialstaat.“
Gröhe dagegen sagte der Rheinischen Post, nötig seien mehr Anreize zur Arbeitsaufnahme für Langzeitarbeitslose, etwa durch bessere Hinzuverdienstregeln. „Es ist gut, dass das Bundesverfassungsgericht die Sanktionen im Bereich des Arbeitslosengelds II insgesamt nicht in Frage stellt“, betonte er. „Denn zu einem System der staatlichen solidarischen Unterstützung gehören auch Mitwirkungspflichten der Unterstützungsempfänger.“ Die Koalition werde genau prüfen müssen, welcher gesetzgeberische Handlungsbedarf durch das Urteil ausgelöst werde.
„Keine Rohrstock-Pädagogik“ - Pressestimmen zum Urteil über Hartz-IV-Sanktionen
Update von 21.45 Uhr: Die Pressestimmen zum Urteil über Hartz-IV-Sanktionen fallen unterschiedlich aus. Die linke Tageszeitung Junge Welt sieht das Urteil nur als ersten Schritt: „Schluss ist mit der Methode, den Betroffenen sämtliche Sozialbezüge zu verwehren. Ein kleiner, aber wichtiger Erfolg für Millionen Menschen, die dem Sanktionsregime ausgesetzt sind. Doch beseitigt ist das System zur Züchtigung Erwerbsloser immer noch nicht."
Keinen Widerspruch zu der Leitlinie von Bundeskanzler Gerhard Schröder erkennt die Rheinpfalz: „Es gibt kein Recht auf Faulheit. Das hat mal Gerhard Schröder gesagt, der als Bundeskanzler die Hartz-IV-Gesetze durchsetzte. Hat das Bundesverfassungsgericht jetzt den Faulen alle Rechte verschafft? Nein. Es hebt auch das Hartz-IV-System nicht aus den Angeln. Im Gegenteil. Es nimmt dessen Prinzip „Fordern und Fördern“ ernster, als es der Gesetzgeber getan hat. Denn der tut so, als könne man Menschen fördern, indem man ihnen das Letzte zum Leben nimmt.“
Eine andere Perspektive auf das Urteil hat die Badische Zeitung - Sanktionen könnten auch ein Weckruf sein: „Wenn jemand partout den Kontakt mit dem Jobcenter verweigert, muss es als letztes - und dem Karlsruher Urteil entsprechendes - Mittel möglich sein, die Zahlung zu kürzen. Das ist keine neoliberale Kaltherzigkeit und auch keine Rohrstock-Pädagogik, sondern ein Gebot der Fairness gegenüber den Bürgern, die mit ihren Steuern Hartz IV bezahlen. Und ein Weckruf sind Sanktionen für manche eben auch - ein Weckruf, sich aufzurappeln, erwerbstätig zu sein und mit dem Geld von eigener Hände Arbeit selbstbestimmt zu leben.“
Urteil zu Hartz-IV-Sanktionen: Gewerkschaften und Sozialverbände eine komplette Abschaffung
Update von 13.20 Uhr: Während das Bundesverfassungsgericht die Hartz-IV-Sanktionen als teilweise verfassungswidrig eingestuft hat, fordern Gewerkschaften und Sozialverbände eine komplette Abschaffung der Strafen.
Der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, Ulrich Schneider, betonte, Sanktionen verursachten Leid und führten "dazu, dass Menschen sich zurückziehen". Sie "entspringen einer längst überwundenen Rohrstockpädagogik des vergangenen Jahrhunderts". Deshalb müssten sie "komplett und ersatzlos" gestrichen werden.
Hartz-IV-Urteil: Bundesarbeitsminister Hubertus Heil sieht es als „Riesenchance“
Update von 12.10 Uhr: Laut Bundesarbeitsminister Hubertus Heil sei das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz-IV-Strafen „sehr weise“ und „sehr ausgewogen“. Es biete auch eine "Riesenchance", den gesellschaftlichen Konflikt um die Arbeitsmarktreformen zu befrieden, sagte Heil nach der Urteilsverkündung in Karlsruhe. Katja Kipping von den Linken bezeichnet das Urteil auf Twitter derweil als bemerkenswert und einen „Quantensprung auf dem Weg zu sozialen Garantien“.
Urteil zu Hartz-IV-Sanktionen: BVG hat entschieden
Update von 10.26 Uhr: Nach dem aktuellen System werden 30 Prozent des sogenannten Regelsatzes gestrichen, wenn ein Jobangebot ausgeschlagen oder eine Fördermaßnahme abgelehnt wird. Wer innerhalb eines Jahres mehrfach negativ auffällt, riskiert eine Streichung von 60 Prozent des Hartz-IV-Satzes. Im schlimmsten Fall verliert der Bezieher das gesamte Arbeitslosengeld II, auch die Kosten für Unterkunft und Heizung. Ist eine Sanktion einmal verhängt, gilt sie immer drei Monate. Laut einem Trick sollen aber höhere Hartz-IV-Sanktionen möglich sein. Hubertus Heil reagiert auf die Medienberichte. Außerdem wollen mehr als 530 Stromversorger einem Vergleichsportal zufolge jetzt ihre Preise erhöhen - für Arbeitslosengeld-Empfänger ist das bitter.
Laut dem Bundesverfassungsgericht ist eine Kürzung der Leistung um 30 Prozent zulässig, 60 Prozent oder mehr seien mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, erklärt Vizegerichtspräsident Stephan Harbarth. Auch die starre Dauer von drei Monaten ist nicht haltbar.
Update von 10.11 Uhr: Laut dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sind Hartz-IV-Sanktionen teils verfassungswidrig. Laut dem Urteil sind Sanktionen zwar generell möglich - aber die Richter in Karlsruhe halten eine Reihe von weitreichenden Regelungen für unvereinbar mit dem Grundgesetz.
Urteil zu Hartz-IV-Sanktionen - sind Strafen für Bezieher zulässig?
Erstmeldung vom 5. November 2019: Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht entscheidet am Dienstag (5. November) über die Zulässigkeit von Hartz-IV-Strafen. Das Gericht muss bestimmen, ob und in welchem Umfang die Hartz-IV-Leistungen von Beziehern gekürzt werden dürfen. Sanktionen drohen bei Pflichtverletzungen wie der Ablehnung einer als zumutbar eingestuften Arbeit. Auslöser für das Verfahren war die Klage eines Arbeitslosen aus Thüringen, dem Leistungen gekürzt worden waren.
Das Sozialgericht im thüringischen Gotha hält die Hartz-IV-Sanktionen für verfassungswidrig. Betroffenen bleibe weniger als das Existenzminimum. Die Richter haben ein bei ihnen anhängiges Verfahren ausgesetzt, um die Vorschriften in Karlsruhe überprüfen zu lassen. In dem Fall musste ein Arbeitsloser mit 234,60 Euro weniger im Monat auskommen, weil er einen Job abgelehnt und Probearbeit verweigert hatte.
dpa/afp/frs
Die Zahl der deutschen Hartz-IV-Bezieher sank in den letzten Jahren deutlich. Die Gesamtausgaben sind aber dennoch gestiegen.