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Heizungsgesetz im Bundestag: Habeck lässt wütende Union auflaufen – „engstirniges Durchpeitschen“ 

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Erst verschoben, jetzt beschlossen? Am Freitag soll der Bundestag das umstrittene Heizungsgesetz abwinken – ohne Änderung. Die Union schäumt.

Berlin – Aufgeschoben ist nicht aufgehoben: Ohne inhaltliche Änderungen soll das Heizungsgesetz von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) jetzt am Freitag im Bundestag beschlossen werden. Bei der Opposition fühlt man sich verschaukelt. So warf Unionsfraktionsvize Andreas Jung (CDU) der Bundesregierung ein „engstirniges Durchpeitschen“ vor und schloss weitere Beschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht nicht aus. Doch in der Ampel-Koalition mahnt man zur Ruhe. Die Verbraucherinnen und Verbraucher bräuchten endlich Planungssicherheit, hieß es.

Heizungsgesetz im Bundestag: Ampel-Koalition um Habeck lässt Kritik der CDU abprallen

Zuvor hatte das sogenannte Gebäudeenergiegesetz (GEG) von Wirtschaftsminister Robert Habeck die Opposition und die Bundesregierung bereits im Bundestag beschäftigt. So wollte die Union die angestrebte Entscheidung zum Heizungsgesetz für den kommenden Freitag erneut verzögern. Doch ein eingebrachter Antrag auf Sonderberatung scheiterte. Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen SPD, Grüne und FDP wurde das Ansinnen abgeschmettert und das Gebäudeenergiegesetz zur Beschlussvorlage auf die Tagesordnung gesetzt.

Das Gebäudeenergiegesetz sollte eigentlich Anfang Juli und damit vor Beginn der Sommerpause beschlossen werden. Zuvor hatte es in der Ampel-Koalition lange Konflikte gegeben. Die Koalition verständigte sich dann auf grundlegende Änderungen.

Bundesverfassungsgericht stoppte die Verabschiedung vom Heizungsgesetz 2024

Das Bundesverfassungsgericht aber stoppte eine Verabschiedung vom Heizungsgesetz 2024 der Sommerpause. Das Gericht hatte Zweifel daran angemeldet, dass die Rechte der Abgeordneten ausreichend gewahrt blieben. Der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann hatte wegen des engen Zeitplans im Gesetzgebungsverfahren einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung gestellt. Die Koalition beschloss dann, dass das Gesetz nach der Sommerpause Anfang September im Bundestag verabschiedet werden soll.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Abgeordneten im Bundestag, Thorsten Frei (CDU), warf der Koalition vor, das Gesetz durch den Bundestag peitschen zu wollen. Das entspreche nicht den Vorgaben des Verfassungsgerichts. Aus Sicht von Frei muss es weitere Beratungen im zuständigen Bundestagsausschuss geben sowie eine erneute Expertenanhörung. Die Koalition habe Angst vor Beratungen, vor der eigenen Zerstrittenheit und „Fliehkräften“ innerhalb der Koalition. Ihr Vorgehen schade dem Parlamentarismus.

Zoffen sich um das Heizungsgesetz: Unionsfraktionschef Friedrich Merz (CDU) und Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne).
Zoffen sich um das Heizungsgesetz: Unionsfraktionschef Friedrich Merz (CDU) und Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). © Kay Nietfeld/dpa/Montage

Bereits am Montag hatte Unionsfraktionsvize Jung das Vorgehen der Ampel scharf kritisiert. Die Bundesregierung habe das Gesetz vor der Sommerpause in die „Kühltruhe“ gelegt, hole es jetzt wieder heraus und „taue“ es einfach wieder auf. Alle Versuche, neue Beratungen und Anhörungen zu initiieren, seien gescheitert. Dies sei aber weiterhin eine Missachtung des Parlaments und sei auch nicht das, was das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung beabsichtigt habe.

Redner der Koalition wiesen die Vorwürfe zurück. Es habe ausreichend Zeit für Beratungen gegeben. Die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Bundestagsfraktion, Katja Mast, sagte, die Bürgerinnen und Bürger und die Firmen wollten nun Klarheit haben.

Gebäudeenergiegesetz beschlossen – was dann auf Verbraucher ab 2024 zukommt

Doch was bedeutet das Heizungsgesetz für Verbraucher? Ab dem kommenden Januar 2024 steht laut dem aktuellen Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) die Einführung der Heizungsreform bevor. Anfänglich wird diese Reform voraussichtlich nur in frisch erschlossenen Wohngebieten in Kraft treten. In Bezug auf bestehende Gebäude und die Modernisierung ihrer Heizsysteme sollen die neuen gesetzlichen Anforderungen erst dann zur Anwendung kommen, wenn die jeweilige Kommune ihren individuellen Wärmeplan vorlegt.

Die zentrale Forderung dieser Reform lautet wie folgt: Ab dem Jahr 2024 müssen neu installierte Heizungsanlagen zu mindestens 65 Prozent auf erneuerbare Energien setzen. Zahlreiche Eigentümer hegen Bedenken, dass sie die damit einhergehenden finanziellen Belastungen nicht bewältigen können. Die Regierung plant, diese Ängste durch zusätzliche Fördermaßnahmen zu lindern. (jkf/mit Material der dpa)

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