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Heizungsgesetz im Bundestag: Habeck blockt CDU-Verzögerungstaktik ab

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Die Ampel-Koalition will das Heizungsgesetz durchsetzen, die Opposition fühlt sich verschaukelt. Was bedeutet das für die Verbraucher?

Berlin – Verschoben bedeutet nicht aufgehoben: Das Heizungsgesetz von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) soll nun ohne inhaltliche Modifikationen am Freitag im Bundestag verabschiedet werden. Die Opposition fühlt sich getäuscht. So beschuldigte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Union, Andreas Jung (CDU), die Bundesregierung eines „engstirniges Durchpeitschens“ und schloss weitere Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht nicht aus. Innerhalb der Ampel-Koalition wird jedoch zur Besonnenheit aufgerufen. Es wurde betont, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher endlich Planungssicherheit benötigen.

Zoffen sich um das Heizungsgesetz: Unionsfraktionschef Friedrich Merz (CDU) und Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne).
Zoffen sich um das Heizungsgesetz: Unionsfraktionschef Friedrich Merz (CDU) und Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). © Kay Nietfeld/dpa/Montage

Gebäudeenergiegesetz im Bundestag: Ampel-Koalition um Habeck lässt Kritik der CDU abprallen

Bereits zuvor hatte das sogenannte Gebäudeenergiegesetz (GEG) von Wirtschaftsminister Robert Habeck die Opposition und die Bundesregierung im Bundestag beschäftigt. Die Union versuchte, die angestrebte Entscheidung zum Heizungsgesetz für den kommenden Freitag erneut zu verschieben. Ein Antrag auf Sonderberatung scheiterte jedoch. Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen SPD, Grüne und FDP wurde der Vorschlag abgelehnt und das Gebäudeenergiegesetz zur Beschlussfassung auf die Tagesordnung gesetzt.

Heizungsgesetz 2024 vom Bundesverfassungsgericht verschoben

Das Gebäudeenergiegesetz sollte ursprünglich Anfang Juli und somit vor Beginn der Sommerpause verabschiedet werden. Vorher gab es in der Ampel-Koalition lange Auseinandersetzungen. Die Koalition einigte sich schließlich auf grundlegende Änderungen. Das Bundesverfassungsgericht stoppte jedoch eine Verabschiedung des Heizungsgesetzes 2024 vor der Sommerpause. Das Gericht äußerte Zweifel, ob die Rechte der Abgeordneten ausreichend berücksichtigt wurden. Der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann stellte aufgrund des straffen Zeitplans im Gesetzgebungsverfahren einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung. Die Koalition beschloss daraufhin, dass das Gesetz nach der Sommerpause Anfang September im Bundestag verabschiedet werden soll.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Abgeordneten im Bundestag, Thorsten Frei (CDU), warf der Koalition vor, das Gesetz durch den Bundestag treiben zu wollen. Dies entspräche nicht den Vorgaben des Verfassungsgerichts. Aus Freis Sicht sind weitere Beratungen im zuständigen Bundestagsausschuss sowie eine erneute Expertenanhörung erforderlich. Die Koalition fürchte Beratungen, ihre eigene Uneinigkeit und „Zentrifugalkräfte“ innerhalb der Koalition. Ihr Vorgehen schade dem Parlamentarismus.

Bereits am Montag hatte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Union, Jung, das Vorgehen der Ampel scharf kritisiert. Die Bundesregierung habe das Gesetz vor der Sommerpause in die „Gefriertruhe“ gelegt, hole es nun wieder heraus und „taue“ es einfach wieder auf. Alle Versuche, neue Beratungen und Anhörungen zu initiieren, seien gescheitert. Dies sei jedoch weiterhin eine Missachtung des Parlaments und entspreche nicht dem, was das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung beabsichtigt habe. Redner der Koalition wiesen die Vorwürfe zurück. Es habe genügend Zeit für Beratungen gegeben.

Heizungsgesetz beschlossen – was dann auf Verbraucher ab 2024 zukommt

Die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Bundestagsfraktion, Katja Mast, betonte, dass die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen nun Klarheit benötigen. Doch was bedeutet das Heizungsgesetz für Verbraucher? Ab Januar 2024 sieht der aktuelle Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) die Umsetzung der Heizungsreform vor. Anfangs wird diese Reform voraussichtlich nur in neu erschlossenen Wohngebieten gelten. Bezüglich bestehender Gebäude und der Modernisierung ihrer Heizsysteme sollen die neuen gesetzlichen Anforderungen erst dann gelten, wenn die jeweilige Kommune ihren individuellen Wärmeplan vorlegt.

Die zentrale Anforderung dieser Reform lautet: Ab 2024 müssen neu installierte Heizungsanlagen mindestens zu 65 Prozent auf erneuerbare Energien setzen. Viele Eigentümer befürchten, dass sie die damit verbundenen finanziellen Belastungen nicht tragen können. Die Regierung plant, diese Befürchtungen durch zusätzliche Fördermaßnahmen zu mildern. (jkf/mit Material der dpa)

Für diesen von der Redaktion geschriebenen Artikel wurde maschinelle Unterstützung genutzt. Der Artikel wurde vor Veröffentlichung von Redakteur Jens Kiffmeier sorgfältig überprüft.

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