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Wegen NS-Vokabular: Thüringer AfD-Chef Höcke muss vor Gericht

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Björn Höcke muss vor Gericht. Der Chef der Thüringer AfD soll sich wegen der Verwendung von NS-Vokabular verantworten. Die Anklage wurde zugelassen.

Erfurt – Neuer Prozess gegen Björn Höcke: Der Chef der Thüringer AfD muss sich wegen des Vorwurfs der Verwendung von NS-Vokabular vor Gericht verantworten. Das Landgericht Halle in Sachsen-Anhalt ließ die Anklage der Staatsanwaltschaft Halle wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zur Hauptverhandlung zu, wie die Nachrichtenagentur AFP am Mittwoch (13. September) unter Berufung auf eine Mitteilung des Gerichtes mitteilte. Allerdings findet das Verfahren vor dem Amtsgericht Merseburg statt. Die Staatsanwaltschaft wollte den Prozess ans Landgericht ziehen.

Björn Höcke: Rede mit NS-Zitat bringt Thüringer AfD-Chef vor Gericht

Der Vorwurf gegen den Thüringer AfD-Chef: Björn Höcke, der zuletzt in seinem Sommerinterview auch mit Aussagen zu Kindern mit Behinderung für Empörung sorgte, soll im Mai 2021 in Merseburg auf einer Wahlkampfveranstaltung einen Vortrag mit der Formel „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland“ beendet haben, wobei er gewusst habe, dass es sich bei dem letzten Teil dieser Formel um eine verbotene Losung der Sturmabteilung (SA) der NSDAP handelt.

Prozess gegen Höcke startet vor Amtsgericht

Die Kammer des Landgerichts sei der Auffassung gefolgt und habe die Anklage gegen Höcke zur Hauptverhandlung zugelassen. Das Verfahren werde aber vor dem Amtsgericht Merseburg eröffnet, teilte ein Gerichtssprecher auch der Nachrichtenagentur dpa mit. Eine Verhandlung vor dem Landgericht wäre möglich, wenn etwa eine besondere Bedeutung des Falles oder eine hohe Straferwartung zu erwarten sei. Beides sei aber bei dem aktuellen Vorwurf nicht anzunehmen, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Der Bekanntheitsgrad Höckes allein sei nicht geeignet, dem Fall eine besondere Bedeutung zu verleihen.

Björn Höcke
Der Thüringer AfD-Fraktionschefs Björn Höcke. © Britta Pedersen/dpa/Archivbild

Höcke, der in der Rechtsaußen-Partei auch immer wieder als möglicher Kanzlerkandidat gehandelt wird, kann gegen die Zulassung der Anklage nicht vorgehen. Allerdings könnte den Angaben zufolge die Staatsanwaltschaft vor das Oberlandesgericht Naumburg ziehen und sich gegen die Zuordnung zum Amtsgericht beschweren. Ob die Anklagebehörde diesen Weg einschlägt, war am Mittwoch zunächst nicht klar. Ein konkreter Termin für die Hauptverhandlung gegen den AfD-Rechtsaußen steht dadurch aber noch nicht fest.

Immunität wegen NS-Vokabular aufgehoben: Björn Höcke bestreitet Vorwurf

Die Staatsanwaltschaft hatte im Mai dieses Jahres Anklage gegen Höcke erhoben. In einer Einlassung zu diesem Vorwurf habe Höcke „die strafrechtliche Relevanz seiner Äußerung in Abrede gestellt“, teilten die Strafverfolger damals mit. Zuvor hatte aber der Thüringer Justizausschuss im April Höckes Immunität in diesem Fall aufgehoben – und damit den Weg für eine Anklageerhebung freigemacht. Der Thüringer AfD-Landesverband wird vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft und beobachtet. 

„Alles für Deutschland“: Verbotenes NS-Vokabular taucht auch in Passau auf

Die Verwendung des NS-Vokabulars machte jedenfalls schon Schule. So sorgte der Gebrauch der Losung „Alles für Deutschland“ gerade auch in Passau für Ermittlungen der Polizei gegen einen AfD-Politiker. Der Mann soll die verbotene Parole auf einem Wahlplakat für die bayerischen Bezirkswahlen am 8. Oktober genutzt haben. (jkf/afp/dpa)

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