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In der Pflege ist eine Reform ist nötig, kein Reförmchen

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Finanzierung muss langfristig geregelt werden

Wenn ein Angehöriger zum Pflegefall wird, ist das ein dramatischer Einschnitt im Leben. Viele Familien sehen sich dann nicht nur mit der emotionalen Belastung konfrontiert; sie stehen zudem immer häufiger vor einem Armutsrisiko. Steigen doch die Eigenanteile für Pflege immer weiter, wie die jüngsten Zahlen zur Heimunterbringung zeigen.

Eine echte Entlastung hat auch das Reförmchen der vorherigen Bundesregierung nicht gebracht. Seit Anfang 2022 wird ein Leistungszuschlag gezahlt wird, der Betroffene entlasten soll. Der ist allerdings nach Jahren gestaffelt und entfaltet erst bei langjähriger Pflegebedürftigkeit seine Wirkung. Speziell im ersten Jahr wird das Plus längst durch die Inflation aufgefressen.

Nun hat die Ampelregierung für dieses Jahr ein großes Pflegegesetz angekündigt. Was Bundesgesundheitsminister Lauterbach auf den Tisch legen muss, darf aber nicht wieder nur ein Nachjustieren sein. Wir brauchen eine echte Reform. Einerseits ist es gesellschaftlicher Konsens, Pflegekräfte besser zu bezahlen. Zumal wir ja im Hinblick auf die Alterung der Gesellschaft immer mehr Fachkräfte in Heimen und ambulanten Diensten brauchen. Andererseits sind die Kassen leer, und schon jetzt hat die Ampelregierung einen - wenn auch moderaten Beitragsanstieg - angekündigt. Es wird aber kaum möglich sein, die steigenden Kosten allein den Beitragszahlern und den Pflegebedürftigen selbst aufzuladen. Ohne eine zusätzliche Steuerfinanzierung wird das System nicht funktionieren. Die anstehende Reform darf nicht nur kurzfristig Löcher stopfen. Sie muss die langfristige Finanzierung der Pflege regeln. Dazu muss auch der Auftrag des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden, Eltern mit mehreren Kindern bei der Pflegeversicherung besserzustellen als Kinderlose. Dennoch werden sich immer mehr Familien darauf einstellen müssen, erhebliche Eigenanteile zu leisten. Das wird zum Beispiel immer häufiger bedeuten, dass etwas das Eigenheim verkauft werden muss, wenn andere Rücklage nicht mehr ausreichen.

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