Lauterbach fixiert Corona-Regeln für Herbst: Scharfe Kritik aus Bayern folgt umgehend
Gesundheitsminister Karl Lauterbach stellt die Corona-Regeln für den Herbst in Deutschland vor. Prompt gibt es deutliche Kritik aus Baden-Württemberg und Bayern.
München/Berlin/Stuttgart - Man sei für den Herbst gerüstet, ließ Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) an diesem Mittwoch (3. August) im Gespräch mit den Zeitungen der Funke Mediengruppe vorsorglich wissen. Der SPD-Politiker und FDP-Justizminister Marco Buschmann hatten sich auf künftige Corona-Regeln geeinigt, festgeschrieben in einem neuen Infektionsschutzgesetz für Deutschland, das am 1. Oktober in Kraft treten soll.
Corona-Regeln in Deutschland: Neuer Maßnahmen-Katalog von Karl Lauterbach für Herbst
Im Fokus steht demnach die Maskenpflicht, was in manchen Bundesländern ein Comeback der Vorschrift bedeutet. Und in anderen wie Bayern eine Fortsetzung der Maßnahme.
Den 16 Ländern wird vom Bund zudem die Möglichkeit überlassen, je nach Infektionsgeschehen nachzujustieren. Nicht nur, dass die Corona-Regeln im deutschen Föderalismus erneut nicht einheitlich sein werden, sorgte prompt für teils deutliche Kritik. Die angedachten Maßnahmen des sehen im Überblick vor:
Für alle Bundesländer verpflichtend: | optionale Corona-Regeln der Länder: | Maßnahmen bei sogenannter konkreter Gefahr: |
Maskenpflicht in Flugzeugen und im Fernverkehr, Masken- und Testnachweispflicht: für den Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen (Geimpfte und Genesene ausgenommen), Corona-Infizierte müssen sich nach einem positiven Test in Isolation begeben | Maskenpflicht in Bus und Bahn sowie in öffentlich zugänglichen Innenräumen und Schulen, verpflichtende Corona-Tests in Schulen und Kitas | Maskenpflicht bei Veranstaltungen, Mindestabstand von 1,5 Metern, Personenobergrenzen für Veranstaltungen und verbindliche Hygienekonzepte, |
Kritik am Fahrplan für Herbst und Winter kam etwa aus Stuttgart. Die Landesregierung in Baden-Württemberg zeigte sich regelrecht enttäuscht vom neuen Entwurf der Ampel-Bundesregierung (SPD, Grüne und FDP) für das Infektionsschutzgesetz. „Wir hätten uns mehr von dem Entwurf erhofft, da das entscheidende Mittel, nämlich ein umfangreicher Instrumentenkasten für die Länder, nicht vorgesehen ist“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Der Entwurf bleibe hinter den Erwartungen zurück.
Corona-Regeln für Herbst in Deutschland: Kritik aus Baden-Württemberg und aus Bayern
Lucha kritisierte unter anderem, dass es nicht die Möglichkeit gebe, bei verschärfter Infektionslage im Extremfall sogenannte 2G- oder 3G-Beschränkungen oder Kontaktbeschränkungen im privaten und öffentlichen Raum einzuführen. „Wir hoffen, dass wir bis auf Basismaßnahmen im nächsten Herbst und Winter nichts brauchen werden, aber für den Notfall müssen wir schnell und ohne Zögern handeln können“, meinte Lucha. Auch aus München war Unmut zu vernehmen.
„Ich würde mal sagen: Gut gedacht ist nicht immer gut gemacht. Ich begrüße natürlich, dass der Infektionsschutz weiter vorankommt. Auch, dass das Thema Maske im Innenraum eine Bedeutung erlangt. Es gibt aber schon noch viele, viele Fragen, die einfach noch offen sind in der Umsetzung und im Vollzug“, meinte der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) im Gespräch mit dem TV-Sender SAT.1 und kündigte für den Freistaat an: „Wir werden da schon ein bisschen nacharbeiten müssen.“ Holetschek hätte sich zudem mehr einheitliche Regelungen zum Coronavirus gewünscht, um ein erneutes Wirrwarr zwischen den Ländern diesmal zu vermeiden.
Im Video: Corona-Maßnahmen für Herbst sinnvoll? Bayerns Klaus Holetschek übt Kritik
„Man muss sich abstimmen. Baden-Württemberg und Bayern - wenn Länder aneinandergrenzen, gibt es schon noch Diskussionsbedarf. Ich hätte mir einheitlichere Ansagen gewünscht, die klarmachen, wie was funktioniert. Das erinnert mich so ein bisschen an die alte Hotspot-Regelung, die ehrlicherweise auch nicht ganz praktikabel und rechtssicher war“, meinte der gebürtige Landshuter und Münchner Ressortleiter.
Corona-Maßnahmen für Herbst: Regelungslücke zwischen Infektionsschutzgesetzen?
Ein weiterer Kritikpunkt: Das alte Infektionsschutzgesetz gilt bis 23. September, der neue Maßnahmenkatalog tritt aber erst zum 1. Oktober in Kraft. Holetschek forderte bei SAT.1 energisch: „Diese Regelungslücke muss geschlossen werden.“ (pm)