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Kinderpornos: Staatsanwalt fordert Bewährung für Tauss

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Jörg Tauss © dpa

Karlsruhe - Für den Besitz von Kinderpornos soll der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss nach dem Willen der Staatsanwaltschaft zu einer Bewährungsstrafe verurteilt werden.

Im Prozess gegen den 56-Jährigen verlangte die Anklage am

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Donnerstag vor dem Karlsruher Landgericht eine Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung sowie eine Geldstrafe. Einer der beiden Tauss- Anwälte forderte dagegen Freispruch für seinen Mandanten. Mit einem Urteil wird an diesem Freitag (09.00) gerechnet. Der Ex-Politiker habe sich das einschlägige Material mit Bildern und Videos für rein private Zwecke beschafft und um sich sexuell zu erregen, warf ihm die Staatsanwältin vor. Tauss habe außerdem falsche Angaben zur Dauer seiner angeblichen Recherche gemacht. Sie habe auch kein Verständnis dafür, dass der Politiker niemanden in seine illegalen Pläne eingeweiht habe, sagte die Anklägerin.

Auch die vermeintliche Brisanz möglicher Ergebnisse dieser Recherchen zweifelte sie an: “Was Tauss beweisen wollte, war kalter Kaffee. Das wusste jeder“, sagte sie. Tauss-Anwalt Jan Mönikes sagte dagegen, es gebe zwar keinen Zweifel am Besitz der Pornos. Dies habe Tauss auch sofort eingeräumt. Tauss habe das Material aber aus dienstlichem Interesse besessen und als Abgeordneter das Recht dazu gehabt. Er habe als Politiker des Bundestags versucht, die Machenschaften der Kinderporno-Szene aufzudecken, die sich mittlerweile eher über das Handy statt über das Internet austausche. “Tauss war zuständig dafür und er war nicht irgendein Abgeordneter“, sagte Mönikes.

Update vom 26. Oktober 2018: Immer wieder geraten Prominente in Verdacht wegen Kinderpornographie. Der Manowar-Gitarrist Karl Logan wurde wegen Verdachts auf Besitz von Kinderpornografie verhaftet.

dpa

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