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Bei Übungsmarsch: Soldat kollabierte und starb - Strafbefehl gegen Ausbilderin ist rechtskräftig

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Ein Hitzschlag soll für den Tod eines Bundeswehr-Soldaten verantwortlich sein.
Im Juli 2017 kollabierten mehrere Soldaten, einer starb. © picture alliance / dpa

Ein Soldat kam bei einem Übungsmarsch im Juli 2017 ums Leben. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hat sich die Ausbilderin der fahrlässigen Körperverletzung schuldig gemacht.

Update vom 12. April 2019: Nach dem Zusammenbruch eines jungen Soldaten bei einem Fußmarsch im Juli 2017 in Munster muss eine Bundeswehr-Ausbilderin eine Geldstrafe wegen fahrlässiger Körperverletzung zahlen. „Heute ist die schriftliche Rücknahme des Einspruchs eingegangen“, sagte ein Sprecher des Amtsgerichts Soltau am Freitag. „Damit ist der Strafbefehl rechtskräftig.“

Die Frau muss 3600 Euro bezahlen. Sie hatte zunächst Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, dann aber über ihren Verteidiger mitgeteilt, das Urteil doch anzunehmen. Weitere Rechtsmittel gegen den Strafbefehl gibt es nun nicht mehr.

Bei Übungsmarsch: Soldat kollabierte und starb - Strafbefehl gegen Ausbilderin

Update vom 10. April, 14.33 Uhr: Die Ermittlungen zum Tod eines jungen Soldaten nach einem Übungsmarsch in Munster im Juli 2017 haben keine Anhaltspunkte für eine fahrlässige Tötung ergeben. Dies sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Lüneburg, Jan Christoph Hillmer, am Mittwoch. Für den Vorgesetzten und eine Ausbilderin des 21-Jährigen sei der Tod nicht vorhersehbar gewesen. „Ein Vorwurf der fahrlässigen Tötung hat sich nicht ergeben.“

Der 21-Jährige und drei weitere Offiziersanwärter waren damals im Rahmen ihrer Ausbildung bei sommerlichen Temperaturen kollabiert (siehe unsere Meldung unten). Die Männer mussten im Krankenhaus behandelt werden, der 21-Jährige starb zehn Tage später. „Bei allen vier Offiziersanwärtern war der Zusammenbruch nach den hiesigen Ermittlungserkenntnissen auf einen Hitzschlag zurückzuführen“, sagte Hillmer.

Nach Abschluss der Ermittlungen wegen des Verdachtes der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung ergeben sich für den Vorgesetzten keine strafrechtlichen Konsequenzen.

Bei der Ausbilderin sahen die Ermittler im Fall eines kollabierten Mannes den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung bestätigt. Demnach hätte die Frau den Zusammenbruch vorhersehen können. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hat das Amtsgericht Soltau inzwischen einen Strafbefehl erlassen, nach dem die Ausbilderin eine Geldstrafe im mittleren vierstelligen Bereich zahlen muss. Nimmt sie diesen an, entspricht der Strafbefehl einem Urteil. Legt sie dagegen Einspruch ein, kommt es zu einer Hauptverhandlung.

Erstmeldung vom Februar 2018: Soldaten-Kollaps in Munster: Todesursache steht fest

Lüneburg/Munster - Für den Tod eines Bundeswehr-Soldaten bei einem Marsch in Munster im Juli soll ein Hitzschlag verantwortlich sein. Auch drei weitere Soldaten seien wohl deswegen zusammengebrochen und im Krankenhaus behandelt worden, teilte die Staatsanwaltschaft Lüneburg mit. Das rechtsmedizinische Gutachten habe den Ausgangsverdacht bekräftigt, sagte ein Sprecher am Dienstag. Die Ermittlungen seien noch nicht abgeschlossen. Zuerst hatten NDR 1 Niedersachsen und das RND darüber berichtet.

Strafrechtliche Vorwürfe werden geprüft

Hinweise auf mögliche Vorerkrankungen oder eingenommene Fremdsubstanzen wie etwa Drogen ergaben sich bei den gerichtsmedizinischen Untersuchungen nicht, wie der Sprecher sagte. „Wir prüfen, ob gegebenenfalls einzelnen Personen ein strafrechtlicher Vorwurf wegen der eingetretenen Folgen zu machen ist“, erklärte er weiter. „Diese Prüfung kann möglicherweise auch Vorgesetzte der Soldaten betreffen.“ Er wolle den Ermittlungen aber nicht vorgreifen.

Bei einer Übung waren am 19. Juli mehrere Offiziersanwärter kollabiert, einer starb später an den Folgen. Sie hatten zuvor bei Temperaturen von knapp 28 Grad noch eine Extra-Strecke laufen müssen. Erste Untersuchungen hatten bereits ergeben, dass sie einen Hitzschlag erlitten.

dpa

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