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Doppelbesteuerung der Rente: Beiträge doch schon früher absetzbar

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Von: Isabel Wetzel

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Die Ampel-Koalition plant eine schnelle steuerliche Entlastung bei der Rentenversicherung. So soll verhindert werden, dass Rentner:innen doppelt zahlen.
Die Ampel-Koalition plant eine schnelle steuerliche Entlastung bei der Rentenversicherung. So soll verhindert werden, dass Rentner:innen doppelt zahlen. © Monika Skolimowska/dpa

Die Beiträge zur Rentenversicherung sollen schon ab 2023 voll steuerlich absetzbar sein, sagt Bundesfinanzminister Christian Lindner. Das soll eine Doppelbesteuerung verhindern. 

Berlin – Die Ampel-Koalition aus SPD*, FDP* und Grünen* setzt zum neuen Jahr ein Versprechen aus dem Wahlkampf um. Das bedeutet in diesem Fall gute Nachrichten für Beschäftigte, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Bundesfinanzminister Christian Lindner* (FDP) hat angekündigt, dass die Beiträge zur Rentenversicherung bereits ab 2023 vollständig von der Steuer absetzbar sind – und nicht wie ursprünglich geplant erst 2025.

Die Entlastung soll eine Doppelbesteuerung der Rente vermeiden. Die Regierungsparteien hatten sich im November 2021 im Koalitionsvertrag auf eine entsprechende Anpassung verständigt*. Außerdem soll der steuerpflichtige Rentenanteil ab 2023 in einem geringeren Maße steigen, als zunächst vorgesehen, heißt es in der Mitteilung des Bundesfinanzministeriums.

Besteuerung der Rente: Gesetzesänderung soll doppelte Zahlung verhindern

Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte die Versteuerung der Rente* erst im Mai 2021 in einem Urteil für verfassungskonform erklärt. Aktuell würde keine doppelte Besteuerung vorliegen. Der BFH wies allerdings darauf hin, dass durch die Umstellung des Steuersystems 2005 künftige Rentenjahrgänge durchaus von einer Doppelbesteuerung betroffen sein könnten. Daraufhin kündigte unter anderem der damalige Kanzlerkandidat Olaf Scholz* (SPD) an, im Falle eines Wahlsiegs umfassende Korrekturen bei der Besteuerung der Rente* umsetzen zu wollen. Und das soll nun geschehen.

Was ändert sich also jetzt für Beschäftigte? Zuvor war die Rente steuerfrei und die Beiträge zur Rentenversicherung wurden aus dem versteuerten Lohn der Betroffenen gezahlt. Künftig soll die Besteuerung erst mit den Altersbezügen erfolgen. Heißt: Beschäftigte müssen ab 2023 keine Steuer mehr auf ihre Beiträge zur Rentenversicherung bezahlen, dafür versteuern sie als spätere Rentner:innen ihre Bezüge zu einhundert Prozent. (iwe) *fr.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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