Staatsrechtler: "Das Vorgehen im Fall Weyland war rechtswidrig"

Mit dem Staatsrechtler Joachim Wieland sprach unser Reporter Dieter Hintermeier über die Frankfurter OB-Kandidatin, Bernadette Weyland, die Aufgaben von politischen Beamten und deren Loyalitätskonflikte.
Herr Wieland, die Frankfurter OB-Kandidatin und ehemalige Staatssekretärin im hessischen Finanzministerium, Bernadette Weyland (CDU), wurde vom Kabinett in den einstweiliger Ruhestand versetzt, obwohl es keinen Dissens mit „ihrem“ Minister Thomas Schäfer gab. Wie ist dieses Vorgehen einzuschätzen?
JOACHIM WIELAND: Das Vorgehen im Falle von Frau Weyland war rechtswidrig, weil sie in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden ist, ohne dass ein Loyalitätskonflikt vorlag. Auch wenn das Kabinett der Versetzung von Weyland in den Ruhestand zugestimmt hat, ändert das nichts an der rechtlichen Bewertung des Falles.
Frau Weyland hat ihre Bezüge, die sie während des Wahlkampfes bezogen hat, an eine karitative Organisation gespendet. Ändert das etwas?
WIELAND: Nein, diese „Spende“ ändert an der Bewertung nichts.
In Hessen ist auch der Präsident des Verfassungsschutzes ein politischer Beamter. Passt das?
WIELAND: Der Präsident des Verfassungsschutzes ist schon Beamter und dazu verpflichtet, loyal gegenüber der Verfassung und dem Staat, zu sein. Das müsste ausreichen. Warum er darüber hinaus in Hessen noch als politischer Beamter einem Minister unterstellt ist, erschließt sich mir nicht.
Warum kommen eigentlich politische Beamte zum „Einsatz“?
WIELAND: Politische Beamte stellen in Leitungspositionen, vor allem in einem Ministerium sicher, dass der politische Wille des Ministers in der Ministerialverwaltung durchgesetzt wird. Sie wirken so als Scharniere zwischen Politik und Verwaltung.
In welchen „Abhängigkeiten“ stehen diese?
WIELAND: Politische Beamte stehen in einem besonderen Loyalitätsverhältnis zu dem politischen Amtsträger, dessen Willen sie umsetzen sollen. Politische Übereinstimmung mit dem Minister ist Voraussetzung für die erfolgreiche Wahrnehmung ihres Amtes. Eine Entlassung aus dem Amt kommt nur auf eigenen Antrag oder bei einem schweren Dienstvergehen in Betracht.
Politische Beamte haben ein hohes Job-risiko. Wie sind sie abgesichert?
WIELAND: Bei Loyalitätskonflikten können politische Beamte jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden, obwohl sie regelmäßig Beamte auf Lebenszeit sind. Je nach bereits absolvierter Dienstzeit erhalten sie für 6 bis 36 Monate ein Übergangsgeld von 71,75 Prozent ihrer Dienstbezüge, anschließend niedrigere Ruhestandsbezüge.
Was passiert mit diesen Beamten, wenn deren Vorgesetzte „gehen“?
WIELAND: Wenn der Minister aus dem Amt ausscheidet, entscheidet sein Nachfolger darüber, ob er weiter mit einem politischen Beamten zusammenarbeiten will oder ob er ihn wegen Loyalitätsproblemen in den einstweiligen Ruhestand versetzt.
Kann ein solcher Beamter freiwillig aus den Dienst ausscheiden?
WIELAND: Ein politischer Beamter kann auch auf eigenen Antrag aus dem Beamtendienst ausscheiden. Dann erhält er allerdings weder Übergangsgeld noch Ruhestandsbezüge, wird aber in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.
Welche Optionen hat ein politischer Beamter, wenn er beispielsweise in einen OB-Wahlkampf ziehen will?
WIELAND: Ein politischer Beamter kann für einen Wahlkampf Sonderurlaub ohne Besoldung erhalten, für begrenzte Zeit kann ein solcher Urlaub auch für die Zeit einer Tätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes gewährt werden, wenn diese Tätigkeit im öffentlichen Interesse liegt.
Vor diesem Hintergrund drängt sich die Frage auf, ob diese Beamten noch zeitgemäß sind?
WIELAND: Für den Status des politischen Beamten spricht, dass die Durchsetzung des demokratisch legitimierten Willens eines Ministers in die Ministerialverwaltung erleichtert wird. Das gilt besonders für einen Regierungswechsel nach einer langen Regierungszeit einer anderen Partei. Dagegen spricht, dass alle Beamten zur Loyalität gegenüber ihrem Dienstherrn verpflichtet sind und dass als politische Beamte häufig Parteifreunde versorgt werden.
Gibt es ähnliche gelagerte Fälle, wie den in Frankfurt?
WIELAND: Es kommt immer wieder vor, dass politische Beamte ohne Störung des Loyalitätsverhältnisses in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden. Falsch verstandene „Loyalität“ gegenüber Parteifreunden wird höher gewertet als die Bindung an das Recht, zumal niemand klagen kann.