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Entscheidung gefallen: BGH bestätigt Urteil im Mordfall Walter Lübcke

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Von: Nail Akkoyun

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Der BGH verhandelt über die Revisionen von Bundesanwaltschaft, Angeklagten und Nebenklägern, rund drei Jahre nach dem Mord an dem CDU-Politiker Walter Lübcke. (Archivfoto)
Der BGH verhandelt über die Revisionen von Bundesanwaltschaft, Angeklagten und Nebenklägern, rund drei Jahre nach dem Mord an dem CDU-Politiker Walter Lübcke. (Archivfoto) © Uli Deck/dpa

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Die lebenslange Haftstrafe des Lübcke-Mörders Stephan Ernst ist rechtskräftig.

Update vom Donnerstag, 25. August, 10.38 Uhr: Das Urteil gegen den Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke ist rechtskräftig. Das teilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe mit. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hatte den Rechtsextremisten Stephan Ernst im Januar 2021 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ist damit rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen. Einen wegen Beihilfe Mitangeklagten sprach das OLG in diesem Punkt frei. Auch das beanstandete der BGH nicht. (Az. 3 StR 359/21) Der Vorsitzende Richter des dritten Strafsenats, Jürgen Schäfer, sprach von einer „fehlerfreien Beweiswürdigung“ des OLG – sowohl mit Blick auf die Schuldsprüche als auch auf die Freisprüche.

Das OLG hatte es als erwiesen angesehen, dass der heute 48-jährige Ernst den CDU-Politiker Lübcke am 1. Juni 2019 spätabends zu Hause auf dessen Terrasse aus nächster Nähe mit einem Kopfschuss getötet hatte. Er habe seinen Fremdenhass auf Lübcke projiziert, seit sich dieser auf einer Bürgerversammlung Jahre zuvor für die Aufnahme von Flüchtlingen ausgesprochen hatte.

Neben dem Fall Lübcke ging es in dem Verfahren noch um einen Angriff auf einen irakischen Asylbewerber. Jemand hatte den Mann Anfang 2016 attackiert und ihm ein Messer in den Rücken gestochen. Die Bundesanwaltschaft hält Ernst für den Täter, konnte die OLG-Richter aber nicht überzeugen. Das Opfer trat ebenfalls als Nebenkläger auf.

Wird der Fall Walter Lübcke neu aufgerollt? BGH fällt Urteil

Erstmeldung vom Donnerstag, 25. August: Karlsruhe – Gut drei Jahre nach dem Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke fällt der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag (25. August) um 10.30 Uhr sein Urteil über die Revisionen. Dabei geht es vor allem um die Frage, ob das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main sich noch einmal mit dem Fall befassen muss.

Es hatte den Rechtsextremisten Stephan Ernst im Januar 2021 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen. Der heute 48-Jährige sitzt in Untersuchungshaft.

Das OLG sah es als erwiesen an, dass Ernst den CDU-Politiker am 1. Juni 2019 spätabends zu Hause auf dessen Terrasse aus nächster Nähe mit einem Kopfschuss getötet hatte. Er habe seinen Fremdenhass auf Lübcke projiziert, seit sich dieser auf einer Bürgerversammlung Jahre zuvor für die Aufnahme von Flüchtlingen ausgesprochen hatte.

Fall Walter Lübcke: Rolle von Markus H. noch immer unklar

Den Mitangeklagten Markus H., einen Freund von Ernst aus der rechten Szene, verurteilte das OLG zu einer anderthalbjährigen Bewährungsstrafe wegen eines Waffendelikts – aber nicht wie angeklagt wegen Beihilfe zum Mord an Lübcke. Er kam im Oktober 2020 frei.

Die Familie des Getöteten und die Bundesanwaltschaft monieren vor allem diese letzte Entscheidung des Frankfurter Gerichts. Sie sind überzeugt, dass der heute 46-Jährige eine wesentlich zentralere Rolle bei dem Attentat spielte. Er habe mit Ernst schießen geübt und ihn letztlich in seinem Willen zur Tat bestärkt. Die Hinterbliebenen halten ihn sogar für einen direkten Mittäter. Die Angehörigen und die Bundesanwaltschaft haben daher Revision eingelegt.

Ernst selbst hatte seine Aussage in dem Frankfurter Prozess mehrfach geändert und H. zeitweise beschuldigt, mit ihm bei Lübcke gewesen zu sein und – in einer Version – sogar die Waffe gehalten zu haben. Die OLG-Richter hielten das jedoch nicht für glaubhaft.

Die letzten Minuten von Walter Lübcke: Angehörige wollen „die ganze Wahrheit“ erfahren

In der mündlichen Verhandlung am BGH in Karlsruhe Ende Juli hatte die Witwe Irmgard Braun-Lübcke gesagt: „Für uns ist es wichtig, dass wir die ganze Wahrheit erfahren.“ Das bisherige Urteil lasse noch einige Fragen offen, „die wir gerne geklärt hätten“. Dabei gehe es vor allem um die letzten Minuten im Leben ihres Mannes: Gab es zum Beispiel noch einen Wortwechsel oder wurde er aus dem Hinterhalt erschossen?

Auch die Angeklagten gingen in Revision. Ernsts Anwälte etwa wenden sich gegen den Vorbehalt einer Sicherungsverwahrung nach der Haft. Der dritte Strafsenat am BGH prüft das OLG-Urteil ausschließlich auf Rechtsfehler. Er hat keine Zeugen gehört und keine Beweise erhoben. Tendenzen ließ der Vorsitzende Richter Jürgen Schäfer bei der Verhandlung vor knapp einem Monat nicht erkennen.

Neben dem Fall Lübcke geht es in dem Verfahren noch um einen Angriff auf einen irakischen Asylbewerber. Jemand hatte den Mann Anfang 2016 attackiert und ihm ein Messer in den Rücken gestochen. Die Bundesanwaltschaft hält Ernst für den Täter, konnte die OLG-Richter aber nicht überzeugen. Das Opfer tritt ebenfalls als Nebenkläger auf. (nak/dpa)

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