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Auf Autobahn-Beschleunigungsstreifen gilt Tempolimit nicht

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Ein wenig paradox, aber wahr: Wer sich auf dem Beschleunigungsstreifen befindet, muss sich nicht zwangsläufig an gegebene Tempolimits halten. Foto:Silas Stein
Ein wenig paradox, aber wahr: Wer sich auf dem Beschleunigungsstreifen befindet, muss sich nicht zwangsläufig an gegebene Tempolimits halten. Foto:Silas Stein © Silas Stein

Wie der Name verrät, dient der Beschleunigungsstreifen auf Autobahnauffahrten der Beschleunigung. An Tempolimits muss sich dort nicht gehalten werden, sofern dadurch ein sicheres Einfädeln gewährleistet wird.

Essen (dpa/tmn) - Ob Motorrad-, Auto- oder Lkw-Fahrer: Auffahrende auf Autobahnen dürfen auf Beschleunigungs- oder Einfädelungsstreifen eine auf den durchgehenden Fahrstreifen geltende Höchstgeschwindigkeit überschreiten, wenn es dem Einfädeln dient.

Darauf weist das Institut für Zweiradsicherheit unter Verweis auf die Straßenverkehrsordnung ( Paragraph 7a StVO) hin. Dabei darf auch rechts überholt werden.

Anders verhält es sich beim Abfahren von Autobahnen: Auf Verzögerungs - und Ausfädelungsstreifen darf nicht schneller gefahren werden als auf den durchgehenden Fahrstreifen. Nur bei stockendem Verkehr ist es den Angaben nach erlaubt, vorsichtig am durchgehenden Verkehr vorbeizufahren.

§ 7a StVO

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