Bundeskanzler trägt Augenklappe: Darf man damit Autofahren?
Zu einem Piratenkostüm gehört eine Augenklappe dazu. Und auch bei einer Augenverletzung muss man sie tragen. Am Steuer sollte man darauf aber verzichten.
Am Dienstag eröffnete Olaf Scholz mit Augenklappe gut gelaunt die IAA Mobility in München. Seinen Sportunfall beim Joggen nahm der Bundeskanzler mit Humor: „Das Wochenende hat mir auch ganz persönlich gezeigt: So schön Joggen ist, für manche Strecken nimmt man doch besser das Auto.“ Stellt sich die Frage: Darf der SPD-Politiker jetzt überhaupt noch Autofahren?
Mit dem Zweiten sieht man immerhin besser. Doch auch wenn das ZDF damit wirbt, in der Realität ist die Sicht mit beiden Augen selbstverständlich besser. Hinters Steuer setzen darf sich Scholz aber lediglich, um auf der IAA für Fotos zu posieren. Aktiv am Straßenverkehr teilnehmen darf er mit der Augenklappe jedoch nicht – so wie jeder andere Autofahrer.
StVO untersagt Autofahren mit Augenklappe: Sicht darf nicht eingeschränkt sein
Festgelegt wird das in § 23 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Dort heißt es: „Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.“

Wenig überraschend geht mit der Augenklappe eine Beeinträchtigung des Sehfeldes einher. Denn durch den Wegfall des zweiten Auges ist das räumliche Sehen eingeschränkt. Entsprechend darf man auch kein Auto bewegen, wenn man als Pirat mit Augenkappe verkleidet ist oder ein anderes Kostüm trägt, das das Sichtfeld einschränkt. Wer erwischt wird, bekommt ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro. Bei einem Unfall erhöht sich dieses und auch der Versicherungsschutz kann erlöschen.
Autofahren mit nur einem Auge: Auflagen sind möglich
Etwas anders ist die Situation, wenn man mit einer Sehbehinderung Autofahren will. Wer etwa auf einem Auge blind ist, kann mit einem Gutachten eines Augenarztes die Fahreignung nachweisen. Abhängig von der Schwere der Behinderung kann es sein, dass es Auflagen gibt. Etwa eine Begrenzung der maximalen Geschwindigkeit. Dies wird mit einer Nummer im Führerschein vermerkt, so wie es auch bei der Brille der Fall ist.
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Erblindet man jedoch erst im Laufe des Lebens – etwa wegen einer Erkrankung, eines Unfalls oder zeitweise wegen einer Operation – geht damit gemäß der Fahrerlaubnis-Verordnung (FEV Anlage 6) ein dreimonatiges Fahrverbot einher. Danach stellt ein Augenarzt die Fahreignung fest. Erst dann darf man wieder hinters Steuer. Für Olaf Scholz ist das ohnehin kein Problem. Der Bundeskanzler wird selbstverständlich gefahren. Ob mit oder ohne Augenklappe.