1. Startseite
  2. Ratgeber
  3. Auto

„Wahnsinnsfahrt“: Deutsches Paar rast in Dänemark durch Ort – Auto beschlagnahmt

Kommentare

Speziell im Ausland sollte man seinen Gasfuß besser zügeln – oft drohen Autofahrern dort harte Strafen. Das bekam nun ein deutsches Ehepaar in Dänemark zu spüren.

Sich nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten, ist nie eine besonders gute Idee. Nicht nur, dass man andere damit gefährdet – es drohen teils auch harte Strafen. Besonders im Ausland sollte man seinen Gasfuß zügeln, denn dort sind die Konsequenzen teils deutlich schärfer als hierzulande. Es drohen nicht nur sehr hohe Bußgelder, sondern unter Umständen ist sogar das Auto weg. So erging es nun einem deutschen Ehepaar in Dänemark.

„Wahnsinnsfahrt“: Deutsches Ehepaar rast in Dänemark mit 107 km/h durch Tempo-50-Zone

Das Nachbarland hat nämlich ein Gesetz, das sogenannte „Wahnsinnsfahrten“ hart bestraft. Darunter fällt beispielsweise, wenn man mit mehr als 100 km/h und gleichzeitig mit mehr als dem Doppelten der erlaubten Geschwindigkeit unterwegs ist. Doch genau tat nun ein deutsches Ehepaar in der Hauptstraße von Brøns in der Kommune Tønder: Sie rasten mit 107 km/h, wo nur 50 km/h erlaubt waren, wie die Polizei Süd- und Südjütland berichtet. Die Beamten machten kurzen Prozess: Das Fahrzeug des in Schleswig-Holstein lebenden Paares wurde beschlagnahmt. Ob der Wagen endgültig eingezogen wird, entscheidet am Ende ein Gericht.

Ein Auto passiert einen stationären Blitzer
In Dänemark war ein deutsches Ehepaar deutlich zu schnell unterwegs – ihr Auto wurde daraufhin beschlagnahmt. (Symbolbild) © Marius Schwarz/Imago

Dänische Polizei beschlagnahmt Auto: Fahren mit diesen Geschwindigkeiten „inakzeptabel“

„Wir sind sehr zufrieden, dass das Fahrzeug beschlagnahmt wurde. Das Fahren mit diesen Geschwindigkeiten sei inakzeptabel“, sagte Kommissar Eli Jepsen Gejsing, Leiter der Verkehrspolizei in Süd- und Südjütland. Es nicht das erste Mal, dass ein Deutscher in Dänemark aufgrund seiner Fahrweise sein Auto loswird: Erst kürzlich war dort ein 19-Jähriger mit 182 km/h in einer Tempo-80-Zone gemessen worden.

Noch mehr spannende Auto-Themen finden Sie im kostenlosen Newsletter von unserem Partner 24auto.de.

„Wahnsinnsfahrt“-Gesetz: Nicht nur extreme Raser können hart bestraft werden

Das sogenannte „Wahnsinnsfahrt“-Gesetz in Dänemark greift allerdings nicht nur bei extremen Geschwindigkeitsübertretungen. Es gibt auch noch zahlreiche andere Vergehen, durch die ein Auto beschlagnahmt werden kann, dazu gehören:

Anmerkung der Redaktion: Dieser Text ist bereits in der Vergangenheit erschienen. Er hat viele Leserinnen und Leser besonders interessiert. Deshalb bieten wir ihn erneut an.

Auch in Deutschland können Fahrzeuge von extremen Rasern nach § 315f Strafgesetzbuch (StGB) eingezogen werden – wenn es sich um ein sogenanntes „verbotenes Kraftfahrzeugrennen“ handelt.

Auch interessant

Kommentare