„Wahnsinnsfahrt“: Deutsches Paar rast in Dänemark durch Ort – Auto beschlagnahmt
Speziell im Ausland sollte man seinen Gasfuß besser zügeln – oft drohen Autofahrern dort harte Strafen. Das bekam nun ein deutsches Ehepaar in Dänemark zu spüren.
Sich nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten, ist nie eine besonders gute Idee. Nicht nur, dass man andere damit gefährdet – es drohen teils auch harte Strafen. Besonders im Ausland sollte man seinen Gasfuß zügeln, denn dort sind die Konsequenzen teils deutlich schärfer als hierzulande. Es drohen nicht nur sehr hohe Bußgelder, sondern unter Umständen ist sogar das Auto weg. So erging es nun einem deutschen Ehepaar in Dänemark.
„Wahnsinnsfahrt“: Deutsches Ehepaar rast in Dänemark mit 107 km/h durch Tempo-50-Zone
Das Nachbarland hat nämlich ein Gesetz, das sogenannte „Wahnsinnsfahrten“ hart bestraft. Darunter fällt beispielsweise, wenn man mit mehr als 100 km/h und gleichzeitig mit mehr als dem Doppelten der erlaubten Geschwindigkeit unterwegs ist. Doch genau tat nun ein deutsches Ehepaar in der Hauptstraße von Brøns in der Kommune Tønder: Sie rasten mit 107 km/h, wo nur 50 km/h erlaubt waren, wie die Polizei Süd- und Südjütland berichtet. Die Beamten machten kurzen Prozess: Das Fahrzeug des in Schleswig-Holstein lebenden Paares wurde beschlagnahmt. Ob der Wagen endgültig eingezogen wird, entscheidet am Ende ein Gericht.

Dänische Polizei beschlagnahmt Auto: Fahren mit diesen Geschwindigkeiten „inakzeptabel“
„Wir sind sehr zufrieden, dass das Fahrzeug beschlagnahmt wurde. Das Fahren mit diesen Geschwindigkeiten sei inakzeptabel“, sagte Kommissar Eli Jepsen Gejsing, Leiter der Verkehrspolizei in Süd- und Südjütland. Es nicht das erste Mal, dass ein Deutscher in Dänemark aufgrund seiner Fahrweise sein Auto loswird: Erst kürzlich war dort ein 19-Jähriger mit 182 km/h in einer Tempo-80-Zone gemessen worden.
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„Wahnsinnsfahrt“-Gesetz: Nicht nur extreme Raser können hart bestraft werden
Das sogenannte „Wahnsinnsfahrt“-Gesetz in Dänemark greift allerdings nicht nur bei extremen Geschwindigkeitsübertretungen. Es gibt auch noch zahlreiche andere Vergehen, durch die ein Auto beschlagnahmt werden kann, dazu gehören:
- Eine besonders rücksichtslose Fahrweise
- Fahren unter Alkoholeinfluss mit einem Blutalkoholwert von mehr als zwei Promille
- Fahrlässige Tötung unter besonders erschwerenden Umständen
- Die Herbeiführung einer unmittelbaren Gefahr für das Leben oder Eigentum einer Person
- Unter besonders erschwerenden Umständen fahrlässig eine erhebliche Schädigung des Körpers oder der Gesundheit einer Person herbeiführen
Auch in Deutschland können Fahrzeuge von extremen Rasern nach § 315f Strafgesetzbuch (StGB) eingezogen werden – wenn es sich um ein sogenanntes „verbotenes Kraftfahrzeugrennen“ handelt.