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Sicherheitsabstand auf der Autobahn: Was ist das Minimum? Und welche Strafen drohen?

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Zu nahes Auffahren auf der Autobahn ist für den Vorausfahrenden nicht nur unangenehm – es ist auch sehr gefährlich. Doch: Wie viel Abstand muss man mindestens einhalten?

Es ist eine Situation, wie sie die meisten Autofahrer kennen dürften: Man fährt auf der linken Spur der Autobahn – und plötzlich hängt ein nachfolgendes Auto im Rückspiegel. In der Regel ist das nahe Auffahren alles andere als ein angenehmes Gefühl. Und auch, wenn man das Fahrzeug gerne vorbeilassen würde – manchmal ist das nicht sofort möglich, weil die Spur rechts keine Möglichkeit zum Einscheren bietet. Aber: Welchen Abstand muss man auf der Autobahn eigentlich mindestens einhalten? Und wann wird aus Drängeln gar eine Nötigung im Straßenverkehr?

Sicherheitsabstand auf der Autobahn: Was die Straßenverkehrsordnung vorschreibt

Für den Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug gibt es keinen konkreten Wert, der beispielsweise in Metern festgelegt ist. Die Distanz zum Vordermann ist immer abhängig von der gefahrenen Geschwindigkeit. Geregelt ist der Sicherheitsabstand in § 4 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Dort heißt es: „Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird.“ 

Abendlicher Verkehr auf der Autobahn
Abstand auf der Autobahn: Wie nah darf der Hintermann eigentlich auffahren? (Symbolbild) © Jochen Tack/Imago

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Den richtigen Abstand einhalten: Es gibt zwei Faustregeln

Zahlreiche Fahrzeuge haben heutzutage bereits Abstandswarner oder Abstandsregel-Tempomaten verbaut. Wer nicht über eine solche Technik verfügt, sollte die beiden Faustregeln für den Sicherheitsabstand kennen. Die bekannteste lautet: Mindestabstand außerorts gleich „halber Tacho“. Wer also 140 km/h fährt, sollte als mindestens 70 Meter Distanz zum Vordermann halten. Aber wie weiß man nun, wie weit 70 Meter in etwa sind? Hier leisten die Leitpfosten am Fahrbahnrand normalerweise eine gute Orientierungshilfe. In der Regel sind sie im Abstand von 50 Metern aufgestellt – so lässt sich der aktuelle Abstand gut einschätzen.

Sicherheitsabstand auf der Autobahn nicht eingehalten: Welche Strafen Autofahrern drohen

Auch mit der sogenannten „Zwei-Sekunden-Regel“ lässt sich der Abstand grob bestimmen. Dabei muss man als Autofahrer darauf achten, wann ein vorausfahrendes Fahrzeug beispielsweise ein bestimmtes Verkehrsschild passiert. Mit seinem eigenen Fahrzeug sollte man jene Stelle dann frühestens zwei Sekunden später erreichen.

Ein Verstoß gegen die Abstandsvorschriften auf der Autobahn kann durchaus teuer werden. Die Bußgelder sind dabei abhängig vom gefahrenen Tempo sowie der Höhe der Unterschreitung. Laut bussgeldkatalog.org führt ein Sicherheitsabstand von weniger als der Hälfte des halben Tachowerts ab 100 km/h zu einer Geldbuße von 75 Euro sowie einem Punkt in Flensburg. Beträgt der Abstand bei diesem Tempo weniger als 1/10 des halben Tachowerts so kostet es 320 Euro, dazu gibt es zwei Punkte sowie ein dreimonatiges Fahrverbot. Ab 130 km/h verschärfen sich die Strafen nochmals. Letztgenannter Verstoß schlägt dann beispielsweise mit 400 Euro zu Buche, die restlichen Sanktionen bleiben gleich.

Zu wenig Abstand auf der Autobahn: Ob es eine Nötigung ist, entscheidet ein Richter

Größerer Ärger droht Dränglern, wenn ihre Tat als Nötigung im Straßenverkehr ausgelegt wird. Dabei handelt es sich um eine Straftat, die unter Umständen sogar mit Gefängnis bestraft werden kann. Zumeist wird aber eine hohe Geldstrafe verhängt – diese richtet sich nach dem monatlichen Nettogehalt. Ein Fahrverbot kann zusätzlich verhängt werden. Zu nahes Auffahren allein dürfte aber im Normalfall nicht den Tatbestand der Nötigung erfüllen. Dies ist zumeist dann der Fall, wenn der Vordermann massiv unter Druck gesetzt wird, etwa durch zusätzlichen Einsatz der Lichthupe. Am Ende entscheidet so einen Fall aber immer ein Richter.

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