Mit knapp 100 km/h an Kita vorbeigerast: Fahrer noch in „Autobahnstimmung“
Besonders vor Kindergärten und Schulen fahren Autofahrer zumeist automatisch defensiv. Nicht so ein 22-jähriger Raser in Berlin.
Dass man versehentlich mal ein paar km/h zu viel fährt – kann mal vorkommen. Immer wieder stoppt die Polizei jedoch auch Extrem-Raser wie kürzlich einen 22-jährigen VW-Fahrer, der innerorts mit 171 km/h unterwegs war oder einen BMW-Rowdy, der statt der erlaubten 100 mit 228 km/h gemessen wurde. Nun zog die Polizei in Berlin einen Raser aus dem Verkehr: Er war mit deutlich überhöhtem Tempo vor einer Kita unterwegs – mit einer kuriosen Begründung.
Geschwindigkeitskontrolle vor Kita: Knapp 100 km/h statt erlaubter 30
Es war wohl auch für die Polizei Berlin ein eher ungewöhnlicher Vorfall – weshalb die Beamten davon auch auf der Plattform X (ehemals Twitter) berichten. Bei einer Geschwindigkeitskontrolle vor einer Kita hatten sie den Autofahrer mit fast 100 km/h (dem Foto zufolge offenbar mit 97 km/h) geblitzt. Wie vor Kindergärten, Schulen und Altenheimen meist üblich, waren dort nur 30 km/h erlaubt.
Noch in „Autobahnstimmung“ – kuriose Begründung für Raser-Aktion vor Kita
Ob der Raser sich seines Vergehens auch nach dem Anhalten durch die Polizei bewusst war, scheint fraglich. Er sei noch in „Autobahnmood“ („mood“, engl. für „Stimmung“), erklärte er den Beamten. Nun dürfte er allerdings Zeit haben, über seinen Fahrstil nachzudenken – zu Fuß, auf dem Rad oder mit Bus oder Bahn. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts um 61 bis 70 km/h drohen zwei Punkte in Flensburg, 700 Euro Bußgeld und ein dreimonatiges Fahrverbot.
Noch mehr spannende Auto-Themen finden Sie im kostenlosen Newsletter von unserem Partner 24auto.de.
In den Niederlanden wäre der Raser auch seinen Wagen vermutlich umgehend los gewesen. Denn dort gibt es das sogenannte „Wahnsinnsfahrt“-Gesetz: Bei extremen Verstößen kann das Fahrzeug beschlagnahmt werden, wie kürzlich auch ein 19-jähriger deutscher Raser erfahren musste.

Auch in Österreich wurde kürzlich eine Verschärfung des Verkehrsrechts beschlossen – dort können Autos von Temposündern bald versteigert werden. In Deutschland ist es ebenfalls möglich, ein Auto einzuziehen – und zwar, wenn es sich um ein sogenanntes „verbotenes Kraftfahrzeugrennen“ nach § 315f StVO handelt.