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„Wahnsinnsfahrt“ mit 182 km/h statt erlaubter 80 km/h: Dänische Polizei kassiert Auto von deutschem Raser

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Weil er in Dänemark mit extrem überhöhter Geschwindigkeit gemessen wurde, ist ein 19-jähriger Deutscher nun sein Auto los. Grund ist das „Wahnsinnsfahrt“-Gesetz.

Selbst grundsätzlich defensiv fahrenden Autofahrern passiert es mal, dass sie kurz den Tacho nicht genau im Blick haben – und vielleicht mit ein paar km/h zu viel geblitzt werden. Leider gibt es aber auch immer wieder Fälle, in denen man wohl nicht mehr von einer kleinen Unaufmerksamkeit sprechen kann: Gerade erst stoppte die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern einen VW-Raser, der mit 171 km/h innerorts unterwegs war – ähnlich rasant war im selben Bundesland ein BMW-Fahrer unterwegs. Nun wurde ein deutscher Raser in Dänemark bei einer „Wahnsinnsfahrt“ erwischt – sein Auto wurde beschlagnahmt.

Rücksichtslose Fahrweise: Dänen beschlagnahmen Auto von deutschem Raser

Wie die dänische Polizei berichtet, wurde der 19-jährige Deutsche mit 182 km/h in einer Tempo-80-Zone gemessen. Drei Tage später wurde sein Auto dann beschlagnahmt – wegen besonders „rücksichtslosen Fahrens“. In Dänemark gibt es das sogenannte „Wahnsinnsfahrt“-Gesetz, mit dem die Polizei bei besonders extremen Verkehrsverstößen hart durchgreifen kann. Unter anderem zählen folgende Vergehen dazu:

Ein Schild am Grenzübergang zu Dänemark
In Dänemark hat die Polizei das Auto eines deutschen Rasers beschlagnahmt – wegen einer „Wahnsinnsfahrt“. © Carsten Rehder/dpa

Deutscher Raser darf Dänemark verlassen – aber ohne sein Auto

„Wir sind sehr zufrieden, dass es uns gelungen ist, eine Anklage gegen den Fahrer und die Beschlagnahmung des Autos zu erwirken“, sagte der Leiter der Verkehrsabteilung der Polizei Süd- und Südjütlands, Polizeikommissar Eli Jepsen Gejsing. Wahnsinniges Fahren sei ein völlig inakzeptables Verhalten. Es habe zwar keine Grundlage gegeben, den 19-Jährigen in Untersuchungshaft zu nehmen, dennoch erwarteten ihn nun rechtliche Konsequenzen. Der Raser konnte Dänemark verlassen – allerdings ohne sein Auto.

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Anmerkung der Redaktion: Dieser Text ist bereits in der Vergangenheit erschienen. Er hat viele Leserinnen und Leser besonders interessiert. Deshalb bieten wir ihn erneut an.

Auch in Österreich wurde gerade erst eine Verschärfung des Verkehrsrechts beschlossen: Ab März 2024 dürfen dort Autos von Rasern eingezogen und sogar versteigert werden. Und auch in Deutschland können Fahrzeuge von extremen Rasern nach § 315f Strafgesetzbuch (StGB) eingezogen werden – wenn es sich um ein sogenanntes „verbotenes Kraftfahrzeugrennen“ handelt. 

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