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Der Bußgeld-Katalog für Temposünder

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Verwarnungsgeld, Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot - Temposünder müssen mit einer Strafe rechnen. Wer in der Stadt 70 km/h zu viel auf dem Tacho zahlt 680 Euro, kassiert vier Punkte in Flensburg und drei Monate Fahrverbot.

Bußgeld für Temposünder
1 / 9Verwarnungsgeld, Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot - Temposünder müssen mit einer Strafe rechnen. © dpa
Bußgeld für Temposünder
2 / 9Wer in der Stadt 70 km/h zu viel auf dem Tacho zahlt 680 Euro, kassiert vier Punkte in Flensburg und drei Monate Fahrverbot. © dpa
Bußgeld für Temposünder
3 / 9Der Bußgeld-Katalog © dpa
Bußgeld für Temposünder
4 / 9Der Bußgeld-Katalog © dpa
Bußgeld für Temposünder
5 / 9Das Geld liegt auf der Straße: Kritiker halten viele Radarfallen, besonders außerhalb von Gefahrenstellen, für Abzocke. „Bundesweit erwarten Kommunen für 2013 Blitzer-Einnahmen von mehr 600 Millionen Euro“, so Torsten Florian Singer, Sprecher der Initiative gemeinsam gegen Blitzerabzocke. © Initiative gemeinsam gegen Blitzerabzocke
Uhu
6 / 9Tausende Autofahrer sind 2012 auf einer Eifeler Landstraße in eine Radarfalle gerauscht und wurden bestraft. Eine Tempo-Sünderin klagte zwar erfolgreich gegen die Radarfalle, doch zum Schutz der nachtaktiven Uhus, die in Felsen an der Straße leben, gilt für Autofahrer mit Einbruch der Dämmerung und nachts Tempo 50 und tagsüber Tempo 70. © dpa
Das Warnen vor stationären Radarfallen ist nach der Straßenverkehrsordnung in Deutschland verboten. Auch bei Navigationsgeräte mit Warnfunktion droht eine saftige Strafe. Das Verbot gilt nach Angaben des ADAC für klassische Warngeräte und auch für Navigationsgeräte oder Mobiltelefone, die vor Blitzern warnen.
7 / 9Das Warnen vor stationären Radarfallen ist nach der Straßenverkehrsordnung in Deutschland verboten. Auch bei Navigationsgeräte mit Warnfunktion droht eine saftige Strafe. Das Verbot gilt nach Angaben des ADAC für klassische Warngeräte und auch für Navigationsgeräte oder Mobiltelefone, die vor Blitzern warnen. © dpa
moderne Blitzer-Anlage
8 / 9Wer trotz dieses Verbots ein solches Gerät betriebsbereit an Bord hat, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld von 75 Euro und vier Punkten in Flensburg rechnen. © dpa
Lichthupe
9 / 9Das Warnen anderer Verkehrsteilnehmer mittels Handzeichen oder Schildern ist grundsätzlich nicht verboten. Sollten andere Verkehrsteilnehmer aber behindert oder abgelenkt werden, kann die Polizei das Warnen untersagen. Die häufige Praxis, mit der Lichthupe auf Blitzer aufmerksam zu machen, ist allerdings nicht erlaubt und wird mit einem Bußgeld von zehn Euro bestraft. © dpa

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