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Welches Bußgeld Sie bei einem unleserlichen Kennzeichen erwarten kann

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Ein altes Nummernschild, das stark verschmutzt ist.
Ist das Nummernschild stark verdreckt, kann gegebenenfalls ein Bußgeld drohen. (Archivbild/Symbolbild) © Steinach/Imago (Archivbild/Symbolbild)

Dürfen Sie beim Aufhübschen des Autos auch Ihr Kennzeichen dekorieren? Was passiert, wenn ein stark verdrecktes Kennzeichen nicht mehr deutlich lesbar ist?

Nicht nur im Straßenverkehr selbst sind diverse Verkehrsregeln zu beachten. Auch beim zwischenzeitlichen Anhalten und Abstellen des Autos, beim Parken in- und außerhalb der Garage und beim Verschönern Ihres Wagens müssen gewisse Richtlinien beachtet werden. Andernfalls erwartet Sie gegebenenfalls ein saftiges Bußgeld und zusätzliche rechtliche Konsequenzen.

September: Neuregelungen bezüglich der Kfz-Zulassung

Ab September 2023 wird der langersehnte Wunsch vieler, nach einer digitalen Kfz-Zulassung, endlich erfüllt. Dank des diesbezüglichen Projekts („i-Kfz“) des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV), sparen Sie zukünftig Zeit und Energie bei der Kfz-Zulassung Ihres Wagens und erledigen diese bequem und ohne Terminvergabe online und von zu Hause.

Bis Ihre dazugehörige Stempelplakette mit der Post eingetroffen ist, können Sie jedoch trotzdem Auto fahren. Sie genießen eine zehntägige Übergangsfrist, in der Ihre digitale Zulassungsbescheinigung als temporärer Zulassungsbescheid genutzt werden kann.

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Bußgeldkatalog: Unleserliches Kennzeichen

Ein sauber lesbares Kennzeichen ist für Ihr Fahrzeug elementar. Ob durch starke Dreckrückstände, eine fehlende Stempelplakette oder eigene Verschönerungen – entspricht Ihr Kennzeichen nicht den allgemeinen Vorgaben, kann das schnell teuer für Sie werden. Nicht nur bei Überschreitung der Übergangsfrist für Ihre Stempelplakette droht, laut Chip.de, ein Bußgeld.

Ist Ihr Autokenn­zeichen schlecht lesbar oder die angebrachte Prüfplakette / Prüfmarke verdeckt oder verschmutzt, kommen Sie mit 5 € Bußgeld noch günstig davon. Befindet sich jedoch Ihr vorderes oder hinteres amtliches Kennzeichen, sowie die Kennzeichen­beleuchtung in keinem ordnungsgemäßen Zustand und entspricht nicht den Vorschriften, verdoppelt sich der Preis schon auf 10 €, wie die Serviceseite Bussgeldkatalog.org auflistet.

Fehlt Ihr Kennzeichen komplett, werden dafür 60 € fällig und verschönern Sie es mithilfe von Glas, Folie oder ähnlichen Abdeckungen, zahlen Sie gegebenenfalls ganze 65 €.

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