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Diesel-Skandal: Geschädigte Autofahrer können sich Klage gegen VW anschließen

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Von: Andre Borbe

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Ab sofort können sich betroffene Diesel-Besitzer der Klage gegen VW anschließen.
Ab sofort können sich betroffene Diesel-Besitzer der Klage gegen VW anschließen. © picture alliance/Marcel Kusch/dpa

Im November wurde die Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen auf den Weg gebracht. Betroffene können nun ihre Ansprüche gegen den Konzern geltend machen.

Anfang November brachten der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der ADAC die erste Musterfeststellungsklage in Deutschland auf den Weg. Sie richtet sich gegen den VW-Konzern im Zuge des Diesel-Skandals.

Ab sofort können sich betroffene Käufer von Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit Dieselmotoren des Typs EA 189 der Klage gegen Volkswagen anschließen. Voraussetzung ist, dass sie ein Rückrufschreiben des Kraftfahrtbundesamts erhalten haben.

Musterfeststellungsklage gegen VW: Über 50.000 Anmeldungen erwartet

Der ADAC selbst rechnet damit, dass sich in den kommenden Wochen über 50.000 Betroffene der Klage gegen VW anschließen werden.

ADAC Präsident Dr. August Markl: "Der ADAC unterstützt die Klage des vzbv, damit Geschädigte zu ihrem Recht kommen. Für uns ist wichtig, dass der Diesel-Skandal im Sinne und Interesse unserer Mitglieder aufgearbeitet und endlich abgeschlossen wird. Vielleicht kann so ein Schlussstrich auch dazu beitragen, dass das interessengeleitete Schlechtreden der Antriebstechnologie Diesel sowie der gesamten Automobilbranche ein Ende findet."

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So beteiligen Sie sich an der Musterfeststellungsklage gegen VW

Wer sich an der Musterfeststellungsklage beteiligen will, kann dies kostenlos, einfach und ohne Anwaltszwang machen. Der sicherste und schnellste Weg ist eine Onlineanmeldung unter www.bundesjustizamt.de. Dabei werden die Pflichtangaben automatisch vor dem Absenden geprüft. Auch eine Anmeldung per Post zur Eintragung in das Klageregister ist möglich. Hilfe zum Ausfüllen finden Betroffene unter adac.de/musterfeststellungsklage oder auf den Internetseiten des Bundesamts für Justiz (www.bundesjustizamt.de). Für die Anmeldung sind keine weiteren Unterlagen erforderlich.

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Was ist das Ziel der Musterfeststellungsklage?

Die Musterfeststellungsklage soll erreichen, dass ein Gericht zunächst feststellt, dass VW den geschädigten Verbrauchern grundsätzlich Schadensersatz schuldet, der durch die Manipulation der Software entstanden ist.

Entscheidet ein Gericht zugunsten der Kläger, müssten Verbraucher im Anschluss eine eigene Klage gegen VW anstrengen. In dieser können sie eine konkrete Höhe des Schadensersatzes einfordern. Der vzbv und der ADAC gehen davon aus, sollte VW verurteilt werden, dass der Konzern mit Rücksicht auf sein öffentliches Ansehen Bereitschaft signalisieren könnte, die Schäden ohne zweite Klage zu ersetzen.

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anb

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