Strafzettel im Ausland: Autofahrer sollten Bescheid kritisch prüfen
Auch Wochen nach dem Urlaub kann noch ein teures Andenken winken: ein Bußgeld. Wer sich richtig verhält, kann bares Geld sparen.
Mit Bayern ist nun auch das letzte Bundesland in das neue Schuljahr gestartet. Die Sommerferien sind damit endgültig vorüber. Mitunter trudelt jetzt aber ein nicht so schönes Andenken an den Urlaub ein: ein Bußgeldbescheid aus dem Ausland. Ignorieren sollte man diesen jedoch unter keinen Umständen. Doch wie reagiert man richtig und wann ist ein Einspruch sinnvoll?
Eine kritische Prüfung des Bescheides ist in jedem Fall wichtig. „Insbesondere der Vorwurf und die Tatdaten (beispielsweise Tatort, Tatzeit, weitere Tatmodalitäten) sind zu hinterfragen und auf Plausibilität zu prüfen“, sagt Tom Louven, Anwalt für Verkehrsrecht und Partneranwalt von Geblitzt.de der AutoBild.
Bußgeld aus dem Ausland: Anwalt rät zur kritischen Prüfung des Bescheids
Wer Zweifel hat, sollt eine tiefer gehende juristische Prüfung des Dokuments oder Bescheides durch einen Anwalt in Anspruch nehmen. Sind diese gerechtfertigt, kann ein Einspruch eingelegt werden. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Landes, in dem der Verstoß begangen wurde.

Ein Einspruch kann auch dann ein Mittel sein, wenn eine Rechtsmittelbelehrung in dem Bußgeldbescheid fehlt. Und auch bei Parkverstößen aus Kroatien rät der ADAC dazu, das Bußgeld nicht so hinzunehmen. Notare und Anwälte aus Pula verlangen bei ausstehenden Parkgebühren von zehn bis 40 Euro, nicht selten bis zu 500 Euro an zusätzlichen Gebühren – unter anderem für Rechtsverfolgungskosten. „Der EuGH hat kürzlich festgestellt, dass kroatische Notare hierzu nicht befugt sind. Kroatische Gerichte sehen neuerdings die meisten Gebühren der Anwälte ebenfalls als überzogen an“, schreibt der ADAC. In England kann auch die Bekleidung des Kontrolleurs helfen, um das Bußgeld zu vermeiden. Die muss nämlich nach Vorschrift sein.
Bußgeld im Ausland: Wer schnell zahlt, kann sparen
Was, aber wenn man doch zahlen muss? „Sollte die Zahlung nach kritischer Überprüfung berechtigt sein: das Bußgeld so schnell wie möglich zahlen, um eine Erhöhung der Geldbuße zu vermeiden“, rät Louven. In einigen EU-Ländern kann nämlich genau das schnell passieren. Wer sein Bußgeld hingegen zügig zahlt, der kann oft von hohen Rabatten profitieren. „Je nach Land und Art des Verkehrsverstoßes sind bis zu 50 Prozent Nachlass möglich“, erklärt der ADAC auf seiner Homepage. Besonders großzügig sind hier Frankreich, Großbritannien, Griechenland, Italien, Slowenien und Spanien.
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Einfach gar nicht zu bezahlen, ist aber auch keine Option. Denn Bußgeldbescheide aus den EU-Staaten können auch in Deutschland vollstreckt werden. Zumindest dann, wenn die Geldstrafe für den Verstoß bei mehr als 70 Euro liegt – inklusive Verwaltungskosten wohlgemerkt. „Regelmäßig wird die Bagatellgrenze also erreicht. Damit ein Bescheid aus dem europäischen Ausland vollstreckt werden kann, müssen die Dokumente ganz beziehungsweise zumindest die maßgeblichen Inhalte des Bescheides in deutscher Sprache verfasst sein“, erklärt Louven der AutoBild.