„Realitätsfremd“: Automobilclub kritisiert geplante Verschärfung der EU-Führerscheinregeln scharf
Extreme Ideen für eine EU-Führerscheinreform zogen viel Kritik nach sich. Besonders der Ruf nach einer neuen Führerscheinklasse löst bei Automobilclubs Unverständnis aus.
Die Vorschläge zur Verschärfung der EU-Führerscheinregeln der französischen Grünen-Abgeordeneten Karima Delli haben für heiße Diskussionen gesorgt. Eine ihrer Forderungen ist beispielsweise die Einführung eines generellen Tempolimits von 110 km/h für Fahranfänger, auch ein Nachtfahrverbot für Führerscheinneulinge gehört zu ihren Ideen. Für die Vorschläge gab es von Politikern einigen Gegenwind – selbst aus den eigenen Reihen. Auch bei den Automobilclubs kamen die Ideen nicht sonderlich gut an – vor allem ein Vorschlag.
Einführung der Führerscheinklasse B+? Laut ACV ist diese Forderung „realitätsfremd“
Auch der Automobil-Club Verkehr (ACV) hat sich nun zu dem Thema geäußert. Die vorgeschlagene Einführung einer neuen Führerscheinklasse B+ für Pkw mit einem Gewicht von mehr als 1,8 Tonnen sei „realitätsfremd“. Auswirkungen hätte das vor allem für Fahranfänger, die dann nur noch Autos mit einem Gewicht von weniger als 1.800 Kilo fahren dürften. Somit wäre es in vielen Fällen nicht mehr möglich, das „schwere“ Familienauto zu nutzen. Stattdessen kämen zusätzliche Kosten auf die Fahranfänger für die Anschaffung eines „leichten“ Pkw zu.

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Führerscheinklasse B+: Gewichtsgrenzen laut ADAC „willkürlich“ gewählt
Außerdem verkenne der Vorschlag, dass moderne Fahrzeuge mit ihrer Sicherheitsausstattung immer mehr wiegen würden – speziell natürlich Elektroautos dank ihrer schweren Batterien. Der ADAC hatte sich zu dem „B+“-Vorschlag ähnlich geäußert: Die Gewichtsgrenzen seien „willkürlich“ gewählt und zudem sei nicht erkennbar, wie die Verkehrssicherheit durch die Maßnahme gesteigert werden könne.
Befristung des Führerscheins: ACV hat anderen Vorschlag
Ebenso kritisierte der ACV den Vorschlag einer zeitlichen Befristung des Führerscheins: Ab 60 Jahren könnte er nur noch sieben Jahre gültig sein, ab 70 nur noch fünf, und ab 80 nur noch zwei Jahre. Eine Befristung allein aus Altersgründen und die Einführung gesetzlich verpflichtender ärztlicher Gesundheitschecks zur Überprüfung der Fahrtauglichkeit lehne der ACV ab. „Ob Menschen fahrgeeignet sind, hängt in erster Linie von ihrem individuellen Gesundheitszustand ab. Dieser lässt sich aber nicht pauschal an Altersstufen knüpfen“, sagte ACV-Geschäftsführer Holger Küster. „Der Änderungsvorschlag berücksichtigt zu wenig die Eigenverantwortung der Bürger. Die vorgeschlagenen Einschränkungen für Senioren gehen zu weit.“ Stattdessen sollte verstärkt für freiwillige Verkehrstauglichkeitsüberprüfungen und begleitende Beratungsmaßnahmen geworben werden.