Polizeikontrolle mit dem Smartphone filmen: Ist das erlaubt?
Eine Polizeikontrolle ist meist nicht dramatisch. Doch darf man sie mit dem Handy filmen? Die Rechtslage dazu ist unklar.
Wer mit seinem Auto in eine Verkehrskontrolle gerät, kann schnell nervös werden. Dafür gibt es zu meist keinen Grund. Wer den Fahrzeugschein im Original vorweisen kann, hat überwiegend nichts zu befürchten. Außer, er hat sich nicht an die Verkehrsregeln gehalten. Mancher Autofahrer hat dennoch das Bedürfnis, die Kontrolle durch die Polizei zu filmen. Nur stellt sich die Frage: Ist das überhaupt erlaubt?
Mit dieser Fragestellung müssen sich immer häufiger die deutschen Gerichte beschäftigen. Denn die Polizei ist der Meinung, dass dies eine Straftat sei. Die Bürger hingegen haben immer mehr das Gefühl sich mit den Aufzeichnungen abzusichern, dass die Beamten nicht gegen Regeln verstoßen.
Polizeikontrolle mit dem Smartphone filmen: Rechtslage noch nicht restlos geklärt
Doch machen sich Autofahrer strafbar oder nicht? „Die Rechtslage ist aber noch nicht restlos geklärt“, schreibt die Rechtsanwältin Christina Glück auf anwalt.de. So gab es laut t-online.de am Amtsgericht München bereits mehrere Verurteilungen, weil Kontrollen gefilmt wurden.

Die Polizei und der ADAC weisen derweil darauf hin, dass nach Einzelfall entschieden werden muss. Der Automobilklub erklärt, dass es gemäß der Datenschutzgrundverordnung nur bei berechtigtem Interesse zulässig wäre, die Kontrolle mit dem Smartphone zu filmen. Fraglich ist zudem, ob schon die Vermutung eines Vorschriftverstoßens reich, um eine Aufnahme zu rechtfertigen.
Polizeikontrolle mit dem Smartphone filmen: Bei Bodycam-Einsatz kein Problem
Sollte es zulässig sein, darf jedoch kein Ton aufgenommen werden, anderenfalls sei man schnell im Bereich des nicht öffentlich gesprochenen Wortes, wie Julian Häußler vom ADAC den Stuttgarter Nachrichten erklärte. Der Tonträger kann gemäß Paragraf 201 Absatz 5 des Strafgesetzbuchs eingezogen werden.
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In einem Fall droht Autofahrer indes kein Ärger: Wenn die Bodycam der Polizeibeamten während des Einsatzes läuft. „Wer dann zum Smartphone greift und filmt, macht sich deshalb nicht strafbar, hat das Landgericht Hanau entschieden“, erklärt Glück auf anwalt.de. Dann gelten auch die Aussagen der Polizei nicht mehr als „nicht-öffentlich“.