1. Startseite
  2. Ratgeber
  3. Auto

Im Kreisverkehr fahren: Wie verhält man sich richtig?

Erstellt:

Von: Simon Mones

Kommentare

Viele Autofahrer tun sich schwer mit Kreisverkehren. Schon das Einfahren wirft Fragen auf. Und das Durchfahren und Verlassen bereitet auch Probleme.

Der Kreisverkehr ist in Deutschland allgegenwärtig, doch wie so manches Verkehrszeichen stellt auch das runde Verkehrshindernis manchen Autofahrer vor ein Rätsel. Oftmals wird der Kreisel dabei falsch genutzt. Was also ist ein Kreisverkehr und wie verhält man sich richtig? Die Frage ist weniger banal, als man meinen könnte. Bei nicht allen „runden“ Straßenführungen handelt es sich um einen Kreisverkehr. Ein echter Kreisverkehr ist durch die Schilder 205 (Vorfahrt gewähren) und 215 (Kreisverkehr) gekennzeichnet. Sie stehen an jeder Einfahrt. Fehlt das Schild 205 oder auch 215, handelt es sich um einen kreisförmigen Knotenpunkt.

Eine wichtige Frage lautet dabei: Wer hat Vorfahrt? Wie schon das Schild 205 deutlich macht: Einfahrende Autofahrer müssen dem im Kreisverkehr befindlichen Verkehrsteilnehmer Vorfahrt gewähren. Am besten, man nähert sich einem Kreisverkehr mit reduziertem Tempo. Ist er frei oder das innenfahrende Fahrzeug weit genug weg, darf man einfahren. Ansonsten muss man warten. Im Kreisverkehr fährt man dann so lange linksherum, bis die gewünschte Abfahrt erreicht ist.

Ein Kreisverkehr aus der Luft.
Im Kreisverkehr gibt es einige Regeln zu beachten. © Pantermedia/Imago

Kreisverkehr fahren: Wie verhält man sich richtig?

Doch wann wird geblinkt? Beim klassischen Kreisverkehr wird nicht beim Einfahren geblinkt, sondern beim Verlassen. Fast jeder Autofahrer macht hierbei einen Fehler. Darf man im Kreisverkehr parken? Nein, das Parken ist weder im Kreisverkehr noch auf der Mittelinsel gestattet. Im Falle einer Panne sollte man das Fahrzeug so abstellen, dass es andere Verkehrsteilnehmer möglichst wenig behindert.

Wie verhält man sich bei mehrspurigen Kreisverkehren? Im Prinzip genauso wie in einem einspurigen Kreisverkehr. Wer einfährt, ordnet sich am besten passend zu seiner Abfahrt ein. Wer an der nächsten oder übernächsten Abfahrt raus will, nimmt die rechte Spur; die anderen Verkehrsteilnehmer können sich in den inneren Spuren einfädeln. Will man von den inneren Fahrspuren eine Abfahrt erreichen, muss man darauf achten, den auf der Außenspur-Fahrenden die Vorfahrt zu gewähren. Wer die Spur innerhalb des Kreisels wechseln möchte, muss blinken.

Kreisverkehr: Regeln für Radfahrer und Fußgänger

Welche Regeln gelten für Radfahrer? Radfahrer müssen den gleichen Regeln wie Autofahrer folgen: also beim Einfahren die Vorfahrt gewähren und den Kreisel gegen den Uhrzeigersinn befahren. Beim Ausfahren oder Spurwechsel kommen Handzeichen zum Einsatz. Verfügt der Kreisel über eine eigene Radspur, ist die Nutzung für Radfahrer verpflichtend. Sofern es keine andere Regelung gibt, haben Fahrradfahrer auf der Radspur Vorrang an den Ein – und Ausfahrten des Kreisverkehrs.

Noch mehr spannende Auto-Themen finden Sie im kostenlosen Newsletter von 24auto.de, den Sie gleich hier abonnieren können.

Und wie sieht es mit Fußgängern aus? Autofahrer müssen besonders auf vorn rechts oder links querende Fußgänger bei der Ausfahrt achten und bei Bedarf anhalten. Ist ein Übergang markiert, haben Fußgänger Vorrang. Gibt es etwa einen Zebrastreifen vor der Einfahrt, müssen Autofahrer Fußgängern auch bei der Einfahrt Vorrang gewähren.

Kreisverkehr: Kreismitte darf nicht überfahren werden

Darf man die Verkehrsinsel befahren? Für viele Autofahrer stellt sich diese Frage sicherlich nicht. Die wenigsten kommen auf die Idee, die oftmals bepflanzte oder bebaute Mitte durchfahren zu wollen. Etwas anders sieht es aus, wenn es eine nicht baulich veränderte Kreismitte handelt. Diese zu überfahren ist nicht gestattet, genauso wenig wie der markierte Innenring. Ausnahmen gibt es hier für lange Fahrzeuge, die sonst nicht den Kreisverkehr passieren könnten.

Was ist ein Knotenpunkt? Bei einem kreisförmigen Knotenpunkt, wie man sie in Wohngebieten oftmals findet, fehlt das vorfahrtregelnde Verkehrszeichen. Hier gilt die Regel rechts vor links. Autofahrer müssen beim Ein- und Ausfahren blinken. (Elfriede Munsch/SP-X)

Auch interessant

Kommentare