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Polizei, Feuerwehr und Co.: Warum ist das Blaulicht eigentlich blau?

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Rettungskräfte im Einsatz erkannt man am Blaulicht. Das ist schon seit 1938 so. Damals wurde das Signallicht wegen dem bevorstehenden Krieg eingeführt.

Wenn man im Rückspiegel ein blaues Licht sieht, weiß jeder, was zu tun ist: Zur Seite fahren, um Platz für Feuerwehr, Krankenwagen oder Polizei zu machen. So mancher Autofahrer wird sich dabei aber auch gefragt haben, warum die Farbe des Signals eigentlich blau ist.

Blaues Licht in der Höhe kaum zu sehen: Einsatzkräfte vor gegnerischen Flugzeugen versteckt

Für die Farbauswahl gibt es verschiedenste Gründe. Erstmals eingesetzt wurden die Blaulichter 1938. Wegen des bevorstehenden Kriegs mussten die Einsatzfahrzeuge von Feuerwehr, Polizei und Rettungsdiensten für feindliche Kampfflieger möglichst unsichtbar sein, wie Welt der Wunder erklärt. Zeitgleich sollten Autofahrer und Fußgänger diese aber gut erkennen können.

Einsatzwagen der Polizei mit eingeschaltetem Blaulicht bei einem Einsatz in der Innenstadt von Frankfurt.
Schon seit 1938 sind Einsatzkräfte in Deutschland mit Blaulicht unterwegs. © Ralph Peters/Imago

Die Wahl fiel daher auf Blau, da die Farbe die höchste Streuung in der Atmosphäre besitzt. Anders als grün oder rot ist sie nur bis zu 300 Meter sichtbar. Die gegnerischen Flugzeuge konnten die Einsatzkräfte somit aus der Luft nur schlecht erkennen. Somit kamen Feuerwehr und Co. sicher zu ihren Einsatzorten. Für Fußgänger und Autofahrer waren sie aber weiter gut erkennbar. Seit 1953 blinken die Blaulichter zudem und sind dadurch für den Verkehr noch besser zu erkennen. Hinzukommt, dass Blau im Straßenverkehr sonst nicht zu finden ist und somit für die Verkehrsteilnehmer direkt zuzuordnen ist.

Einsatz nur für Polizei und Co.: kein Blaulicht für Autofahrer

Entsprechend ist auch strickt geregelt, wer mit Blaulicht fahren darf. Zwar dürfen Privatfahrzeuge je nach Geschmack verändert werden und sogar einem Polizeiauto ähnlich sehen. Die Rundumkennleuchte (so die offizielle Bezeichnung), darf aber nicht aufs private Autodach. Diese ist folgenden Gruppen vorbehalten:

Wer dennoch mit Blaulicht fährt, etwa um schneller durch den Stau zukommen, kann wegen Amtsanmaßung belangt werden. Das ist eine Straftat. Neben einer hohen Geldstrafe ist auch eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren möglich, wie t-online.de schreibt.

Einsatz von Blaulicht: strenge Regeln für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst

Doch auch für die Rettungskräfte gelten strenge Regeln für den Einsatz von Blaulicht. Etwa „zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden“, wie es in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) heißt.

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In Kombination mit dem Einsatzhorn ist der Einsatz nur dann erlaubt, „wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden“. Auch wenn eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung besteht, bei der Verfolgung geflüchteter Personen oder um bedeutende Sachwerte zu erhalten, ist die Kombination aus Martinshorn und Blaulicht erlaubt.

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