„Wahnsinnsfahrt“-Gesetz in Dänemark: Bei welchen Verstößen das Auto weg ist
In Dänemark gibt es das sogenannte „Wahnsinnsfahrt“-Gesetz. Wer in dem Land extreme Verkehrsverstöße vergeht, ist schnell sein Auto los.
Wer sich im Ausland nicht an die Verkehrsregeln hält, muss beim Bußgeld oft deutlich tiefer in die Tasche greifen als hierzulande. Deswegen ist es durchaus empfehlenswert, sich vor einer Urlaubsfahrt beispielsweise nicht nur über die Mautgebühren im EU-Ausland zu informieren, sondern eben auch über die geltenden Vorschriften im Verkehr. Denn andere Länder greifen teils zu drastischen Maßnahmen, um Verkehrssünder einzubremsen. In Dänemark etwa kann bei extremen Übertretungen das Auto beschlagnahmt werden. Hintergrund ist das sogenannte „Wahnsinnsfahrt“-Gesetz.
Dänisches „Wahnsinnsfahrt“-Gesetz: Auch Ausländer bleiben nicht verschont
Vor den harten Strafen der Dänen sind auch Ausländer nicht sicher, wie zuletzt auch deutsche Staatsbürger erfahren mussten: Erst kürzlich bretterte ein Ehepaar aus Schleswig-Holstein mit 107 km/h statt wie erlaubt mit Tempo 50 durch den Ort Brøns – ihr Wagen wurde beschlagnahmt. Genauso erging es einem 19-jährigen Deutschen, der mit 182 km/h in einer Tempo-80-Zone gemessen wurde. Seit der Einführung des Gesetzes im Jahr 2021 wurden laut Medienberichten mehr als 1.900 Autos beschlagnahmt – diese werden teils auch versteigert.

Noch mehr spannende Auto-Themen finden Sie im kostenlosen Newsletter von unserem Partner 24auto.de.
Kampf gegen Verkehrsrowdys in Dänemark: Autos von extremen Rasern werden beschlagnahmt
Die Beschlagnahmung eines Autos ist in Dänemark unter anderem bei besonderen Geschwindigkeitsübertretungen möglich. Zum einen, wenn man mehr als 100 km/h fährt und dabei das erlaubte Tempo um mehr als das doppelte überschreitet (also beispielsweise 110 km/h statt erlaubter 50 km/h). Ebenso ist das Auto weg, wenn man mehr als 200 km/h fährt.
„Wahnsinnsfahrt“-Gesetz in Dänemark: Bei welchen Vergehen der Wagen weg ist
Doch es gibt auch noch weitere Verkehrsvergehen, die zu einer Beschlagnahmung führen können – dazu gehören:
- Fahren unter Alkoholeinfluss mit einem Blutalkoholwert von mehr als zwei Promille.
- Eine besonders rücksichtslose Fahrweise.
- Fahrlässige Tötung unter besonders erschwerenden Umständen.
- Die Herbeiführung einer unmittelbaren Gefahr für das Leben oder Eigentum einer Person.
- Unter besonders erschwerenden Umständen fahrlässig eine erhebliche Schädigung des Körpers oder der Gesundheit einer Person herbeiführen.
Doch nicht nur in Dänemark wird hart durchgegriffen: Auch in Österreich wurde gerade erst eine Verschärfung des Verkehrsrechts beschlossen: Ab März 2024 dürfen dort Autos von Rasern eingezogen und sogar versteigert werden. Und auch in Deutschland können Fahrzeuge von extremen Rasern nach § 315f Strafgesetzbuch (StGB) eingezogen werden – wenn es sich um ein sogenanntes „verbotenes Kraftfahrzeugrennen“ handelt.