Rote Ampel ignoriert: SUV-Fahren alleine rechtfertigt kein höheres Bußgeld
Ein BMW-Fahrer sollte für einen Rotlichtverstoß ein erhöhtes Bußgeld zahlen, weil er ein SUV fuhr. Laut einem Urteil ist das aber nicht zulässig.
Schafft man’s oder schafft man’s nicht? So mancher Autofahrer will die Ampel in der Gelbphase noch schnell passieren – doch das gelingt nicht immer. Fährt man über eine rote Ampel, kann es teuer werden – zudem gibt es Punkte in Flensburg. Wie hoch die Strafe ausfällt, darüber entscheidet der Zeitpunkt – und die Frage, ob andere Verkehrsteilnehmer dabei gefährdet wurden. Auch ein Fahrverbot kann ausgesprochen werden. Das Amtsgericht Frankfurt hatte vor einiger Zeit die Geldbuße für einen BMW-Fahrer um 150 Euro erhöht, weil er ein SUV fuhr – das jedoch sei so nicht zulässig, entschied nun das Oberlandesgericht (OLG).
Rotlichtverstoß: SUV-Fahren alleine rechtfertigt kein höheres Bußgeld
Unter anderem argumentierte das Amtsgericht, dass das SUV „aufgrund der kastenförmigen Bauweise und den höher angeordneten Frontstrukturelementen“ im Falle eines Unfalls eine erhöhte Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer darstelle. Es bestehe ein gesteigertes Verletzungsrisiko. Diese Argumentation sei aber so nicht zulässig, erklärte nun das Oberlandesgericht Frankfurt: Nur ein deutliches Abweichen vom Normalfall rechtfertige auch eine Abweichung vom Bußgeldkatalog.

Noch mehr spannende Auto-Themen finden Sie im kostenlosen Newsletter von 24auto.de, den Sie gleich hier abonnieren können.
Rotlichtverstoß: OLG erklärt Argumentation für falsch – SUV-Fahrer muss trotzdem mehr zahlen
Solche außergewöhnlichen Umstände erforderten eine „über die Benennung eines diffusen Fahrzeugtyps oder Modells hinausgehende Betrachtung des Einzelfalls“. Die Gruppe der SUV sei laut OLG sehr heterogen – daher erscheine der Schluss von der Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auf gefahrrelevante Umstände nicht möglich.
Dem BMW-Fahrer half die Argumentation des Oberlandesgerichts allerdings nichts: Er muss trotzdem das um 150 Euro erhöhte Bußgeld in Höhe von 350 Euro bezahlen. Wie das Gericht erklärte, rechtfertige die „gravierende Vorbelastung“ des SUV-Lenkers das höhere Bußgeld. Bereits rund ein Jahr vor dem verhandelten Rotlichtverstoß habe er schon einmal eine rote Ampel missachtet.